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Rechtsanwalt Geburtsschäden Wettenberg bei Gießen

Dienstleistung im Medizinrecht

Sind Sie Opfer eines Geburtsschadens geworden?

Wurde die Geburt Ihres Kindes von einem Geburtsschaden überschattet? Neben der Sorge um Mutter und Kind haben Sie nun auch finanzielle Belastungen? In Deutschland sind Geburtsschäden trotz des hohen medizinischen Standards leider keine Seltenheit. Häufig kommt es bei Neugeborenen aufgrund von Geburtsfehlern zu körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, die von der gesamten Familie nicht nur emotional getragen werden müssen. Neben der erheblichen psychischen Belastung treten nun auch hohe Kosten auf Sie zu.

Doch diese Last müssen Sie nicht alleine tragen. Mit meiner Unterstützung im Bereich Arzthaftung und Geburtsschadensrecht können Sie Ansprüche geltend machen. Ich helfe Ihnen bei der Erstattung von Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Pflegekosten und Verdienstausfall. Ihnen könnten Entschädigungssummen in Millionenhöhe zustehen. Ich berate und vertrete Sie, wenn ein Geburtsschaden gravierende Folgen hat.

Wann ich einen Anspruch habe

Um Ihre Schadensersatzansprüche bei Geburtsfehlern erfolgreich geltend zu machen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Die häufigsten Fehlerquellen für örtliche Behandlungsfehler während oder nach der Geburt:

  • Schulterdystokie und Sauerstoffunterversorgung

  • Besonders schwere Schädigungen des Gehirns sowie der Organe.

  • Der Kaiserschnitt erfolgt zu spät.

  • Risikoschwangerschaft wurde zuvor von der Gynäkologie nicht erkannt.

  • Äußere und innere körperliche Schäden an Mutter oder Kind durch Geburtszange oder Saugglocke bei der Geburtshilfe.

  • Verjährung

  • Die Verjährungsfrist für fehlerhafte ärztliche Behandlungen beträgt 3 Jahre.

  • Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem die Geburt stattfand oder der Geschädigte von dem Schaden und dem Verursacher Kenntnis erlangt hat.

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen

Kein Geld kann Ihr Kind wieder gesund machen. Allerdings kann es eine finanzielle Erleichterung im behindertengerechten Alltag bringen.

Als Opfer von Geburtsschäden können Sie nach dem Schadensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) folgende Entschädigungsansprüche geltend machen:

  • Schmerzensgeld

Schmerzensgeld richtet sich nach dem Ausmaß und der Schwere der verursachten Verletzung. Ist Ihr Kind schwerstbehindert und ein lebenslanger Pflegefall, kann Ihnen eine fünfstellige Summe zustehen.

  • Schadensersatz

Der Schadensersatz kompensiert die bereits entstandenen und die in der Zukunft noch entstehenden behinderungsbedingten Aufwendungen.

  • Klage einreichen

  • Ihr Anspruch auf Entschädigung kann einerseits durch eine außergerichtliche Einigung oder andererseits durch eine gerichtliche Durchsetzung geltend gemacht werden.

  • Zunächst sollten Sie außergerichtliche Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes aufnehmen, da dies hohe Gerichtskosten sparen kann.

  • Wird hierbei keine Einigung erzielt, reiche ich die Klage beim zuständigen Gericht ein, welches sich am Wohnsitz des Beklagten befindet.


Lassen Sie Ihre arzthaftungsrechtlichen Ansprüche frühzeitig von einem Rechtsanwalt für Medizinrecht prüfen. Liegt eine Verjährung vor, können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre finanzielle Situation zu verbessern!

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ich unterstütze Sie in dieser Ausnahmesituation!

Aufgrund meiner langjährigen Praxiserfahrung im Medizinrecht bin ich mir der Schwere Ihrer Situation bewusst. Deshalb unterstütze ich Sie kompetent in allen Fragen rund um Geburtsschäden und Arzthaftung. Melden Sie sich jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch an! Ich höre mir Ihren Fall in Ruhe an und kläre alle Ihre Fragen. Anschließend analysiere ich Ihre Situation gründlich, indem ich medizinische Experten hinzuziehe und einen Plan für das weitere Vorgehen erarbeite. In Bezug auf Erfolgschancen und Kosten werde ich transparent sein und Ihnen nichts vorenthalten.

Um meine Arbeit zu erleichtern, sollten Sie Beweise sammeln. Dies kann durch das Anfertigen von Protokollen oder Beweisfotos geschehen. Holen Sie sich die Behandlungsdokumente des Patienten, sodass ich sie auswerten kann. Auch wenn eine direkte Konfrontation so kurz nach Schadenseintritt häufig schwierig ist, ist sie unvermeidbar für die Begründung eines Anspruchs.

Nach der Überprüfung auf konkrete Behandlungsfehler melde ich die Ansprüche bei Ihrem Arzt oder der Klinik. Zunächst versuche ich, bei einer außergerichtlichen Regulierungsverhandlung eine Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Arztes zu erzielen. Ist dies nicht möglich, wird ein Klageverfahren eingeleitet. Dabei werde ich Sie in allen Instanzen sowie bei möglichen Berufungsverfahren unterstützen, sodass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine umfassende juristische Beratung! Ich unterstütze Sie in dieser Ausnahmesituation und verschaffe Ihnen einen Überblick über die Arzthaftung und das Geburtsschadensrecht. Nur so können Sie das Beste für Kind und Mutter erzielen! Lassen Sie sich jetzt beraten!

Verletzungen des neugeborenen Kindes, die durch den Geburtsvorgang verursacht werden. Geburtsschäden zählen zu den schwerwiegendsten und kompliziertesten Schadensfällen im Bereich der Arzthaftung. Die häufigsten Schäden resultieren aus Sauerstoffmangel, einem verspäteten Kaiserschnitt oder dem zu späten Einsatz einer Saugglocke.
Eine kindliche Schädigung, die vor oder nach der Geburt auftritt, entsteht häufig durch Behandlungsfehler in den medizinischen Fachgebieten der Gynäkologie, Geburtshilfe, Neonatologie und/oder Anästhesiologie. Bereits ein geringfügiges Abweichen vom medizinischen Standard kann lebenslange Konsequenzen nach sich ziehen.
Patienten haben das Recht auf Schmerzensgeld sowie gegebenenfalls auf Schadensersatz. Zunächst richtet sich dies nach dem Ausmaß und der Schwere des Gesundheitsschadens. Der Schadensersatz soll sowohl bereits entstandene als auch künftig entstehende Kosten abdecken, die aufgrund des Gesundheitsschadens anfallen.
Wenn ein Behandlungsfehler festgestellt wird, habe ich die Möglichkeit, Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu erheben. Sollte der Patient ein Kind sein, können die Eltern als gesetzliche Vertreter diese Ansprüche vor Gericht durchsetzen.
Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund ärztlicher Fehlbehandlung unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. In der Regel beginnt diese mit dem Ende des Jahres, in dem die Geburt erfolgte. Ist der Anspruch verjährt, kann ich ihn nicht mehr durchsetzen. Daher sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt kontaktieren!
In einem außergerichtlichen Verfahren versuche ich zunächst, die Entschädigungsansprüche in Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes durchzusetzen. Dies gestaltet sich in der Regel schneller als ein gerichtliches Verfahren.
Wenn sich keine Einigung mit der Haftpflichtversicherung erzielen lässt, kann es zu einer Klage vor Gericht kommen. Dafür muss ich als Ihr Rechtsanwalt Klage einreichen. Mit dem Urteil entscheidet das Gericht, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche Entschädigungssumme Ihnen gegebenenfalls zusteht.
Bei einer außergerichtlichen Einigung entsteht lediglich das anwaltliche Honorar. Im Falle einer gerichtlichen Verhandlung kommen zusätzlich Gerichtskosten hinzu, die sich nach dem Streitwert richten. Diese können im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie im Gerichtskostengesetz (GKG) nachgelesen werden.
Um Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bei Geburtsschäden erfolgreich durchzusetzen, muss die Gegenseite sämtliche Kosten übernehmen: die gesamten Gerichtsgebühren, meine Anwaltskosten sowie alle Auslagen für Zeugen- und Sachverständigengutachten. Sollten Sie den Prozess verlieren, sind Sie für die vollen Kosten verantwortlich.
Der Patient oder die Eltern tragen die Beweispflicht. Das bedeutet, dass ein schwerwiegender Diagnose- oder Behandlungsfehler für den Gesundheitsschaden verantwortlich ist. Mit Unterstützung von Gedächtnisprotokollen, Patientenakten und Gutachten kann ich Behandlungsfehler eindeutig nachweisen. Ich stehe Ihnen bei der Erstellung zur Seite!

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