Krankenhauskeim: Schmerzensgeld erfolgreich durchsetzen

Das Wichtigste im Überblick:

  • Krankenhausinfektionen können Anspruch auf Schmerzensgeld begründen
  • Spezialisierte Anwälte helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Jetzt Termin vereinbaren!

Jedes Jahr infizieren sich tausende Patienten während eines Krankenhausaufenthalts mit gefährlichen Keimen. Die Folgen sind oft dramatisch: Schwere Erkrankungen, notwendige Zusatzbehandlungen und lange Genesungszeiten belasten die Betroffenen. Doch nicht immer ist eine solche Ansteckung unvermeidbar. Häufig liegt die Ursache in Hygienemängeln oder anderen Behandlungsfehlern der Klinik. In diesen Fällen haben Patienten Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Durchsetzung ist jedoch komplex. Wir als spezialisierte Patientenanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen.

Krankenhausinfektionen: Wenn Hygiene versagt

Nosokomiale Infektionen – so der Fachbegriff für im Krankenhaus erworbene Ansteckungen – gehören zu den Komplikationen bei einem stationären Aufenthalt. Trotz Hygienevorschriften und Desinfektionsmaßnahmen lassen sich nicht alle Keime vermeiden. Doch in vielen Fällen ist eine Infektion auf vermeidbare Hygienemängel zurückzuführen, zum Beispiel:

  • Unzureichende Händedesinfektion durch das Personal
  • Mangelnde Reinigung und Desinfektion von Instrumenten und Geräten
  • Fehlerhafte Aufbereitung von Verbandsmaterial
  • Unterlassene Isolierung infizierter Patienten

Kommt es in einem solchen Fall zur Ansteckung mit einem gefährlichen Krankenhauskeim wie Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa und Staphylokokken, liegt ein Behandlungsfehler vor. Der Patient hat dann Anspruch auf Entschädigung.

Wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen

Die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz bei einer Krankenhauskeimen ist rechtlich und medizinisch sehr komplex. Um nicht auf Ihrem Schaden sitzen zu bleiben, benötigen Sie die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts. Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf Seiten der Patienten tätig. Wir verfügen über große Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Krankenhausinfektionen.

Unsere Experten prüfen zunächst kritisch, ob die Infektion auf einen Hygienemangel oder sonstige Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Durch Begutachtung Ihrer Krankenunterlagen und Einholung externer Expertenmeinungen decken wir mögliche Fehlerquellen auf.

Sobald die Haftungsgrundlage geklärt ist, verhandeln wir mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wir legen Ihre Ansprüche detailliert dar und argumentieren konsequent in Ihrem Sinne. Unsere Expertise im Versicherungsrecht ermöglicht es uns, in vielen Fällen überdurchschnittlich hohe Entschädigungen zu erzielen.

Falls auf dem Verhandlungsweg keine angemessene Lösung erreicht werden kann, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Unsere spezialisierten Anwälte bereiten die Klage sorgfältig vor und setzen Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch.

Ihre Ansprüche auf einen Blick

Welche Ansprüche haben Sie konkret, wenn Sie sich aufgrund eines Behandlungsfehlers mit einem Krankenhauskeim infiziert haben? Hier die wichtigsten Fakten:

  • Anspruch auf materiellen Schadensersatz, z.B. für zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten oder Rentenschaden
  • Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen Schmerzen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Lebensqualitätsverluste
  • Bei Verstorbenen: Ansprüche der Angehörigen auf Hinterbliebenengeld und Beerdigungskosten

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre. Warten Sie daher nicht zu lange, sondern lassen Sie Ihren Fall frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt prüfen.

Unser Versprechen: Kompetente Rechtsberatung aus einer Hand

Wir stehen als starker Partner an Ihrer Seite. Profitieren Sie von unserer Expertise im Medizin- und Versicherungsrecht und unserer langjährigen Prozesserfahrung.

Was Sie von uns erwarten können:

  • Einfühlsame Beratung und enge Begleitung durch erfahrene Anwälte
  • Detaillierte Aufklärung über Erfolgsaussichten und Kostenrisiken
  • Sorgfältige Prüfung und Begutachtung Ihres Falls
  • Hartnäckige Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung
  • Konsequente gerichtliche Durchsetzung bei unzureichenden Vergleichsangeboten
  • Engagierte Vertretung Ihrer Interessen bis zur letzten Instanz
  • Übernahme aller Kosten bei Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe

In einem kostenlosen Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, Ihren Fall umfassend zu erörtern. Gemeinsam finden wir die beste Strategie, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation und kämpfen für die Entschädigung, die Ihnen zusteht. Dabei arbeiten wir stets transparent und halten Sie regelmäßig über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens auf dem Laufenden.

Ihre Ansprechpartner: Top-Anwälte im Arzthaftungsrecht

Bei Fragen zu Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Krankenhauskeimen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Als Experten im Medizin- und Versicherungsrecht sind wir bestens mit der Materie vertraut. Wir konnten bereits für zahlreiche Mandanten eine angemessene Entschädigung bei nosokomialen Infektionen durchsetzen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und unseren Expertenstatus, wenn es um Ihre Gesundheit und Ihre berechtigten Ansprüche geht. In einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir Ihren konkreten Fall und zeigen Ihnen mögliche Lösungswege auf. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam für Ihr Recht zu kämpfen!

Häufig gestellt Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Infektion mit Krankenhauskeimen?

Sie haben immer dann Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die Infektion auf einen Behandlungsfehler wie mangelnde Hygiene oder unzureichende Desinfektion zurückzuführen ist. Entscheidend ist, dass die Keime bei korrektem Verhalten des Klinikpersonals hätten vermieden werden können.

Gegen wen kann ich meine Ansprüche geltend machen?

In erster Linie richten sich Ihre Ansprüche gegen das Krankenhaus als Träger der Einrichtung. In seltenen Fällen können auch einzelne Ärzte oder Pflegekräfte persönlich haften, wenn sie grob gegen Hygienevorschriften verstoßen haben. Die Haftpflichtversicherung der Klinik kommt dann für den Schaden auf.

Welche Beweise benötige ich für eine erfolgreiche Durchsetzung?

Um Behandlungsfehler als Ursache Ihrer Infektion zu belegen, sind insbesondere Ihre Krankenunterlagen (Patientenakte, OP-Berichte, Laborwerte etc.), Zeugenaussagen von Mitpatienten oder Besuchern sowie Fotos und Berichte über beobachtete Hygienemängel unverzichtbar. Ergänzend sind meist medizinische Gutachten zur Klärung der Kausalität erforderlich.

Mit welcher Schmerzensgeldhöhe kann ich rechnen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren wie der Schwere der Infektion, der Dauer der Behandlung und den bleibenden Folgen ab. In der Regel werden bei schweren nosokomialen Infektionen Schmerzensgelder im vier- bis fünfstelligen Bereich zugesprochen. Eine individuelle Einschätzung ist aber stets erforderlich.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen Anwalt einschalte?

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten der anwaltlichen Vertretung. Auch eine Beratungshilfe kann in Frage kommen, wenn Sie die Anwaltskosten nicht selbst tragen können. Andernfalls gilt das gesetzliche Gebührenrecht, wobei sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten.

Wie lange dauert es, bis ich mein Schmerzensgeld erhalte?

Die Dauer des Verfahrens lässt sich pauschal nicht beantworten, da sie von vielen Faktoren abhängt. Wenn die Haftung eindeutig ist und die gegnerische Versicherung kooperativ, kann eine Regulierung binnen weniger Monate erfolgen. Kommt es zum Gerichtsverfahren, kann sich der Prozess aber auch über mehrere Jahre hinziehen.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist. Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem Sie von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangen. Um Verjährung zu vermeiden, müssen Sie die Ansprüche vorher gerichtlich geltend machen.

Was passiert, wenn man nach einer Infektion verstirbt?

Ist jemand infolge der Infektion verstorben, gehen bestimmte Ansprüche auf die Angehörigen über. Ehepartner und Kinder haben dann Anspruch auf Hinterbliebenengeld als Ausgleich für die erlittene seelische Belastung. Auch die Beerdigungskosten kann die Haftpflichtversicherung der Klinik übernehmen müssen.

Brauche ich wirklich einen spezialisierten Anwalt oder kann ich den Fall selbst verhandeln?

Grundsätzlich können Sie versuchen, Ihre Ansprüche auch selbst bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Aufgrund der hohen Komplexität der medizinischen und rechtlichen Zusammenhänge ist die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts aber dringend zu empfehlen. Dieser kann Ihre Erfolgsaussichten besser einschätzen und Ihre Interessen professionell durchsetzen.

Warum sollte ich mich an die Kanzlei Faßbender wenden?

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Vertretung von Patienten bei Behandlungsfehlern und verfügt über langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen nach Krankenhausinfektionen. Wir bieten Ihnen eine einfühlsame und kompetente Beratung, prüfen Ihren Fall gründlich und setzen Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durch. Als Experten im Medizin- und Versicherungsrecht können wir überdurchschnittlich hohe Entschädigungen für Sie erzielen.