Private Berufsunfähigkeitsversicherung

HÄUFIG GIBT ES DEN FALL, DASS MAN JAHRELANG IN EINE PRIVATE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG EINZAHLT UND BEI EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLES DIE VERSICHERUNG DIE ZAHLUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE MIT DER BEGRÜNDUNG VERWEIGERT, VOLLSTÄNDIGE BERUFSUNFÄHIGKEIT LÄGE NICHT VOR.

Welche und ob überhaupt der Versicherte Leistungen  von seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beanspruchen kann, ist deshalb häufig Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen. In diesem Bereich werde ich für Sie tätig.

Ein weiterer Streitpunkt sind nicht angegebene Erkrankungen bei Vertragsabschluß. 

Sollten Sie Fragen zu Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung haben, Leistungen aus der Versicherung abgelehnt oder nicht in angemessener Höhe erbracht werden, berate ich Sie gerne. Auf Wunsch führe ich die außergerichtliche Korrespondenz mit der Versicherung und vertrete Sie bundesweit vor Gericht.

Für eine schnelle und effiziente Beratung benötige ich folgende Unterlagen:

  • Versicherungsschein
  • allgemeine und besondere Bedingungen der BUZ
  • Korrespondenz mit der Versicherung
  • Befundbericht (falls vorhanden)
  • Gutachten (falls vorhanden)      

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall per Telefon oder Kontaktformular.
Alle Informationen hierzu finden Sie hier: