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Patientenanwalt

Fachbeitrag im Medizinrecht

Patientenanwalt

Wenn nach einer medizinischen Behandlung plötzlich neue Beschwerden auftreten, Komplikationen von Ärzten bagatellisiert werden oder das Ergebnis ganz anders ausfällt als erwartet, bleibt bei vielen Betroffenen vor allem eines zurück: Unsicherheit. War das noch ein normales Risiko oder hätte der Eingriff so nicht verlaufen dürfen? Gerade weil medizinische Abläufe für Laien schwer zu beurteilen sind, entsteht schnell ein Gefühl der Überforderung. Hinzu kommen belastende Gespräche mit Ärzten oder Kliniken, die Sorge um die eigene Gesundheit und der Druck, „jetzt irgendetwas richtig machen“ zu müssen, ohne zu wissen, was das konkret bedeutet.

In diesem Beitrag informiert Rechtsanwältin Anita Faßbender, Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht, darüber, wann nach einem möglichen Behandlungsfehler die Einschaltung eines spezialisierten Patientenanwalts sinnvoll ist und welche Vorteile eine frühe Beratung hat. Der Artikel erklärt, was ein Patientenanwalt ist, welche Patientenrechte im Gesetz verankert sind und wie sich Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld grundsätzlich durchsetzen lassen.

Warum benötigen Patienten nach Behandlungsfehlern einen spezialisierten Anwalt?

Ein medizinischer Eingriff verläuft nicht immer wie geplant. Wenn Sie nach einer Behandlung mit unerwarteten Komplikationen, anhaltenden Schmerzen oder neuen gesundheitlichen Problemen konfrontiert sind, stellen sich viele Fragen. War die Behandlung fehlerhaft? Hätte der Arzt Sie besser aufklären müssen? Steht mir Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu? In solchen Momenten fühlen sich Betroffene oft hilflos und überfordert, denn das deutsche Gesundheitssystem ist hochkomplex und für juristische Laien kaum zu durchschauen.

Patienten sehen sich nicht nur mit gesundheitlichen Sorgen konfrontiert, sondern müssen sich gleichzeitig mit Akten, Gutachten, Krankenkassen, Haftungsfragen und möglicherweise sogar mit der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung auseinandersetzen. Hinzu kommt die emotionale Ausnahmesituation, die es erschwert, rational zu handeln und rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Gefühl der Unsicherheit nach einer misslungenen Behandlung

Die Situation ist für viele Patienten emotional belastend. Zum körperlichen Leiden kommt das Gefühl hinzu, dem medizinischen Personal ausgeliefert zu sein. Viele Betroffene scheuen zunächst den Konflikt mit ihrem Arzt oder der Klinik, da sie auf weitere Behandlungen angewiesen sind oder Angst vor den Konsequenzen haben. Gleichzeitig wächst das Misstrauen, ob wirklich alles Menschenmögliche für die Gesundheit getan wurde. Diese Unsicherheit lähmt und verhindert oft, dass Patienten ihre berechtigten Ansprüche rechtzeitig geltend machen.

Patientenrechte sind gesetzlich verankert

Als Patient haben Sie umfassende gesetzliche Rechte, die im Bürgerlichen Gesetzbuch und durch das Patientenrechtegesetz klar geregelt sind. Sie haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Behandlung nach dem aktuellen medizinischen Fachstandard, auf umfassende Aufklärung über Risiken und Alternativen sowie auf lückenlose Dokumentation aller Behandlungsschritte. Werden diese Pflichten verletzt und entstehen Ihnen dadurch Schäden, können Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Medizinische Konflikte sind rechtlich besonders anspruchsvoll

Streitigkeiten im Medizinrecht unterscheiden sich grundlegend von anderen Rechtsgebieten. Es geht nicht nur um juristische Bewertungen, sondern auch um medizinische Fachfragen. Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, lässt sich selten auf den ersten Blick erkennen. Oft müssen Patientenakten ausgewertet, Behandlungsabläufe rekonstruiert und medizinische Standards überprüft werden.

Zudem liegt die Beweislast in vielen Fällen beim Patienten. Ohne rechtliche Unterstützung ist es kaum möglich, Fehler nachzuweisen oder Ansprüche gegenüber Ärzten, Kliniken oder Versicherungen durchzusetzen. Ein spezialisierter Patientenanwalt kennt diese Besonderheiten und weiß, wie medizinische und rechtliche Aspekte miteinander verknüpft werden müssen.

Warum frühe Beratung entscheidend sein kann

Ein häufiger Fehler besteht darin, erst dann einen Anwalt einzuschalten, wenn der Konflikt bereits eskaliert ist oder Ablehnungen durch Versicherungen vorliegen. Dabei ist gerade der frühe Zeitpunkt entscheidend. Je früher ein Patientenanwalt eingeschaltet wird, desto besser lassen sich Beweise sichern, Fristen überwachen und strategische Fehler vermeiden.

Schon ein erstes Beratungsgespräch kann helfen, die Situation realistisch einzuschätzen und emotionale Unsicherheit durch rechtliche Klarheit zu ersetzen. Für viele Mandanten ist dies der erste Schritt, um wieder Kontrolle über eine belastende Situation zu gewinnen und ihre Patientenrechte aktiv wahrzunehmen.

Professionelle Unterstützung macht den Unterschied

Genau hier setzt unsere Arbeit an. Als spezialisierte Kanzlei im Medizinrecht verstehen wir die rechtlichen und medizinischen Zusammenhänge Ihres Falls. Wir prüfen sachlich und fundiert, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie diese am besten durchgesetzt werden können. Dabei nehmen wir Ihnen die Kommunikation mit Ärzten, Kliniken und Versicherungen ab und sorgen dafür, dass Ihre Rechte konsequent gewahrt werden. So können Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren, während wir die rechtlichen Schritte für Sie übernehmen.

Was ist ein Patientenanwalt und welche Aufgaben übernimmt er für Patienten?

Der Begriff Patientenanwalt ist gebräuchlich, jedoch gibt es keine gesetzliche Definition. Tatsächlich handelt es sich um eine Bezeichnung, die sich in der Praxis etabliert hat und Rechtsanwälte beschreibt, die sich auf das Medizinrecht spezialisiert haben und Patienten vertreten. Patientenanwälte vertreten Menschen, die durch ärztliche Behandlungsfehler, mangelnde Aufklärung oder andere Pflichtverletzungen im Gesundheitswesen geschädigt wurden, und setzen sich für deren Ansprüche und Rechte ein.

Rechtsanwalt mit medizinrechtlicher Spezialisierung

Ein Patientenanwalt ist meist ein Rechtsanwalt mit fundierter Expertise im Arzthaftungsrecht. Viele Patientenanwälte tragen den Titel Fachanwalt für Medizinrecht, der besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung in diesem komplexen Rechtsgebiet voraussetzt. Die Spezialisierung ist entscheidend, denn Arzthaftungsfälle erfordern nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch ein tiefes Verständnis medizinischer Zusammenhänge und Behandlungsstandards.

Abgrenzung zu anderen Anlaufstellen

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Patientenanwalt als Rechtsanwalt und anderen Einrichtungen wie Patientenberatungs- oder Patientenombudsstellen. Letztere bieten zwar Beratung und Unterstützung bei der Schlichtung von Konflikten, können Sie jedoch nicht vor Gericht vertreten oder eine verbindliche Rechtsberatung leisten. Ein Patientenanwalt übernimmt hingegen die vollständige anwaltliche Vertretung, führt Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen und Kliniken und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich oder im Gerichtsverfahren durch.

Klare Parteinahme für den Patienten

Ein weiteres wichtiges Merkmal eines echten Patientenanwalts ist seine klare Positionierung. Während Kanzleien, die auf das Medizinrecht spezialisiert sind, sowohl Ärzte als auch Patienten vertreten, konzentriert sich die Tätigkeit von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Anita Faßbender ausschließlich auf die Interessenvertretung von Patienten. Diese eindeutige Ausrichtung schafft Vertrauen und stellt sicher, dass keine Interessenkonflikte entstehen. Sie können sich darauf verlassen, dass Frau Rechtsanwältin Faßbender kompromisslos für Ihre Rechte eintritt und nicht gleichzeitig Ärzte berät oder vertritt.

Welche Rechte haben Patienten in Deutschland?

Patienten genießen in Deutschland umfassende gesetzliche Rechte, die durch das Patientenrechtegesetz gestärkt und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind (§§ 630a bis 630h BGB). Diese Regelungen schaffen Rechtssicherheit und sollen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient schützen.

Im Mittelpunkt steht der sogenannte Behandlungsvertrag (§ 630a BGB), der die Pflichten von Ärzten gegenüber ihren Patienten festlegt, insbesondere in Bezug auf Aufklärung, Dokumentation und fachgerechte Behandlung.

Das Recht auf fachgerechte Behandlung

Jeder Patient hat außerdem Anspruch auf eine medizinisch ordnungsgemäße Behandlung nach dem anerkannten Stand der Wissenschaft (§ 630a Abs. 2 BGB). Ärzte müssen ihre Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen und die allgemein anerkannten medizinischen Fachstandards beachten, selbst wenn sie kein Facharzt sind.

Kommt es zu einer Abweichung von diesen Standards, kann dies einen Behandlungsfehler darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen. Wir prüfen in solchen Fällen, ob die medizinischen Pflichten verletzt wurden und ob sich daraus Ansprüche ableiten lassen.

Aufklärung und Einwilligung als zentrale Patientenrechte

Eine Behandlung darf grundsätzlich nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Patienten erfolgen (§ 630d BGB). Damit diese wirksam ist, muss der Arzt zuvor umfassend und verständlich über Art, Ablauf, Risiken, Erfolgsaussichten und mögliche Alternativen der Behandlung informieren (§§ 630c Abs. 2, 630e BGB).

Wird die Aufklärungspflicht verletzt, gilt die Einwilligung als unwirksam und die Behandlung kann rechtlich als Körperverletzung gewertet werden. Ein Patientenanwalt hilft dabei, solche Verstöße aufzudecken und rechtlich zu bewerten.

Einsicht in die Patientenakte und Anspruch auf Information

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Patientenrechte ist das Recht auf Einsicht in die eigene Patientenakte (§ 630g BGB). Sie dürfen jederzeit alle Unterlagen, Befunde und Berichte einsehen, um die Behandlung nachvollziehen zu können. Dieses Recht ist besonders wichtig, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Behandlung bestehen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Unterlagen zu beschaffen und zu überprüfen, ob Dokumentationslücken oder Widersprüche auf einen Behandlungsfehler hindeuten.

Wenn Pflichten verletzt werden: Schmerzensgeld und Schadensersatz

Wenn gegen ärztliche Pflichten verstoßen wird und dadurch ein gesundheitlicher oder finanzieller Schaden entsteht, stehen Ihnen als Patient verschiedene Ansprüche zu. Dazu gehören Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden und gegebenenfalls Rentenleistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen.

Ein Patientenanwalt sorgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht dafür, dass Ihre Rechte konsequent geltend gemacht werden und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Welche Aufgaben übernimmt ein Patientenanwalt für Sie?

Ein Patientenanwalt ist Ihr wichtigster rechtlicher Ansprechpartner, wenn Sie vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein. Seine Aufgabe besteht darin, Ihre Rechte als Patient konsequent durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie für erlittene Schäden und Schmerzen angemessen entschädigt werden.

Ein Patientenanwalt übernimmt sämtliche rechtlichen Schritte von der ersten Prüfung Ihres Falls bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Beratung und Prüfung des Behandlungsverlaufs

Am Anfang steht dabei stets eine sorgfältige rechtliche und medizinische Analyse. Der Patientenanwalt prüft die Behandlungsunterlagen, holt bei Bedarf die Patientenakte ein und bewertet, ob ein Behandlungsfehler oder eine Verletzung der Aufklärungspflicht vorliegen könnte. Dabei werden medizinische Sachverhalte laienverständlich erklärt und Beweise gesichert.

Diese fundierte Prüfung bildet die Grundlage für alle weiteren rechtlichen Schritte.

Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wenn sich der Verdacht eines Fehlers bestätigt, setzt der Patientenanwalt Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Kliniken oder Haftpflichtversicherungen durch. Dabei geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern auch um den Ersatz materieller Schäden wie Verdienstausfall, zusätzliche Behandlungskosten oder Pflegeaufwand.

Das Ziel besteht darin, Sie finanziell so zu stellen, als wäre der Fehler nie passiert, und die Folgen der Fehlbehandlung zu mildern.

Vertretung gegenüber Kliniken, Ärzten und Versicherungen

Rechtsanwältin Anita Faßbender übernimmt für Sie die Kommunikation mit allen Beteiligten. Sie schreibt die verantwortlichen Stellen an, verhandelt mit Versicherungen und vertritt Ihre Interessen vor Gericht, falls keine außergerichtliche Einigung erzielt wird. Das entlastet Sie als Patient und gibt Ihnen Sicherheit, denn unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Fristen eingehalten, Beweise gesichert und Ihre Ansprüche umfassend dokumentiert werden. So können Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren, während wir uns um die rechtliche Auseinandersetzung kümmern.

Wie läuft ein Mandat beim Patientenanwalt ab?

Viele Betroffene wissen nicht, was sie erwartet, wenn sie sich an einen Patientenanwalt wenden. Der Ablauf eines Mandats folgt jedoch einem klar strukturierten Prozess, der Sicherheit und Transparenz schafft. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche begleitet Sie Rechtsanwältin Faßbender Schritt für Schritt mit juristischem Fachwissen, Erfahrung im Artzhaftungsrecht und einer verständlichen Kommunikation auf Augenhöhe.

Schritt 1: Kostenlose Ersteinschätzung und Aufnahme des Falls

Der erste Kontakt dient der Orientierung. In einem persönlichen Gespräch oder telefonisch schildern Sie Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Anita Faßbender, wie die Behandlung verlaufen ist, welche Beschwerden aufgetreten sind und weshalb Sie einen Behandlungsfehler vermuten. Wir nehmen uns Zeit, um den Sachverhalt zu verstehen und gezielte Fragen zu stellen. Danach können wir einschätzen, ob ein juristisches Vorgehen realistisch und erfolgversprechend ist.

Schritt 2: Beschaffung und Auswertung der Patientenakte

Anschließend fordern wir Ihre Behandlungsunterlagen vollständig an. Das Patientenrechtegesetz gibt Ihnen ein klares Recht auf Einsicht in Ihre Akte. Ärzte und Krankenhäuser sind daher verpflichtet, diese auf Verlangen herauszugeben.

Wir sichten die Unterlagen gründlich und prüfen Diagnosen, Operationsberichte sowie Einträge in der Pflegedokumentation. Bei Unklarheiten ziehen wir fachärztliche Gutachter hinzu, um die medizinische Seite des Falls präzise bewerten zu lassen. Diese objektive Analyse ist entscheidend, um den Verdacht eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers zu untermauern.

Schritt 3: Strategische Vorbereitung und außergerichtliche Verhandlungen

Ergibt die Prüfung, dass ein haftungsrelevanter Fehler vorliegt, wird eine juristische Strategie entwickelt. Das Ziel ist dabei häufig eine außergerichtliche Einigung, damit Sie schnell und ohne langwieriges Verfahren zu einer Entschädigung gelangen.

Rechtsanwältin Faßbender und ihr Team formulieren dazu ein Anspruchsschreiben an die Ärzte oder das Krankenhaus bzw. deren Haftpflichtversicherung. Darin fordern sie Schmerzensgeld und Schadensersatz und legen die Beweise verständlich und juristisch präzise dar. In vielen Fällen führt diese Vorgehensweise zu einer Vergleichslösung, da Versicherungen bei klarer Beweislage oft einlenken.

Schritt 4: Klageverfahren vor Gericht

Wenn keine Einigung erzielt wird, erheben wir Klage beim zuständigen Landgericht. Dort vertritt Sie Rechtsanwältin Faßbender in allen Verfahrensphasen – von der Beweisaufnahme über die Befragung von Gutachtern bis hin zum Urteil.

Medizinrechtliche Verfahren sind komplex, da sie neben rechtlichen Regelungen auch fachärztliche Standards berücksichtigen müssen. Ein erfahrener Patientenanwalt weiß, wie er die Argumentation strukturiert und medizinische Sachverhalte für das Gericht verständlich und überzeugend aufbereitet.

Schritt 5: Abschluss und Nachbetreuung

Nach dem gerichtlichen Verfahren überwacht der Patientenanwalt die Auszahlung der vereinbarten Entschädigung und hilft bei Folgefragen, etwa bei weiteren Behandlungskosten oder Rentenansprüchen. Auch die Kommunikation mit Krankenkassen oder Versicherungen übernehmen wir, damit Sie entlastet werden und sich ganz auf Ihre gesundheitliche Erholung konzentrieren können.

Struktur, Sicherheit und Durchsetzungskraft.

Ein Mandat bei einer Patientenanwältin wie Rechtsanwältin Faßbender verläuft immer nach einem klaren System. Von der ersten Einschätzung über die Beweisprüfung bis zur gerichtlichen Durchsetzung sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte vollumfänglich wahrgenommen werden. Für Sie bedeutet das: rechtliche Klarheit, fachliche Unterstützung und eine Partnerin, die Ihre Interessen mit Konsequenz, Erfahrung und Empathie vertritt.

Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung eines Patientenanwalts und wer übernimmt sie?

Viele Betroffene zögern, einen Patientenanwalt zu beauftragen, da sie befürchten, im Falle einer Niederlage auf hohen Anwaltskosten sitzenzubleiben. Tatsächlich sind die finanziellen Rahmenbedingungen im Medizinrecht jedoch klar geregelt. Ein spezialisierter Patientenanwalt sorgt für Transparenz, informiert Sie ausführlich über die zu erwartenden Kosten und mögliche Entlastungsmöglichkeiten.

Vergütung nach RVG und alternative Honorarvereinbarungen

Die Grundlage der anwaltlichen Vergütung bildet in Deutschland das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Streitwert, also dem Umfang der geltend gemachten Ansprüche.

Viele Patientenanwälte bieten jedoch ergänzend oder alternativ eine individuelle Honorarvereinbarung an, beispielsweise auf Stundenbasis oder zu einem festen Pauschalbetrag. So sind die Kosten von Anfang an überschaubar. So erhalten Sie klare Kalkulationssicherheit und zahlen nur für Leistungen, die Sie tatsächlich in Anspruch nehmen.

Erfolgshonorare als zusätzliche Vergütungsoption

Häufig sind Arzthaftungsfälle aufwendig und langwierig, sodass die Gebühren nach dem RVG den tatsächlichen Arbeitsaufwand des Patientenanwalts nicht angemessenen vergüten. Daher kann ein sogenanntes Erfolgshonorar vereinbart werden. Dabei verpflichtet sich der Anwalt, einen Teil seiner Vergütung vom tatsächlichen Erfolg des Falls abhängig zu machen.

Diese Vereinbarung darf nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen getroffen werden. Das Erfolgshonorar wird zusätzlich zum gesetzlichen oder vereinbarten RVG-Honorar berechnet, sodass der Anwalt im Erfolgsfall eine Beteiligung an der erstrittenen Entschädigung erhält. Dieses Modell kann insbesondere für Patienten interessant sein, die ihr finanzielles Risiko möglichst gering halten möchten.

Unterstützung durch Rechtsschutzversicherung

Eine private Rechtsschutzversicherung kann einen wesentlichen Teil der Anwaltskosten abdecken. Viele Policen beinhalten die Bereiche Patientenrecht und Arzthaftungsrecht. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung, stellen eine Deckungsanfrage und sorgen dafür, dass die Formalitäten korrekt erledigt werden.

Selbst wenn der Versicherer zunächst ablehnend reagiert, reichen wir in der Regel eine Begründung nach und erreichen so doch eine Kostenübernahme durch die Versicherung.

Realistische Einschätzung des Prozessrisikos

Eine ehrliche Risikobewertung ist ein wichtiger Bestandteil jeder anwaltlichen Beratung. Rechtsanwältin Faßbender prüft gemeinsam mit Ihnen die Erfolgsaussichten Ihres Falls und stellt Ihnen die möglichen finanziellen Risiken gegenüber. So können Sie eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen, ohne böse Überraschungen befürchten zu müssen.

Faire Lösungen und transparente Kosten

Eine erfahrene Patientenanwältin wie Frau Faßbender bietet Ihnen stets eine klare und nachvollziehbare Kostenstruktur. Ob Vergütung nach RVG, individuelle Honorarvereinbarung oder Erfolgshonorar: Sie behalten jederzeit den Überblick. Dank Rechtsschutzversicherung lässt sich das finanzielle Risiko zusätzlich senken. So können Sie Ihre Ansprüche ohne Sorgen um die Kosten professionell und mit guten Erfolgsaussichten durchsetzen.

Warum ist eine frühzeitige Beratung durch Fachanwältin Anita Faßbender so wichtig?

Nach einem möglichen Behandlungsfehler sind viele Betroffene verunsichert und wissen nicht, wann der richtige Zeitpunkt ist, einen Anwalt einzuschalten. Oft warten Patienten zu lange, aus Hoffnung auf eine Klärung mit dem Arzt oder aus Sorge vor Kosten.

Doch genau dieses Zögern kann dazu führen, dass wichtige Fristen verstreichen oder Beweise verloren gehen. Eine frühzeitige Beratung durch Rechtsanwältin Anita Faßbender ist deshalb ein entscheidender Schritt, um Ihre Rechte zu sichern und ein faires Ergebnis zu erzielen. Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht und ausschließlich auf Patientenseite tätig.

Verjährung und Fristen im Arzthaftungsrecht

Im Medizinrecht ist Zeit ein wichtiger Faktor. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Jahr, in dem der Patient von einem Behandlungsfehler und dem verantwortlichen Arzt Kenntnis erlangt hat. Wird diese Frist versäumt, gehen berechtigte Ansprüche endgültig verloren. Rechtsanwältin Faßbender prüft, wann die Verjährung zu laufen beginnt, und sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden.

Frühzeitige Beweissicherung durch spezialisiertes Vorgehen

Oft entscheidet die Qualität der Beweise über den Ausgang des Falls. Patientenanwältin Anita Faßbender legt deshalb großen Wert auf eine rechtzeitige Beweissicherung. Sie sorgt dafür, dass Behandlungsunterlagen, Röntgenbilder und Dokumentationen vollständig angefordert und fachkundig ausgewertet werden.

Auch die frühzeitige Erstellung eines Gedächtnisprotokolls wird empfohlen, um den Ablauf der Behandlung präzise festzuhalten. Werden diese Schritte sofort eingeleitet, steigt die Chance erheblich, den Behandlungsfehler nachzuweisen und eine angemessene Entschädigung zu erzielen.

Schutz vor Kommunikationsfehlern und rechtlicher Nachlässigkeit

Ein häufiger Fehler vieler Patienten ist es, sich direkt an Ärzte, Kliniken oder deren Versicherungen zu wenden. Ohne rechtliche Begleitung kann dies nachteilig sein, da vorschnelle Erklärungen oder unbedachte Unterschriften später gegen Sie verwendet werden können.

Rechtsanwältin Faßbender übernimmt daher die gesamte Kommunikation mit den gegnerischen Parteien und stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Auf diese Weise schützt sie Sie vor taktischen Fehlern und bewahrt Ihre Ansprüche vor einer zu frühen oder fehlerhaften Einigung.

Kombination aus Medizinrecht und Arbeitsrecht

Ein besonderer Vorteil der Beratung durch Frau Faßbender liegt in ihrer Doppelqualifikation. Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dadurch kann sie Sie besonders umfassend beraten, wenn ein Behandlungsfehler Auswirkungen auf Ihre Arbeitsfähigkeit oder Ihr Arbeitsverhältnis hat.

Sei es der Verlust des Arbeitsplatzes, eine längere Krankheitsphase oder die Notwendigkeit einer Wiedereingliederung: Rechtsanwältin Anita Faßbender vereint medizinrechtliche und arbeitsrechtliche Expertise, um Ihre Rechte in allen Lebensbereichen zu schützen.

Früh handeln, umfassend geschützt sein!

Die frühzeitige Einschaltung von Rechtsanwältin Anita Faßbender als Patientenanwältin bietet Betroffenen entscheidende Vorteile. Sie sorgt dafür, dass Fristen gewahrt, Beweise gesichert und strategisch kluge Entscheidungen getroffen werden.

Durch ihre Spezialisierung auf Medizinrecht und ihre zusätzliche Expertise im Arbeitsrecht gewährleistet sie eine ganzheitliche Beratung, besonders dann, wenn gesundheitliche und berufliche Interessen ineinandergreifen. Wer frühzeitig rechtliche Unterstützung sucht, schafft die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung und eine gerechte Entschädigung.

 

Fazit

  • Medizinische Fehler überfordern Patienten schnell: Nach einer misslungenen Behandlung stehen Betroffene oft vor medizinischen, rechtlichen und emotionalen Herausforderungen zugleich. Das komplexe Gesundheitssystem und die Vielzahl beteiligter Stellen machen es Laien nahezu unmöglich, ihre Situation allein richtig einzuordnen. Die professionelle Unterstützung eines Patientenanwalts schafft hier dringend benötigte Orientierung.

  • Patientenrechte sind gesetzlich geschützt, aber schwer durchzusetzen: Patienten haben klare Rechte auf fachgerechte Behandlung, umfassende Aufklärung und Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen. Werden diese Pflichten verletzt, können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entstehen. Ohne juristische Expertise bleiben diese Rechte jedoch häufig ungenutzt.

  • Medizinrecht erfordert spezialisierte anwaltliche Expertise: Behandlungsfehler lassen sich selten eindeutig erkennen und nachweisen. Die Verbindung von medizinischem Fachwissen und juristischer Erfahrung ist daher entscheidend, um Fehler aufzudecken, Beweise zu sichern und Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Genau hier liegt die Stärke eines spezialisierten Patientenanwalts.

  • Frühzeitige Beratung verbessert die Erfolgsaussichten erheblich: Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust von Beweisen oder das Verstreichen wichtiger Verjährungsfristen. Eine frühe anwaltliche Einschätzung schützt vor taktischen Fehlern und ermöglicht ein von Beginn an strategisch kluges Vorgehen. Dies erhöht die Chancen auf eine faire Entschädigung deutlich.

  • Beauftragung einer spezialisierten Patientenanwältin schafft Klarheit und Entlastung: Die Beauftragung einer auf das Medizinrecht spezialisierten Patientenanwältin ermöglicht eine strukturierte und rechtssichere Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frau Rechtsanwältin Anita Faßbender übernimmt die rechtliche Prüfung Ihres Falls, die Sicherung der Beweise sowie die vollständige Kommunikation mit Ärzten, Kliniken und Versicherungen. Durch ihre konsequente Tätigkeit ausschließlich auf Patientenseite gewinnen Sie rechtliche Sicherheit und werden spürbar entlastet, während Ihre Interessen professionell vertreten werden.

Jetzt handeln und rechtzeitig Unterstützung sichern!

Wenn Sie nach einer medizinischen Behandlung Zweifel haben oder einen Behandlungsfehler vermuten, sollten Sie Ihre Rechte frühzeitig prüfen lassen. Anita Faßbender ist Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht und vertritt ausschließlich die Interessen von Patientinnen und Patienten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine persönliche Beratung und lassen Sie klären, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie diese konsequent durchgesetzt werden können.

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