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Rechtsanwalt Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung Wettenberg bei Gießen

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Kündigung? Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

Haben Sie gekündigt oder eine Kündigung erhalten? Unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt oder wer die Kündigung ausgesprochen hat: Nach einer Kündigung haben Sie viele Ansprüche. Besonders mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen zahlreiche finanzielle Fragen: Wie lange besteht ein Anspruch auf Lohn? Steht Ihnen nach einer Kündigung noch Weihnachtsgeld zu? Und was passiert mit den restlichen Urlaubstagen? Kann ich mir als Arbeitgeber Urlaubsgeld zurückzahlen lassen? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beantworte ich Ihre Fragen ausführlich und setze Ihre Rechte durch. Sollte sich die andere Partei weigern zu zahlen, werde ich Sie auch vor Gericht vertreten.

Das Arbeitszeugnis – Anspruch auch bei Kündigung

Sobald ein Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangt, bin ich als Rechtsanwalt der Meinung, dass der Arbeitgeber dies erstellen muss. Dabei spielt es keine Rolle, wer gekündigt hat. Das Recht besteht!

  • Auch bei Kündigung in der Probezeit haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

  • Dies gilt nicht für Freelancer oder freie Mitarbeitende.

  • Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht selbst einfordern.

Ein schlechtes Zeugnis müssen Sie nicht akzeptieren!

  • Sie können als Arbeitnehmer eine Änderung verlangen.

  • Diese kann notfalls auch gerichtlich eingefordert werden.

Form und Frist des Arbeitszeugnisses

  • Das Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form ausgehändigt werden.
  • Es muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden.

Ein einfaches Arbeitszeugnis muss enthalten:
  • Angaben zur Dauer der Beschäftigung

  • Einsatzbereich

  • Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers

  • Keine Bewertung

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dagegen umfangreicher:

  • Auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers werden darin bewertet.

Arten von Kündigungen

Ordentliche Kündigung

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen.

  • Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, weil der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer zuhause war, zahlen. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.

Außerordentliche Kündigung

  • Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.

  • Sobald der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War sie unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.

Die Fälligkeit erfolgt wie beim normalen Lohn im Arbeitsverhältnis. Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nach, haben Sie die Möglichkeit, eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.

Ordentliche Kündigung

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen.

  • Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, weil der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer zuhause war, zahlen. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.

Außerordentliche Kündigung

  • Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.

  • Sobald der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War sie unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.

Die Fälligkeit erfolgt wie beim normalen Lohn im Arbeitsverhältnis. Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nach, haben Sie die Möglichkeit, eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.

Recht auf Weihnachtsgeld bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. Diese Zahlung gilt als freiwillige Sonderleistung des Arbeitgebers.

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung kann sich ergeben aus:

  • Tarifvertrag

  • Betriebsvereinbarung

  • Arbeitsvertrag

Auch aus der betrieblichen Übung kann sich ein Anspruch ergeben. 

  • Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, indem er in der Vergangenheit mehrmals eine Leistung erbracht hat.

  • Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise 3 Jahre hintereinander ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld, so muss er dies auch im darauffolgenden Jahr tun.

  • Hat er bei jeder Zahlung explizit auf eine freiwillige Leistung hingewiesen, so besteht kein Anspruch.

Stichtagsregelung - Wann verfällt der Anspruch?

Das Weihnachtsgeld ist in vielen Betrieben an eine Bedingung geknüpft: Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter muss bis zu einem bestimmten Stichtag fortbestehen und es darf keine Kündigung erfolgt sein. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag, entfällt der Anspruch. Ob die Stichtagsregelung rechtlich zulässig ist, hängt davon ab, aus welchem Grund der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zahlt:

  • als zusätzlichen Lohn (Entgeltcharakter)

    • Stichtagsregelung unwirksam

    • Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung

  • zur Honorierung der Betriebstreue (Belohnungscharakter)

    • Stichtagsregelung wirksam

    • Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld

  • eine Mischform aus beiden Zwecken (Entgelt- und Belohnungscharakter)

    • Stichtagsregelung unwirksam

    • Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung

Urlaubsgeld trotz Kündigung - Wann ist eine Rückforderung möglich?

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Für die Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gilt:

  • Urlaubsentgelt: Vergütung des Mitarbeiters für die Zeit des Urlaubs, meist in Höhe des normalerweise gezahlten Lohns

  • Urlaubsgeld: zusätzliche Sonderzahlung

Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?

  • abhängig von individuellen vertraglichen Vereinbarungen

  • Rückzahlungsklausel nur bei zusätzlichem Urlaubsgeld zulässig

  • Der Arbeitgeber kann einen Anteil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Mitarbeiter zurückfordern.

  • Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Mitarbeiter die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch bereits in der ersten Jahreshälfte erfüllt hat und dieser erst durch die spätere Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Fundierte Rechtsberatung an Ihrer Seite

Ich berate Sie im Rechtsgebiet Arbeitsrecht gerne rund um das Thema Kündigung und Vertragsauflösung. Ist ein Arbeitsverhältnis beendet, stehen viele finanzielle Fragen im Raum. Deshalb ist zu klären, wann offene Lohnansprüche bestehen und wann Sie sich Urlaubs- und Weihnachtsgeld auszahlen lassen können. Auch das richtige Arbeitszeugnis ist für den weiteren Berufsweg ausschlaggebend. Als Rechtsanwalt für Ihre arbeitsrechtlichen Fragen prüfe ich Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie mich umgehend, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, denn je schneller Sie handeln, umso schneller erhalten Sie das, was Ihnen zusteht.

Steht eine Kündigung bevor? Ganz gleich, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind: Es ist stets von Bedeutung, sich über die möglichen Ansprüche der anderen Partei im Klaren zu sein. Bei sämtlichen Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung! Ich setze Ihre Ansprüche durch!

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