Ja, ich habe das Recht, dagegen vorzugehen. Dies ist möglich, wenn das Zeugnis inhaltliche oder formale Fehler aufweist oder ich mit der Leistungsbewertung nicht einverstanden bin. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen habe ich nach jeder Kündigung Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis.
Die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, besteht. Wenn das Zeugnis inhaltliche oder formale Fehler enthält oder ich mit der Leistungsbeurteilung nicht einverstanden bin, kann ich entsprechende Maßnahmen ergreifen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben steht mir nach jeder Kündigung ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu.