KÜN­DI­GUNG UND KÜN­DI­GUNGS­SCHUTZ FÜR ARBEIT­NEH­MER

Wenn Sie als Arbeit­neh­mer mit dem The­ma Kün­di­gung kon­fron­tiert sind, wird es ern­st. Oft ist gar die eige­ne wirt­schaft­li­che Exis­tenz in Gefahr. Fak­ti­sch sind Sie als Arbeit­neh­mer meist in der schwä­che­ren Posi­ti­on. Des­halb müs­sen Sie dar­auf ach­ten, dass Sie Ihre Rech­te wah­ren und nicht über den Tisch gezo­gen wer­den. Denn bei tak­ti­sch rich­ti­gem Vor­ge­hen kann man oft eine Men­ge mehr für Sie her­aus­ho­len.

IHNEN DROHT DIE KÜN­DI­GUNG?

Nicht immer kommt die Kün­di­gung wie der Blitz aus hei­te­rem Him­mel. Manch­mal braut sich etwas zusam­men. So unan­ge­nehm das für Sie auch sein mag — wenn Sie von der dro­hen­den Kün­di­gung mit­be­kom­men, ist das im Grun­de gut für Sie:

Ver­schlie­ßen Sie nicht die Augen! Ver­trau­en Sie nicht dar­auf, es wird schon gut­ge­hen! Nut­zen Sie die Zeit — zu Ihrem Vor­teil!

Wis­sen ist Macht

Zu aller­er­st brau­chen Sie zuver­läs­si­ge Infor­ma­tio­nen dar­über, wie Sie sich rich­tig ver­hal­ten und Ihre Rech­te als Arbeit­neh­mer wah­ren. Ver­las­sen Sie sich nicht auf gute Rat­schlä­ge von Kol­le­gen. Ver­trau­en Sie nicht blind dem Inter­net. Jeder Fall ist anders und oft kommt es gera­de auf die Fein­hei­ten im Spe­zi­el­len an.

Tipp: Las­sen Sie sich fach­kun­dig bera­ten!

Als Fach­an­wäl­tin bin ich auf das Arbeits­recht spe­zia­li­siert. Schil­dern Sie mir Ihren spe­zi­el­len Fall und ich zei­ge Ihnen auf, wor­auf Sie ach­ten müs­sen und wie Sie — recht­li­ch und vor allem auch tak­ti­sch — am bes­ten vor­ge­hen.

 

Sie haben Fra­gen zur Kün­di­gung oder brau­chen Hil­fe?

0641 / 971 74 54

Rechts­an­wäl­tin Faß­ben­der ist als Fach­an­wäl­tin auf das Arbeits­recht spe­zia­li­siert und hat Erfah­rung seit mehr als 15 Jah­ren.

IHNEN WUR­DE BEREITS GEKÜN­DIGT?

Wenn Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen bereits gekün­digt hat, dür­fen Sie kei­ne Zeit ver­lie­ren. Der gesetz­li­che Kün­di­gungs­schutz kann nur inner­halb sehr enger Fris­ten gel­tend gemacht wer­den: Wird nicht inner­halb von 3 Wochen Kla­ge beim Arbeits­ge­richt ein­ge­reicht, ist es dafür schon zu spät.

Kei­ne Zeit ver­lie­ren

Schnel­les Han­deln ist jetzt gefragt, aber — ganz wich­tig — Sie müs­sen natür­li­ch auch das rich­ti­ge tun.

Tipp: Tref­fen Sie auf kei­nen Fall irgend­wel­che Abspra­chen mit Ihrem Arbeit­ge­ber, unter­schrei­ben Sie nichts! Holen Sie sich immer zuer­st unab­hän­gi­gen und fach­kun­di­gen Rat von einem Fach­an­walt für Arbeits­recht.

Ich habe seit mehr als 15 Jah­ren prak­ti­sche Berufs­er­fah­rung im Arbeits­recht. Als Fach­an­wäl­tin kann ich Sie umfas­send bera­ten und recht­li­ch ver­tre­ten — gegen­über Ihrem Arbeit­ge­ber und vor Gericht.

Sie möchten selber kündigen?

Wenn nicht Ihr Arbeit­ge­ber, son­dern Sie selbst das Arbeits­ver­hält­nis per Kün­di­gung been­di­gen möch­ten, sind Sie natur­ge­mäß in einer viel bes­se­ren Posi­ti­on. Aber auch in die­sem Fall lohnt es sich immer, alles rich­tig vor­zu­be­rei­ten und kei­ne vor­schnel­len Ent­schei­dun­gen zu tref­fen.

Auch wenn Sie sel­ber kün­di­gen möch­ten, kann ich Ihnen in einem Gespräch wert­vol­le Hin­wei­se geben, die für einen rei­bungs­lo­sen Ablauf sor­gen.

ABFINDUNG BEI KÜNDIGUNG?

In vie­len Fäl­len kann man als Arbeit­neh­mer bei einer Kün­di­gung eine Abfin­dung bekom­men. Aber: Es ist kei­nes­wegs so, dass es die­se immer und auto­ma­ti­sch gibt. Im Gegen­teil: Nur in der sel­tens­ten Fäl­len besteht ein Anspruch auf Abfin­dung.

Viel­mehr ist eine Abfin­dung fast immer das Ergeb­nis geschick­ter Ver­hand­lung mit dem Arbeit­ge­ber.