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Rechtsanwalt Arbeitszeugnis Wettenberg bei Gießen

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Das Arbeitszeugnis: Ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg

Arbeitszeugnis: Schlüssel zum Erfolg oder Karrierehindernis – es kann beides sein. Heutzutage ist ein gutes und korrektes Arbeitszeugnis in der Regel entscheidend für den beruflichen Erfolg. Daher empfehle ich Ihnen dringend, sich bei unvollständigen oder fehlerhaften Arbeitszeugnissen oder wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert, an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden und sich individuell beraten zu lassen. Ich verstehe die Zeugnissprache und erkenne verborgene Codes.

Um sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht, überprüfe ich es für Sie und setze gegebenenfalls einen Anspruch auf Nachbesserung durch. Wenn kein Arbeitszeugnis ausgestellt wird, kann ich eine Klage auf Ausstellung einreichen.

Sie sind Arbeitgeber und unsicher bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses? Gerne helfe ich Ihnen dabei und schaffe so Rechtssicherheit.

Recht auf ein Arbeitszeugnis

  • Unabhängig von der Art meiner Beschäftigung – sei es Minijob, Vollzeit, Teilzeit, befristet oder unbefristet – habe ich gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Gewerbeordnung (GewO) das Recht, ein schriftliches Arbeitszeugnis bei Beendigung meines Arbeitsverhältnisses zu erhalten.
  • Selbst Praktikanten haben das Recht, ein Arbeitszeugnis anzufordern.
  • Je nach Dauer meiner Beschäftigung ist mein Arbeitgeber verpflichtet, auf Anfrage ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
  • Ich kann mein Arbeitszeugnis bis zu drei Jahre nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses einfordern, sofern mein Arbeitsvertrag keine Frist für die Anforderung vorsieht.

Überblick: Die unterschiedlichen Arten von Arbeitszeugnissen

Es gibt einen Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Endzeugnis.

Zwischenzeugnis:

  • Ein Zwischenzeugnis kann angefordert werden, wenn der Arbeitnehmer ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann, beispielsweise bei einem geplanten Jobwechsel, langer Betriebszugehörigkeit, Versetzung oder dem Wechsel seines Vorgesetzten.
  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sein berechtigtes Interesse nachzuweisen; nennt er einen anerkannten Grund, steht der Ausstellung nichts im Wege.
  • Die Angaben müssen nicht immer ausführlich sein; zum Beispiel genügt beim geplanten Jobwechsel der Verweis auf berufliche oder finanzielle Verbesserungen.

Einfaches Arbeitszeugnis vs. qualifiziertes Zeugnis:

  • Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich auf Informationen über die Art und Dauer der Tätigkeit, ohne eine Bewertung von Leistung oder Verhalten vorzunehmen.
  • Daher bietet es beruflich keinen nennenswerten Mehrwert, sondern dient lediglich als Nachweis der Tätigkeit.
  • Das qualifizierte Zeugnis hingegen liefert detaillierte Informationen über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers und steht ihm üblicherweise bereits nach kurzer Beschäftigungsdauer zu.
  • Im Gegensatz zum einfachen Zeugnis muss der Arbeitnehmer die Ausstellung des qualifizierten Zeugnisses aktiv anfordern.
  • Das Fehlen eines qualifizierten Zeugnisses kann im Bewerbungsprozess negativ wahrgenommen werden.

Bewertungssystem

  • Das übliche Benotungssystem für Arbeitszeugnisse ist wie folgt festgelegt:

    • Sehr gut: Die Aufgaben wurden stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.
    • Gut: Die Aufgaben wurden stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.
    • Befriedigend: Die Aufgaben wurden zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.
    • Ausreichend: Die Aufgaben wurden zur Zufriedenheit erfüllt.
    • Mangelhaft und ungenügend: Die Aufgaben wurden im Allgemeinen zur Zufriedenheit erledigt.

    Die Beweislast für die Bewertung ist abhängig von der jeweiligen Note:

    • Wird der Arbeitnehmer schlechter als befriedigend bewertet, bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, diese Bewertung zu begründen.
    • Daher habe ich grundsätzlich einen Anspruch auf mindestens eine befriedigende Bewertung.
    • Wenn der Arbeitnehmer eine bessere Note als befriedigend erhalten möchte, muss er nachweisen, dass er tatsächlich „gute“ oder sogar bessere Leistungen erbracht hat.

    Zusätzlich zur Leistungsbeurteilung sollten auch Einschätzungen zur Leistungsbereitschaft und zum Sozialverhalten angemessen berücksichtigt werden.

    Tipp: Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem Arbeitgeber ist es ratsam, sich auf eine spezifische Bewertung oder Zeugnisnote zu einigen. Dies kann auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses vereinbart werden.

Erlaubte und unerlaubte Formulierungen

In der Praxis hat sich eine spezielle Zeugnissprache herausgebildet, die negative Bewertungen von Mitarbeitern hinter scheinbar neutralen Formulierungen oder dem bewussten Weglassen üblicher Bestandteile verbirgt. Arbeitnehmer sollten mit diesem „Code“ vertraut sein.

  • Es ist entscheidend zu wissen, dass nicht alles im Arbeitszeugnis akzeptiert werden muss!

  • Ein Arbeitszeugnis muss den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie der Gewerbeordnung (GewO) und der geltenden Rechtsprechung bestimmten Grundsätzen genügen:

    • Klarheit

    • Wahrheit

    • Wohlwollen

    • Vollständigkeit

    • Individuelle Beurteilung

  • Besonders sollten Arbeitnehmer auf folgende Punkte achten:

    • Wie werden die Leistungen bewertet?

    • Das Zeugnis sollte wohlwollend verfasst sein und keine Hindernisse für eine berufliche Neuorientierung schaffen.

    • Konflikte mit dem Arbeitgeber sollten beispielsweise nicht im Zeugnis Erwähnung finden.

  • Die Verwendung spezifischer Formulierungen kann ebenfalls versteckte Hinweise beinhalten.

    • So könnte der Satz „Herr Meier zeigte auch Einsatzbereitschaft“ darauf hinweisen, dass dies nur gelegentlich der Fall war.

    • Die Formulierung „Herrn Meiers Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war ohne Beanstandung“ legt nahe, dass es weder vorbildlich noch durchgehend korrekt war.

  • Die Schlussformel des Zeugnisses ist von Bedeutung:

    • Positiv zu bewerten ist, wenn Ihnen für Ihre Leistungen gedankt wird, Ihr Ausscheiden bedauert wird und zudem gute Wünsche ausgesprochen werden.

    • Diese sollten sowohl persönlich als auch beruflich sein und die Formulierung „weiterhin viel Erfolg“ enthalten.

    • Wenn Ihnen lediglich „für die Zukunft viel Erfolg“ gewünscht wird, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass in der Vergangenheit nicht alles optimal lief.

    • Fehlt die Schlussformel vollständig, kann der Arbeitnehmer in der Regel nicht darauf bestehen, dass sie hinzugefügt wird, wie es die überwiegende Rechtsprechung besagt.

    • Der Grund für das Ausscheiden darf im Zeugnis nur erwähnt werden, wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist.

    • Der Arbeitgeber darf nicht eigenmächtig verhaltensbedingte Kündigungen oder Ähnliches hinzufügen.

Formale Voraussetzungen für ein Arbeitszeugnis

Bei der formellen Erstellung von Arbeitszeugnissen existieren etablierte Standards, von denen ich als Arbeitgeber in der Regel nicht abweichen sollte.

  • In der Regel verwende ich das A4-Format auf unbeschädigtem und ungelochtem Firmenpapier, das weder zerknittert noch verschmutzt ist.

  • Das Zeugnis sollte gedruckt werden und nicht lediglich in digitaler Form vorliegen. Es sollte maschinenschriftlich verfasst sein und nicht ausschließlich handschriftlich.

  • Die Länge des Zeugnisses sollte angemessen sein und der Dauer der Zusammenarbeit entsprechen.

  • Das Ausstellungsdatum sollte dem letzten Arbeitstag entsprechen. Sollte ich das Arbeitszeugnis später ausstellen, kann es in der Regel nicht rückdatiert werden.

  • Die Unterschrift sollte vom Geschäftsführer, einem direkten Vorgesetzten des Mitarbeiters oder dem Personalchef stammen.

    • Eine Unterzeichnung durch einen Kollegen oder die Assistentin der Geschäftsleitung ist üblicherweise nicht ausreichend.

Arbeitszeugnis anfechten

Wenn ich mein Arbeitszeugnis überprüfen lassen möchte, sollte ich gegebenenfalls die folgenden Schritte unternehmen.

  • Es ist ratsam, Änderungen möglichst zeitnah einzufordern. Ich überprüfe dazu meinen Arbeits- oder Tarifvertrag, um Fristen für die Anforderung und mögliche Änderungen des Arbeitszeugnisses zu finden.

    • Die gesetzliche Frist für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses beträgt drei Jahre, während für die Anfechtung eine Frist von sechs Monaten gilt.

    • Es wird davon ausgegangen, dass Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen nicht mehr angemessen bewerten können.

  • Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen:

    • Bei Problemen mit meinem Arbeitszeugnis sollte ich zuerst meinen Vorgesetzten ansprechen.

    • Ich bereite dazu eine Argumentation und mögliche Änderungsvorschläge vor.

  • Arbeitszeugnis prüfen lassen:

    • Wenn ich einen Widerspruch gegen mein Arbeitszeugnis erwäge, sollte ich es von einem Anwalt prüfen lassen.

    • Nicht alle Aussagen im Arbeitszeugnis, die mir möglicherweise missfallen, können rechtlich beanstandet werden.

    • Ein Klageverfahren könnte erfolglos sein.

  • Anwalt einschalten:

    • Entscheide ich mich für die Einschaltung eines Anwalts, sollte dieser Kontakt mit meinem Arbeitgeber aufnehmen.

    • In einem weiteren Gespräch kann ich meine Forderungen mit Unterstützung des Anwalts vorbringen, während mein Arbeitgeber seine Sicht der Dinge darlegt.

    • Eine Einigung wäre für beide Seiten vorteilhaft, um ein kostspieliges und zeitaufwendiges Klageverfahren zu vermeiden.

  • Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht

    • Wenn keine Einigung erzielt wird, besteht die Möglichkeit, eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

    • In Abhängigkeit von der Ausgangssituation liegt die Beweispflicht entweder bei mir oder beim Arbeitgeber.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Fachkenntnisse in Arbeitszeugnissen

Benötigen Sie professionelle Unterstützung bei der Überprüfung von Arbeitszeugnissen oder in rechtlichen Angelegenheiten im Arbeitsrecht? Ich biete Ihnen umfassende Beratung und Vertretung.

Meine Dienstleistungen umfassen:

  1. Überprüfung von Arbeitszeugnissen:

    • Ich analysiere sorgfältig die Formulierungen und Inhalte Ihres Arbeitszeugnisses, um sicherzustellen, dass es Ihren Leistungen und Qualifikationen gerecht wird.
    • Bei Bedarf unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis.
  2. Erstellung von Arbeitszeugnissen für Arbeitgeber:

    • Ich verfüge über das Fachwissen, um maßgeschneiderte Arbeitszeugnisse zu erstellen, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die individuellen Leistungen und Fähigkeiten des Mitarbeiters angemessen würdigen.
  3. Gerichtliche Auseinandersetzung bei Arbeitszeugnissen:

    • Sollten Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sein und eine rechtliche Auseinandersetzung in Betracht ziehen, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise zur Seite.
    • Ich vertrete Ihre Interessen vor Gericht und setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Für weitere Informationen zu meinen Dienstleistungen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit meinem Erfahrungshorizont und engagierter Unterstützung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und mehr über meine Dienstleistungen zu erfahren.

Ab der 6. Woche meiner Betriebszugehörigkeit habe ich das Recht, ein qualifiziertes Zeugnis anzufordern. Nach der Probezeit besteht für den Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, ein Zwischenzeugnis auszustellen, auch wenn dies sinnvoll sein kann.
Bei jeder Kündigung hat der Arbeitnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Es ist jedoch notwendig, dass der Arbeitnehmer selbst aktiv wird und das Zeugnis ausdrücklich anfordert – dies wird juristisch als Holpflicht bezeichnet.

Das einfache Zeugnis belegt die Beschäftigung. Im Gegensatz dazu liefert das qualifizierte Zeugnis detaillierte Informationen über die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters. Ein Zwischenzeugnis wird während der Anstellung ausgestellt und dient häufig dem Zweck, die Leistung und das Verhalten eines Mitarbeiters festzuhalten.

Ein Arbeitszeugnis sollte den Namen des Mitarbeiters, den Zeitraum der Anstellung, eine Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten, eine Bewertung der Leistungen und des Verhaltens sowie eine abschließende Formulierung umfassen.
Ja, ich habe das Recht, Änderungen an meinem Arbeitszeugnis zu verlangen, wenn ich der Ansicht bin, dass es ungenau oder ungerecht ist. In vielen Fällen kann dies durch eine diplomatische Kommunikation mit dem Arbeitgeber erfolgen.

Das Arbeitszeugnis sollte von mir als Rechtsanwalt innerhalb von 2 Wochen ausgestellt werden. Ich empfehle Arbeitnehmern, ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Bei Verzögerungen seitens des Arbeitgebers ist es ratsam, eine angemessene Fristverlängerung zu beantragen, da sonst Schadensersatzansprüche entstehen könnten.

Im Arbeitszeugnis ist es von großer Bedeutung, auf einschränkende Aussagen sowie doppelte Verneinungen zu verzichten. Klare und präzise Formulierungen sind hierbei entscheidend. Es sollten nicht nur die Aufgaben hervorgehoben werden, sondern auch das Verhalten gegenüber dem Kunden angemessen gewürdigt werden.

Ein Arbeitszeugnis muss immer positiv formuliert werden, selbst wenn die Arbeitsleistung nicht ganz zufriedenstellend war. In solchen Fällen entspricht die Beurteilung höchstens der Schulnote 3. Sollte das Zeugnis jedoch negativer ausfallen, ist dies durch konkrete Beweise zu untermauern.
Ja, ich habe das Recht, dagegen vorzugehen. Dies ist möglich, wenn das Zeugnis inhaltliche oder formale Fehler aufweist oder ich mit der Leistungsbewertung nicht einverstanden bin. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen habe ich nach jeder Kündigung Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis.

Die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, besteht. Wenn das Zeugnis inhaltliche oder formale Fehler enthält oder ich mit der Leistungsbeurteilung nicht einverstanden bin, kann ich entsprechende Maßnahmen ergreifen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben steht mir nach jeder Kündigung ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu.

Um mögliche Änderungen zu beantragen, halte ich es für sinnvoll, das Gespräch mit meinem Vorgesetzten zu suchen und eine schriftliche Frist zur Überarbeitung des Zeugnisses zu setzen. Für die Überprüfung des Arbeitszeugnisses empfehle ich, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und ein Gespräch mit meinem Rechtsanwalt sowie meinem Vorgesetzten zu führen, um die Situation zu klären.

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