Faßbender Rechtsanwälte - Ihre Fachanwälte für Medizinrecht und Arbeitsrecht

Berufsunfähig wegen Parkinson – Was Betroffene jetzt beachten sollten

Fachbeitrag im Medizinrecht

Berufsunfähig wegen Parkinson – Was Betroffene jetzt beachten sollten

Wenn das Berufsleben durch Zittern, Muskelsteifheit und verlangsamte Bewegungen zunehmend erschwert wird.

Parkinson kann – abhängig vom Krankheitsverlauf – erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit haben. Viele Versicherte stehen irgendwann vor der entscheidenden Frage: Ab wann gilt man im Sinne der Versicherungsbedingungen als berufsunfähig? Und was ist zu tun, um Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgreich geltend zu machen?

Parkinson – Wie die Erkrankung die Berufsausübung beeinflusst

Morbus Parkinson ist eine chronisch fortschreitende Erkrankung des zentralen Nervensystems, die mit vielfältigen Einschränkungen einhergeht. Die typischen Symptome entwickeln sich meist schleichend und zeigen sich deutlich erst dann, wenn bereits zahlreiche Nervenzellen im Mittelhirn geschädigt sind.

Zu den häufigsten Beschwerden zählen:

  • Bewegungsverlangsamung (Akinese)
  • Muskelsteifheit (Rigor)
  • Ruhezittern (Tremor)
  • Eingeschränkte Feinmotorik
  • Störungen beim Sprechen, Schlucken und in der Mimik

Hinzu kommen oft weitere belastende Begleiterscheinungen wie Schlafprobleme, depressive Verstimmungen, Verdauungsstörungen oder plötzliche Stürze. All diese Faktoren können die berufliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen – oft schon lange vor einer eindeutigen Diagnose.

Berufsunfähigkeit bei Parkinson – Wann liegt sie rechtlich vor?

Die bloße Diagnose „Morbus Parkinson“ reicht nicht aus, um Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen. Entscheidend ist, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen dazu führen, dass der zuletzt ausgeübte Beruf zu mehr als 50 % dauerhaft nicht mehr ausgeführt werden kann.

Die rechtliche Einschätzung erfolgt stets im Einzelfall und berücksichtigt dabei:

  • die genaue Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit

  • das Fortschreiten der Erkrankung

  • die konkreten körperlichen und geistigen Einschränkungen

  • mögliche therapeutische Maßnahmen und deren Wirksamkeit

Ein Beispiel aus der Praxis:
Wer in einem handwerklichen Beruf arbeitet, der körperliche Belastbarkeit und präzise Motorik erfordert, kann durch Parkinson deutlich schneller als berufsunfähig gelten als jemand, der vorwiegend am Schreibtisch tätig ist.

Der Leistungsantrag – worauf es bei Parkinson besonders ankommt

Ein erfolgreicher Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen erfordert mehr als nur die Nennung der Diagnose. Versicherungen verlangen in der Regel eine umfassende und präzise Darstellung des Berufsbildes vor Ausbruch der Erkrankung – pauschale Angaben genügen nicht.

Wichtige Bestandteile des Antrags sind:

  • eine stundengenaue Beschreibung der bisherigen beruflichen Tätigkeit

  • eine konkrete Schilderung der gesundheitlichen Einschränkungen im Arbeitsalltag

  • aussagekräftige medizinische Unterlagen, z. B. Befunde, Atteste und ggf. Gutachten

  • ein Nachweis über ausgeschöpfte Therapieoptionen

Unsere Kanzlei unterstützt Menschen mit Parkinson bereits im frühen Stadium der Antragstellung – um formale Fehler zu vermeiden und die Chancen auf Anerkennung von Beginn an zu erhöhen.

Leistungsablehnung? So sollten Sie reagieren.

Versicherer verweigern Leistungen bei Parkinson nicht selten mit dem Verweis auf angeblich unvollständige Angaben oder fehlerhaft beantwortete Gesundheitsfragen. In solchen Fällen ist schnelles und rechtlich fundiertes Vorgehen entscheidend.

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Prüfung:

  • ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist

  • ob Sie Ihren vorvertraglichen Anzeigepflichten korrekt nachgekommen sind

  • wie nachvollziehbar und tragfähig die Argumentation des Versicherers wirklich ist

Auch wenn die Versicherung später im Nachprüfungsverfahren die bereits bewilligte Leistung wieder entzieht, stehen wir an Ihrer Seite und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Ihre Ansprüche in guten Händen – Unsere Expertise für Sie

Die Kanzlei ist auf das Versicherungsrecht spezialisiert und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit – insbesondere bei Berufsunfähigkeit infolge komplexer Erkrankungen wie Parkinson.

Was wir für Sie tun:

  • Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten

  • Juristische Begleitung bei Antragstellung, Ablehnung oder Nachprüfungsverfahren

  • Zusammenarbeit mit erfahrenen medizinischen Gutachtern

  • Langjährige Erfahrung in der konsequenten Durchsetzung von Leistungsansprüchen

Vertrauen Sie auf spezialisierte Unterstützung – damit Ihre berechtigten Ansprüche nicht an Formalien scheitern.

Parkinson-Diagnose – Was jetzt wichtig ist

Wenn sich erste Einschränkungen im Berufsalltag bemerkbar machen, ist frühzeitiges Handeln entscheidend. Warten Sie nicht, bis die Belastung unerträglich wird – denn je eher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto besser lassen sich Ihre Ansprüche sichern und durchsetzen.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

Kontakt

Ihre Kanzlei Faßbender Rechtsanwälte.

Adresse

Öffnungszeiten

Mo.- Fr.: 08:00 – 18:00 Uhr

Kontakt