
Wenn Sie als Arbeitnehmer mit dem Thema Kündigung konfrontiert sind, wird es ernst. Oft ist gar die eigene wirtschaftliche Existenz in Gefahr. Faktisch sind Sie als Arbeitnehmer meist in der schwächeren Position. Deshalb müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihre Rechte wahren und nicht über den Tisch gezogen werden. Denn bei taktisch richtigem Vorgehen kann man oft eine Menge mehr für Sie herausholen.
IHNEN DROHT DIE KÜNDIGUNG?
Nicht immer kommt die Kündigung wie der Blitz aus heiterem Himmel. Manchmal braut sich etwas zusammen. So unangenehm das für Sie auch sein mag — wenn Sie von der drohenden Kündigung mitbekommen, ist das im Grunde gut für Sie:
Verschließen Sie nicht die Augen! Vertrauen Sie nicht darauf, es wird schon gutgehen! Nutzen Sie die Zeit — zu Ihrem Vorteil!
Wissen ist Macht
Zu allererst brauchen Sie zuverlässige Informationen darüber, wie Sie sich richtig verhalten und Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahren. Verlassen Sie sich nicht auf gute Ratschläge von Kollegen. Vertrauen Sie nicht blind dem Internet. Jeder Fall ist anders und oft kommt es gerade auf die Feinheiten im Speziellen an.
Tipp: Lassen Sie sich fachkundig beraten!
Als Fachanwältin bin ich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Schildern Sie mir Ihren speziellen Fall und ich zeige Ihnen auf, worauf Sie achten müssen und wie Sie — rechtlich und vor allem auch taktisch — am besten vorgehen.

Sie haben Fragen zur Kündigung oder brauchen Hilfe?
Rechtsanwältin Faßbender ist als Fachanwältin auf das Arbeitsrecht spezialisiert und hat Erfahrung seit mehr als 15 Jahren.
IHNEN WURDE BEREITS GEKÜNDIGT?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen bereits gekündigt hat, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Der gesetzliche Kündigungsschutz kann nur innerhalb sehr enger Fristen geltend gemacht werden: Wird nicht innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, ist es dafür schon zu spät.
Keine Zeit verlieren
Schnelles Handeln ist jetzt gefragt, aber — ganz wichtig — Sie müssen natürlich auch das richtige tun.
Tipp: Treffen Sie auf keinen Fall irgendwelche Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber, unterschreiben Sie nichts! Holen Sie sich immer zuerst unabhängigen und fachkundigen Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ich habe seit mehr als 15 Jahren praktische Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Als Fachanwältin kann ich Sie umfassend beraten und rechtlich vertreten — gegenüber Ihrem Arbeitgeber und vor Gericht.
Sie möchten selber kündigen?
Wenn nicht Ihr Arbeitgeber, sondern Sie selbst das Arbeitsverhältnis per Kündigung beendigen möchten, sind Sie naturgemäß in einer viel besseren Position. Aber auch in diesem Fall lohnt es sich immer, alles richtig vorzubereiten und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen.
Auch wenn Sie selber kündigen möchten, kann ich Ihnen in einem Gespräch wertvolle Hinweise geben, die für einen reibungslosen Ablauf sorgen.
ABFINDUNG BEI KÜNDIGUNG?
In vielen Fällen kann man als Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine Abfindung bekommen. Aber: Es ist keineswegs so, dass es diese immer und automatisch gibt. Im Gegenteil: Nur in der seltensten Fällen besteht ein Anspruch auf Abfindung.
Vielmehr ist eine Abfindung fast immer das Ergebnis geschickter Verhandlung mit dem Arbeitgeber.