Private Unfallversicherung

Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin.  

Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer privaten Unfallversicherung haben, Leistungen aus der Versicherung abgelehnt oder nicht in angemessener Höhe erbracht werden, berate ich Sie gerne. Auf Wunsch führe ich die außergerichtliche Korrespondenz mit der Versicherung und vertrete Sie bundesweit vor Gericht.

Für eine schnelle und effiziente Beratung benötige ich folgende Unterlagen:

  • Versicherungsschein
  • allgemeine und besondere Bedingungen der Unfallversicherung
  • Korrespondenz mit der Versicherung
  • Befundbericht (falls vorhanden)
  • Gutachten (falls vorhanden)

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall per Telefon oder Kontaktformular.
Alle Informationen hierzu finden Sie hier: