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Rechtsanwalt Operationsfehler Wettenberg bei Gießen

Dienstleistung im Medizinrecht

Operationsfehler können jeden von uns betreffen.

Sie sind Opfer eines Operationsfehlers geworden? Sie haben starke Schmerzen und hegen den Verdacht, dass etwas schiefgelaufen ist? Ärzte gelten als unfehlbar, doch auch dem besten Rechtsanwalt unterlaufen Fehler. Die daraus resultierenden körperlichen Schmerzen und der Verlust an Lebensqualität können nicht ersetzt werden. Zudem müssen Betroffene auch mit hohen Kosten rechnen, die durch Berufsunfähigkeit, Therapien und die Anschaffung teurer Hilfsmittel für den Alltag entstehen können. Ich sorge dafür, dass Sie angemessen entschädigt werden und die finanziellen Folgen abgemildert werden.

Sobald Sie den Verdacht eines Operationsfehlers oder Ärztepfuschs haben, wenden Sie sich an mich. Ich bewerte Ihren individuellen Sachverhalt aus rechtlicher Perspektive. Mit meiner Beratung und Vertretung setze ich Ihre Schadensersatzansprüche gegen den Arzt oder das Krankenhaus durch. Ich stehe Ihnen zur Seite!

Das sollten Sie als betroffener Patient beachten.

Umgangssprachlich werden Operationsfehler als Ärztepfusch bezeichnet. Dabei handelt es sich um Fehler, die mir als Rechtsanwalt im Rahmen einer Behandlung eines Arztes begegnen können.

  • Ein Fehler liegt vor, wenn der behandelnde Arzt die geltenden medizinischen Standards bei einem Eingriff nicht einhält.

  • Von einem groben Operationsfehler spricht man, wenn der Arzt grundlegende und ärztlich bewährte Behandlungsregeln missachtet oder gesicherte medizinische Erkenntnisse ignoriert.

  • Ein Operationsfehler kann vor, während oder nach einer Operation auftreten.

  • Häufige Beispiele für Operationsfehler und Ärztepfusch:

    • Vergessene Gegenstände im Körper (zum Beispiel Tupfer oder OP-Besteck)

    • Operationen an der falschen Seite oder am falschen Organ

    • Schädigungen umliegender Organe durch den Eingriff

    • Falsche Anwendung eines Verfahrens während der Operation

    • Infektionen oder andere Komplikationen aufgrund fehlerhafter Nachversorgung

So setzen Sie sich gegen ärztliche Fehlbehandlungen zur Wehr:

  • Ärzte, Kliniken und Versicherungen sollten nicht eigenständig kontaktiert werden.

    • In einer emotionalen Lage und ohne Kenntnisse im Arzthaftungsrecht sinken die Erfolgschancen.

  • Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente

  • Dazu zählen: Arztbriefe, Kopien der Patientenakte, Aufklärungsbögen, Behandlungsunterlagen mit Befunderhebungen und medizinische Gutachten, falls diese bereits angefordert wurden.

  • Erstellen Sie umgehend ein detailliertes Gedächtnisprotokoll, das Gespräche, Behandlungen und anwesende Personen umfasst.

  • Diese Schritte sind besonders wichtig, da die Beweislast bei Behandlungsfehlern beim Patienten liegt.

  • Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, erfolgt eine Beweislastumkehr, und der Arzt oder das Krankenhaus sind verpflichtet zu beweisen, dass nicht die fehlerhafte Behandlung zum bestehenden gesundheitlichen Schaden geführt hat.

  • Akzeptieren Sie keine Angebote zur Entschädigung

    • Falls die gegnerische Versicherung Ihnen ein Angebot für eine Entschädigung bei einem Behandlungsfehler unterbreitet, sollten Sie dies ablehnen.

    • Die Höhe des angebotenen Entschädigungsbetrags liegt meist unter dem Anspruch, der Ihnen tatsächlich zusteht. Darüber hinaus verlieren Sie die Möglichkeit, Klage zu erheben.

  • Erstatten Sie keine Strafanzeige wegen Körperverletzung

    • Ein Strafverfahren gegen die Klinik oder den Arzt, beispielsweise wegen Körperverletzung, kann den Zivilprozess blockieren. Aufgrund der strengen Beweisregeln im Strafrecht werden die Krankenunterlagen beschlagnahmt.

    • Nur in Ausnahmefällen hat ein strafrechtliches Verfahren Erfolgsaussichten, da es häufig zu früh eingestellt wird. Während des Ermittlungszeitraums können Sie keine zivilrechtlichen Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen.

  • Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Medizin- und Arzthaftungsrecht

    • Neben der Vertretung und Beratung vor Gericht kann ein Rechtsanwalt bei Behandlungsfehlern auch Akteneinsicht beantragen. Auf diese Weise können die richtigen Gutachten und Dokumente zu Ihrer Behandlung angefordert werden.

Welche Ansprüche mir zustehen:

Wenn ein Operationsfehler oder ärztlicher Pfusch vorliegt, steht Ihnen ein finanzieller Ausgleich für die gesundheitlichen Schäden, erlittenen Schmerzen und weitere Aufwendungen zu, die sich aus dem Behandlungsfehler ergeben. Dazu gehören:

  • Schmerzensgeld

    • Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens. Maßgeblich ist die bundesweite Schmerzensgeldtabelle.

  • Schadensersatz

  • Erstattung der entstandenen Kosten für Pflege, Therapie, Unterstützung im Alltag und notwendige Heil- und Hilfsmittel.

  • Erstattung für notwendige Umbauten von Haus, Wohnung oder Auto, die durch den Gesundheitsschaden erforderlich geworden sind.

  • Erstattung der Kosten aufgrund von Verdienstausfall

  • Gegebenenfalls haben Sie auch Anspruch auf den Ersatz zukünftiger Aufwendungen, wenn zum Zeitpunkt der Verhandlung noch nicht abschließend festgestellt werden kann, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sein werden.

Sobald ich die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht habe, prüft das Gericht durch medizinische Gutachten, ob eine Anspruchsgrundlage vorliegt. Erst dann kommt es zum Arzthaftungsprozess.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Bei ärztlichen Behandlungsfehlern stehe ich Ihnen zur Verfügung!

Fehler können in jedem Beruf vorkommen. Wenn sie jedoch einem Arzt unterlaufen, können Behandlungsfehler zu lebenslangen Leiden führen. In dieser emotional belastenden Situation ist eine umfassende juristische Unterstützung von großer Bedeutung. Nur so können Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Arzthaftungsrecht habe ich gute Kontakte zu medizinischem Fachpersonal und Gutachtern. Dadurch bin ich in der Lage, Ihnen bereits zu Beginn eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten zu geben. Besonders bei Operationsfehlern versuchen die Versicherungen der Ärzte und Kliniken, sich so schnell wie möglich aus der Angelegenheit herauszuwinden. Doch ich kenne alle Tricks und Verzögerungstaktiken, sodass Sie mit mir auch vor Gericht optimal aufgestellt sind!
Haben Sie den Verdacht, dass bei Ihrer Operation ein Behandlungsfehler aufgetreten ist? Wurde bei der Befunderhebung etwas übersehen? Lassen Sie sich jetzt von mir rechtlich beraten!
Das Schmerzensgeld richtet sich nach der Erheblichkeit und Langfristigkeit der Verletzung. Zur Bestimmung einer konkreten Summe ziehe ich eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle heran. In dieser Tabelle wird eine Übersicht unterschiedlicher Urteile zum Schmerzensgeld bei immateriellen Schäden präsentiert.

Ansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren. Im Arzthaftungsrecht ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Die Verjährung startet erst, wenn der Patient entweder Kenntnis hat oder hätte erkennen können, dass ein Behandlungsfehler tatsächlich vorliegt.

Ich kann Ihnen eine Entschädigung für die entstandenen Kosten für Pflege und Therapie sowie für notwendige Umbauten zusichern. Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf Ersatz künftiger Aufwendungen, falls bei der Verhandlung noch unklar ist, welche Maßnahmen in Zukunft erforderlich sein werden.

Zusätzlich zur Vertretung vor Gericht unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Durch medizinische Gutachten und die Einsicht in die Patientenakte kann ich Ihre Erfolgsaussichten ermitteln. Auf diese Weise werden Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Wegen der strengen Beweispflicht von Ärzten habe ich gute Chancen, einen Behandlungsfehler nachzuweisen. Um ein öffentliches Verfahren zu vermeiden, sind Kliniken und Ärzte oft bereit, sich außergerichtlich zu einigen.

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn die Befunde falsch interpretiert werden (zum Beispiel die Resultate aus der körperlichen Untersuchung oder den gerätegestützten Untersuchungen). Bei einer unterlassenen Befunderhebung hat der Arzt es versäumt, die erforderlichen Untersuchungen durchzuführen. Oft wird hierbei zugunsten des Patienten ein strengerer Maßstab angelegt.

Die Beweislast für eine vermutete Fehlbehandlung liegt grundsätzlich bei den betroffenen Patienten. Ich muss nicht nur beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, sondern auch dessen Kausalität für den eingetretenen Gesundheitsschaden. Daher ist eine Dokumentation der Behandlung und Befunderhebung entscheidend.

Wenn bei Ihnen ein Behandlungsfehler festgestellt wurde, habe ich verschiedene Ansprüche gegen die Versicherung des Arztes oder die Klinik. Diese beinhalten Schmerzensgeld, Schadensersatz und die Erstattung der entstandenen Kosten für Pflege und Therapie, sowie notwendige Umbauten in der Wohnung und Verdienstausfall.

Ein erheblicher Behandlungsfehler tritt ein, wenn ich gegen grundlegende und bewährte Behandlungsrichtlinien verstoße oder anerkannte medizinische Erkenntnisse ignoriere.

Ein Operationsfehler kann sowohl vor, während als auch nach dem Eingriff auftreten. Hierzu gehören: unnötige und unterlassene Operationen, Infektionen, die infolge eines Behandlungsfehlers entstehen, vermeidbare Komplikationen sowie Fehlentscheidungen und Diagnosefehler.

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