Pflegefall nach künstlichem Koma – Ansprüche durchsetzen und Zukunft sichern

Das Wichtigste im Überblick:

  • Als Spezialist für Medizinrecht verhelfen wir Ihnen zu bestmöglicher Versorgung und finanzieller Absicherung nach einem Pflegefall durch künstliches Koma
  • Profitieren Sie von unserer Expertise bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen
  • In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihren Fall und zeigen Ihnen Handlungsoptionen auf – vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Ein künstliches Koma ist ein tiefer Einschnitt im Leben, der von jetzt auf gleich alles verändern kann. Wird der Patient zum Pflegefall nach künstlichem Koma, stehen Angehörige oft vor enormen Herausforderungen: Medizinische Fragen, rechtliche Probleme und finanzielle Sorgen türmen sich auf. Doch damit sind Sie nicht allein. Als Ihr starker Partner an Ihrer Seite kämpfen wir – die spezialisierten Patientenanwälte von Faßbender Rechtsanwälte – für Ihr gutes Recht. Mit Kompetenz, Erfahrung und Einfühlungsvermögen stehen wir Ihnen zur Seite, um gemeinsam die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.

Ihre Lage – unsere Mission

In der ersten Zeit nach dem Koma fühlen sich Betroffene und Angehörige meist völlig überwältigt. Zu den Ängsten um die Gesundheit kommen viele offene Fragen: Wer kommt für Behandlungs- und Pflegekosten auf? Wie kann eine optimale Versorgung organisiert werden? Und besteht eventuell Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, wenn bei der Behandlung etwas falsch gelaufen ist?

Schnell wird klar: Auf sich allein gestellt ist das kaum zu bewältigen. Hier braucht es einen versierten Anwalt an der Seite, der die komplexe Rechtslage durchdringt und sich mit aller Kraft für Ihre Interessen einsetzt – und genau das ist unsere Mission. Ob Pflegeversicherung, Krankenkasse, Rehaträger oder Haftungsfragen: Wir kennen uns aus und wissen, worauf es ankommt.

Mit Leidenschaft und Hartnäckigkeit verfolgen wir für Sie das Ziel, Ihre Rechte als Patient oder Angehöriger durchzusetzen und eine langfristig gesicherte, bestmögliche Versorgung zu erreichen. Wir nehmen den Kampf mit Versicherungen und Behörden auf, damit Sie sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren können.

Medizinrecht und Patientenschutz: Unsere Kernkompetenz

Faßbender Rechtsanwälte hat sich gezielt auf Medizinrecht und die Vertretung von Patienten und Angehörigen spezialisiert. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Expertise in allen Fragen rund um Behandlungsfehler, Pflegerecht, Krankenkassen- und Versicherungsrecht. Frau Rechtsanwältin Anita Faßbender, Fachanwältin für Medizinrecht, bringt zudem wertvolle Erfahrungen aus ihrer früheren Tätigkeit in der Schadensregulierung einer Versicherung ein.

Dieses breite Fachwissen ist unsere Stärke, um auch in komplexen Fällen den Durchblick zu behalten und für Sie das Optimum herauszuholen. Dabei behalten wir immer Ihre individuelle Situation und Bedürfnisse im Blick, um Sie rundum zu entlasten. Nutzen Sie unser Know-how für sich – wir beraten und vertreten Sie gerne!

Strategisch, hartnäckig, einfühlsam: So arbeiten wir für Sie

Der Übergang ins künstliche Koma war ein Schock – jetzt wollen Sie wissen, wie es weitergeht und was Sie tun können. Nach der Kontaktaufnahme in unserer Kanzlei vereinbaren wir kurzfristig einen Termin für ein persönliches Gespräch. Dabei analysieren wir eingehend Ihre Situation, beantworten Ihre drängendsten Fragen und zeigen mögliche Handlungsoptionen auf.

Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit, übernehmen wir ab sofort die komplette rechtliche Vertretung für Sie. Wir fordern alle relevanten Behandlungsunterlagen an und prüfen akribisch, ob bei der Behandlung Fehler unterlaufen sind, die zu Ansprüchen führen. Auch die Kostenübernahme durch Versicherungen nehmen wir unter die Lupe.

Anschließend entwickeln wir eine maßgeschneiderte, oftmals mehrstufige Strategie, um Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen. Dabei gehen wir mit der gebotenen Hartnäckigkeit vor, scheuen keine Auseinandersetzung und verhandeln auf Augenhöhe mit Ärzten, Kliniken, Gutachtern, Krankenkassen und Versicherungen.

Parallel unterstützen wir Sie bei der Organisation der optimalen Pflege und Versorgung, sei es zu Hause oder in einem geeigneten Pflegeheim. Wir klären über Leistungsansprüche, Pflegegrade und Hilfsmittel auf, helfen bei der Antragsstellung und lotsen Sie durch den Behördendschungel. So begleiten wir Sie Schritt für Schritt zurück in ein möglichst selbstbestimmtes Leben.

Unser oberstes Ziel dabei: Ihre Situation und die der Familie nachhaltig zu verbessern, Ihnen finanzielle Sicherheit zu geben und neue Perspektiven zu eröffnen. Dafür sind wir als Ihr Anwalt und einfühlsamer Ansprechpartner immer an Ihrer Seite – mit Expertise, Erfahrung und dem nötigen Biss.

Behandlungsfehler aufdecken, Schmerzensgeld erkämpfen

Ein häufiger Grund für ein künstliches Koma sind schwere Komplikationen während einer Operation oder andere Behandlungsfehler. Wurde die erforderliche Sorgfalt verletzt und das Koma fahrlässig oder sogar grob fehlerhaft verursacht, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Aber Vorsicht: Die Beweislast liegt zunächst beim Patienten, und Ärzte sowie Kliniken geben Fehler nur selten freiwillig zu. Umso wichtiger ist es, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, der genau weiß, worauf es ankommt. Wir prüfen anhand der Behandlungsunterlagen und Befunde mit Akribie, ob bei der Behandlung gegen medizinische Standards verstoßen wurde.

Hat unsere Analyse den Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärtet, schalten wir medizinische Gutachter ein und konfrontieren die Gegenseite mit den Vorwürfen. In vielen Fällen können wir so bereits außergerichtlich eine Regulierung erreichen. Bleiben Haftpflichtversicherung oder Krankenkasse stur, scheuen wir auch den Gang vor Gericht nicht. Mit unserer Erfahrung und Expertise sind die Erfolgsaussichten hoch, um eine Entschädigung für Sie zu erstreiten.

Pflegefall – das steht Ihnen zu

Durch ein künstliches Koma wird man quasi über Nacht zum Pflegefall – eine Extremsituation, die das Leben völlig auf den Kopf stellt. Nun gilt es, sich im Dickicht aus Pflegeversicherung, Krankenversicherung und Sozialhilfe zurechtzufinden und alle Leistungsansprüche zu sichern.

Wurde Pflegebedürftigkeit festgestellt, stehen Ihnen je nach Pflegegrad vielfältige Unterstützungen zu – von Pflegegeld über Tages-, Nacht- und Verhinderungspflege bis hin zu Pflegehilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserungen. Doch die Bewilligungsverfahren sind aufwendig, Widersprüche und Klagen oft nötig.

Wir kennen die Fallen und wissen, wie man Ansprüche erfolgreich geltend macht. So holen wir für Sie das Maximum an Leistungen heraus. Sollte eine Pflegezeit für Angehörige oder die Freistellung von der Arbeit nötig werden, unterstützen wir Sie auch in arbeitsrechtlichen Fragen.

An Ihrer Seite auf dem Weg zurück ins Leben

Ein künstliches Koma bedeutet einen tiefen Einschnitt – aber auch die Chance auf einen Neubeginn. Wir möchten Ihnen dabei helfen, die Weichen für eine gute Zukunft zu stellen. Denn mit der richtigen Unterstützung und Perspektive lässt sich auch diese schwere Zeit meistern.

Nutzen Sie unser erstes Kennenlernen zu einem unverbindlichen Gespräch, in dem wir Ihren Fall analysieren und Ihnen individuelle Lösungswege aufzeigen. Gemeinsam prüfen wir Ihre Ansprüche, entwickeln eine Strategie und besprechen das weitere Vorgehen Schritt für Schritt.

Ihre Rechte als Patient und Pflegebedürftiger sind uns Herzensangelegenheit. Mit Sachverstand, Erfahrung und Einfühlungsvermögen kämpfen wir für Ihr Recht auf Entschädigung, optimale Versorgung und ein selbstbestimmtes Leben. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Medizin- und Pflegerecht – wir sind für Sie da.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Ansprüche habe ich, wenn ich nach einem künstlichen Koma zum Pflegefall geworden bin?

Sie können Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, Krankenversicherung und unter Umständen auch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den behandelnden Arzt oder die Klinik haben.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor, der zu einem künstlichen Koma geführt hat?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt von den allgemein anerkannten medizinischen Standards abgewichen ist und dies ursächlich für das künstliche Koma war.

Wie kann ich nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorlag?

Der Nachweis erfordert meist eine gründliche Analyse der Behandlungsunterlagen und der Befunde durch einen spezialisierten Anwalt und medizinische Gutachter.

Welche Pflegeleistungen stehen mir als Pflegebedürftigem zu?

Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen wie ambulante Pflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Entlastungsleistungen und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Die Pflegebedürftigkeit muss durch einen Antrag bei der Pflegekasse festgestellt werden. Dann erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der den Pflegegrad ermittelt.

Kann ich Pflegeleistungen auch rückwirkend geltend machen?

Ja, Pflegeleistungen können bis zu einem gewissen Grad auch rückwirkend beantragt und ausgezahlt werden. Die genauen Fristen sind gesetzlich geregelt.

Wie lange kann ich Pflegeleistungen in Anspruch nehmen?

Pflegeleistungen werden so lange gewährt, wie die Pflegebedürftigkeit besteht. Eine regelmäßige Begutachtung überprüft, ob sich der Pflegegrad geändert hat.

Kann ich als Angehöriger für die Pflege freigestellt werden?

Ja, Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit und damit auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit.

Muss ich meine Pflegebedürftigkeit selbst beweisen?

Nein, grundsätzlich muss die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes feststellen lassen. Die Beweislast für die Voraussetzungen eines Pflegegrades liegt bei der Pflegekasse.

Wie finde ich einen geeigneten Anwalt für meinen Fall?

Am besten eignet sich ein Fachanwalt für Medizinrecht, der auf die Vertretung von Patienten spezialisiert ist. Achten Sie auf einschlägige Erfahrung und Kompetenz im Bereich Behandlungsfehler und Pflegeversicherungsrecht.