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Befunderhebungsfehler

Fachbeitrag im Medizinrecht

Befunderhebungsfehler

Eine exakte medizinische Diagnose ist die Grundlage jeder erfolgreichen Behandlung. Unterlässt ein Arzt jedoch notwendige Untersuchungen oder erhebt er relevante Befunde nicht, kann dies einen Befunderhebungsfehler darstellen. Der Befunderhebungsfehler ist eine besondere Form des Behandlungsfehlers, der für den Patienten schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann. Ob Herzinfarkt, Hirnvenenthrombose oder Blinddarmentzündung – wenn medizinische Befunde nicht rechtzeitig erhoben werden, kann dies zu einer verzögerten oder falschen Behandlung führen und die Prognose erheblich verschlechtern. Auch bleibende Schäden können die Folge sein.

In diesem Beitrag erläutert Rechtsanwältin Anita Faßbender, Fachanwältin für Medizinrecht, was genau ein Befunderhebungsfehler ist, wie er sich von anderen Behandlungsfehlern unterscheidet, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, wann eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten eintritt und warum anwaltliche Unterstützung entscheidend sein kann, um Ansprüche durchzusetzen und Recht zu bekommen.

Was ist ein Befunderhebungsfehler?

Wenn ein Patient mit Beschwerden einen Arzt aufsucht, muss dieser die Beschwerden ernst nehmen und je nach Beschwerdebild die medizinisch notwendigen und sinnvollen Untersuchungen durchführen oder veranlassen, um abzuklären, woran der Patient leidet. Eine Untersuchung kann z.B. auch angeordnet werden, um eine Krankheit auszuschließen.

Was medizinisch notwendig ist, kann von Fall zu Fall und je nach Situation unterschiedlich sein. In Notfallsituationen oder wenn sich der Zustand des Patienten rapide verschlechtert, müssen zwar auch die Untersuchungen durchgeführt werden, die sinnvoll und medizinisch geboten sind, aber der Maßstab ist sicherlich ein anderer als bei einem stabilen Patienten.

Medizinisch gebotene Befunderhebung unterlassen

Der Befunderhebungsfehler ist eine spezifische Form des Behandlungsfehlers und unterscheidet sich von anderen Arten des Behandlungsfehlers. Von einem Befunderhebungsfehler spricht man, wenn ein Arzt oder medizinisches Fachpersonal es unterlässt, notwendige diagnostische Maßnahmen durchzuführen oder relevante Befunde zu erheben.

Dies kann zum einen dazu führen, dass eine Erkrankung nicht oder erst verspätet erkannt wird, was z. B. zu einer deutlichen Verzögerung des Behandlungsbeginns und damit zu einer Verschlechterung der Heilungschancen führen kann. Zum anderen kann ein nicht oder zu spät erhobener Befund schwerwiegende Folgen für den Patienten haben, da sich der Schaden durch das Abwarten bzw. die Zeit bis zur medizinisch gebotenen Untersuchung verschlimmern kann.

Beispiele für Befunderhebungsfehler

  • Herzinfarkt bei Frauen: Frauen erkranken nicht so häufig an einem Herzinfarkt wie Männer. Vor allem ist die Symptomatik deutlich unspezifischer, so dass ein Herzinfarkt bei Frauen nicht so leicht zu diagnostizieren ist. Frauen leiden häufiger unter atypischen Beschwerden wie Übelkeit, Rückenschmerzen oder Luftnot als unter starken Brustschmerzen. 

Werden solche Symptome als stressbedingte oder psychosomatische Beschwerden verharmlost und die Patientin mit der Diagnose einer Panikattacke oder Magenproblemen nach Hause geschickt, kann dies einen Befunderhebungsfehler darstellen, wenn es sich tatsächlich um einen Herzinfarkt handelt. Fehlerhaft kann es z.B. sein, kein EKG zu erheben oder keine Troponin-Werte zu bestimmen, die auf einen Herzinfarkt hinweisen könnten.

  • Hirnvenenthrombose übersehen: Bei einer Hirnvenenthrombose kommt es zu einem Verschluss der Blutgefäße vom Gehirn zum Herzen. Die Symptome sind unspezifisch. Bei einer Sinusthrombose oder Sinusvenenthrombose sind die größeren Hirnvenen betroffen. Wenn das Blut nicht mehr abfließen kann, steigt der Druck innerhalb des Schädelknochens, was unter anderem zu Kopfschmerzen oder neurologischen Ausfällen führt.

Meist kommt es zu starken Kopfschmerzen, Übelkeit oder Sehstörungen und neurologischen Ausfällen, die oft mit harmloseren Ursachen wie Migräne oder Spannungskopfschmerzen verwechselt werden. Aufgrund der Symptomatik muss frühzeitig die Diagnose einer Hirnvenenthrombose gestellt und eine entsprechende Diagnostik eingeleitet werden. In Frage kommen eine spezielle Kernspintomographie mit Darstellung der Hirnvenen oder eine venöse Angiographie (MRA). Das Unterlassen dieser Untersuchung kann einen Befunderhebungsfehler darstellen, da ab einem bestimmten Zeitpunkt und bei einer derart unspezifischen Symptomatik der Ausschluss einer Hirnvenenthrombose medizinisch geboten erscheint.

  • Blinddarmentzündung übersehen: Patienten mit einer Blinddarmentzündung haben häufig Symptome wie bei einer Magenverstimmung. Gibt der Patient z.B. an, etwas Schweres, Fettiges oder Deftiges gegessen zu haben, kann es sein, dass eine gründliche körperliche Untersuchung oder eine Ultraschalluntersuchung unterbleibt, obwohl sie medizinisch notwendig wäre. Es ist ein ärztlicher Fehler, eine mögliche Blinddarmentzündung nicht in Betracht zu ziehen und keine weitere Diagnostik zu veranlassen. Die Folgen können sein, dass sich die Entzündung verschlimmert, der Wurmfortsatz reißt (Perforation) und der Patient notfallmäßig operiert werden muss. Wäre die Blinddarmentzündung früher erkannt worden, hätte eine kleinere Operation ausgereicht.

Was ist der Unterschied zwischen einem Befunderhebungsfehler und anderen Behandlungsfehlern?

Der Befunderhebungsfehler ist eine Form des Behandlungsfehlers, die sich von anderen Behandlungsfehlern, insbesondere dem Diagnosefehler, unterscheidet. Während ein Diagnosefehler vorliegt, wenn ein Arzt bereits erhobene Befunde falsch interpretiert oder falsch auswertet, liegt ein Befunderhebungsfehler vor, wenn eine notwendige Untersuchung erst gar nicht oder nicht vollständig durchgeführt wird. Das bedeutet, dass der Arzt nicht alle erforderlichen diagnostischen Maßnahmen ergreift, um eine Krankheit zu erkennen oder auszuschließen.

Diagnose- und Therapiefehler

Ein klassisches Beispiel für einen Befunderhebungsfehler ist der Patient, der mit Brustschmerzen in die Notaufnahme kommt, aber kein EKG erhält, obwohl dies medizinisch notwendig wäre. Gleiches gilt für das bereits erwähnte Beispiel einer Patientin mit unspezifischen Symptomen, die ebenfalls kein EKG erhält, obwohl ein Herzinfarkt vorliegt.

In beiden Fällen bleibt der Herzinfarkt unentdeckt, weil der Arzt die notwendige Untersuchung unterlassen hat. Wäre das EKG hingegen durchgeführt worden, die typischen Veränderungen aber übersehen oder falsch interpretiert worden, läge eine Fehldiagnose (Diagnosefehler) vor. Diese Unterscheidung ist wichtig, da ein Befunderhebungsfehler häufig die Ursache für einen späteren Diagnosefehler sein kann.

Ein klarer Unterschied besteht auch zu anderen Behandlungsfehlern, wie z.B. dem Therapiefehler. Ein Therapiefehler liegt vor, wenn der Arzt zwar die richtige Diagnose gestellt hat, die Behandlung aber nicht dem medizinischen Standard entspricht oder eine falsche Therapie beginnt oder fortsetzt, die für den Patienten gesundheitsschädlich sein kann.

Ein Beispiel hierfür wäre eine richtig erkannte bakterielle Infektion, die jedoch mit dem falschen Antibiotikum oder in unzureichender Dosierung behandelt wird. Ein Befunderhebungsfehler setzt dagegen bereits vorher an, da die entscheidende Diagnostik nicht durchgeführt wurde.

Rechtliche Folgen eines Befunderhebungsfehlers

Die Unterscheidung zwischen Befunderhebungsfehlern, Diagnosefehlern und sonstigen Behandlungsfehlern ist nicht nur für die medizinische Praxis, sondern auch für rechtliche Fragestellungen von großer Bedeutung. Während einfache Diagnosefehler nicht zwingend zu einer Haftung führen, können qualifizierte oder grobe Befunderhebungsfehler gravierende rechtliche Konsequenzen für den Arzt haben.

Zudem zeigt sich, dass Befunderhebungsfehler häufig am Anfang einer Fehlerkette stehen. Wird eine Untersuchung unterlassen, kann dies zu einer Fehldiagnose und einer Fehlbehandlung führen, die im schlimmsten Fall die Gesundheit des Patienten massiv gefährdet. Darüber hinaus kann die Nichtbehandlung der eigentlichen Erkrankung zu weiteren Schäden führen, die bei korrekter Diagnosestellung deutlich früher erkannt und behandelt worden wären. Dies kann zu einer Verlängerung der Leidenszeit, aber auch zu bleibenden Schäden führen.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Ärzte sorgfältig diagnostizieren und dafür sorgen, dass alle notwendigen Untersuchungen veranlasst werden. Eine vollständige und gewissenhafte Befunderhebung ist die Grundlage für eine exakte Diagnose und eine erfolgreiche Behandlung. Dadurch werden nicht nur Fehldiagnosen vermieden, sondern auch die Sicherheit der Patienten gewährleistet.

Welche Folgen kann ein Befunderhebungsfehler haben?

Ein Befunderhebungsfehler kann für Ärzte und Patienten weitreichende Folgen haben. Werden notwendige diagnostische Maßnahmen unterlassen oder unvollständig durchgeführt, kann dies dazu führen, dass eine Erkrankung zu spät oder gar nicht erkannt wird. Die daraus resultierenden Folgen können sowohl medizinischer als auch rechtlicher Natur sein und reichen von Gesundheitsschäden bis hin zu haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Verschlechterung des Gesundheitszustandes

Eine der gravierendsten Folgen eines Befunderhebungsfehlers ist die Verschlechterung der gesundheitlichen Prognose des Patienten. Viele Erkrankungen lassen sich im Frühstadium leichter und erfolgreicher behandeln. Wird eine notwendige Untersuchung versäumt, wird eine schwerwiegende Erkrankung möglicherweise erst in einem fortgeschrittenen Stadium erkannt, was die Behandlungsmöglichkeiten einschränkt. So kann beispielsweise eine nicht rechtzeitig erkannte Hirnvenenthrombose zu einem Schlaganfall mit bleibenden neurologischen Schäden führen.

Drückt beispielsweise nach einer Wirbelsäulenoperation ein Bluterguss gegen das Rückenmark, kann dies eine Querschnittssymptomatik auslösen. Reagiert der Operateur nicht und veranlasst keine bildgebende Diagnostik, kann ein Zustand eintreten, in dem die Querschnittlähmung des Patienten irreversibel verbleibt. Gerade bei schnell fortschreitenden oder lebensbedrohlichen Erkrankungen kann der Zeitfaktor entscheidend sein.

Schadensersatzansprüche gegen Ärzte und Klinik

Neben der medizinischen Dimension gibt es auch erhebliche rechtliche Konsequenzen für Ärzte und medizinisches Personal. Steht fest, dass ein Befunderhebungsfehler zu einem Gesundheitsschaden geführt hat, kann dies zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen des Patienten führen. Insbesondere bei groben Befunderhebungsfehlern, bei denen der Arzt seine ärztliche Sorgfaltspflicht in besonderem Maße verletzt hat, kommt es häufig zu einer Beweislastumkehr.

Das bedeutet, dass nicht der Patient beweisen muss, dass der Fehler für die Verschlechterung seines Gesundheitszustandes ursächlich ist, sondern der Arzt muss nachweisen, dass die Erkrankung auch bei richtiger Befunderhebung die gleichen Folgen gehabt hätte. Dies stellt eine erhebliche rechtliche Belastung dar und kann für die betroffenen Ärzte gravierende haftungsrechtliche Folgen haben.

Was ist ein grober Behandlungsfehler?

Ob ein einfacher oder grober Behandlungsfehler vorliegt, hat vor allem Auswirkungen darauf, wer in einem Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozess welche Beweise zu erbringen hat. Normalerweise muss der Patient als Kläger beweisen, dass der Arzt einen Fehler begangen hat und dass er durch das Fehlverhalten des Arztes einen Gesundheitsschaden erlitten hat. Dies ist für den Patienten oft nicht einfach oder kaum möglich. Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um einen groben Behandlungsfehler handelt.

Grober Behandlungsfehler

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt in besonders schwerwiegender Weise gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse oder bewährte ärztliche Behandlungsregeln verstößt. Der Fehler muss so eklatant sein, dass er aus ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint und einem sorgfältig arbeitenden Arzt unter keinen Umständen unterlaufen darf. Dies grenzt den groben Fehler vom einfachen Fehler ab und führt zu einer Umkehr der Beweislast.

Das bedeutet, dass nicht der Patient beweisen muss, dass der Fehler für den Gesundheitsschaden ursächlich war, sondern der Arzt oder das Krankenhaus muss beweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre. Dies erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen in Arzthaftungsprozessen erheblich. Die Beurteilung, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt, erfolgt durch medizinische Sachverständige und letztlich durch die Gerichte, wobei insbesondere die Schwere des Fehlers, die Abweichung vom medizinischen Standard und die mögliche Gefährdung des Patienten zu berücksichtigen sind.

Beweisumkehr bei Befunderhebungsfehlern

Trotz dieser Unterscheidung zwischen einfachem und grobem Behandlungsfehler und der damit verbundenen Konsequenzen für die Beweislastverteilung gibt es bei Befunderhebungsfehlern eine Besonderheit. Auch wenn sich ein Befunderhebungsfehler nicht als grober Behandlungsfehler darstellt, kann es dennoch zu einer Beweislastumkehr kommen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann eine Beweislastumkehr nicht nur bei einem groben Befunderhebungsfehler, sondern auch bei einem einfachen Befunderhebungsfehler eintreten. Entscheidend ist, ob sich bei Durchführung der unterlassenen Untersuchung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiger Befund ergeben hätte. Das bedeutet, dass bei der vermeintlich unterlassenen Diagnostik mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas festgestellt worden wäre, was behandlungsbedürftig gewesen wäre. In diesem Fall tritt auch die Beweislastumkehr zugunsten des Patienten ein.

Beispiele

  • Ein Patient klagt über Schmerzen in der Brust und Kurzatmigkeit. Es wird kein EKG erhoben, obwohl ein Herzinfarkt in Betracht zu ziehen wäre. Später erleidet der Patient einen schweren Herzinfarkt mit bleibenden Schäden. Da das EKG mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Herzerkrankung hingewiesen hätte, kommt es zu einer Beweislastumkehr.

  • Ein Patient klagt über heftige Kopfschmerzen und Übelkeit. Der Arzt vermutet eine Migräne und veranlasst keine weitere Diagnostik. Später stellt sich heraus, dass der Patient eine Hirnvenenthrombose erlitten hatte. Da eine spezielle MRT-Diagnostik mit hoher Wahrscheinlichkeit den Nachweis einer Hirnvenenthrombose erbracht hätte, kommt es zu einer Beweislastumkehr.

Beweislastumkehr nicht nur bei groben ärztlichen Fehlern

Das bedeutet, dass bei Verdacht auf einen Befunderhebungsfehler dieser nicht grob sein muss, damit die Beweislastumkehr eintritt. Dies ist insbesondere für Patienten vorteilhaft, da die Beweislastumkehr nicht zwingend einen groben Behandlungsfehler voraussetzt. Es genügt bereits ein einfacher Befunderhebungsfehler, wenn sich bei hypothetisch richtiger Befunderhebung mit hoher Wahrscheinlichkeit ein medizinisch relevanter Befund ergeben hätte.

Der BGH begründet dies damit, dass der Eintritt der Beweislastumkehr nicht vom Zufall abhängen dürfe. Es wäre daher unlogisch, wenn der Patient nur bei Vorliegen eines besonders groben Fehlers von der Beweislastregelung profitieren würde.

Warum sollte man bei Verdacht auf einen Befunderhebungsfehler einen Rechtsanwalt aufsuchen?

Patienten, die vermuten, Opfer eines Befunderhebungsfehlers oder eines anderen Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollten sich unbedingt an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden. Arzthaftungsfälle sind komplex und erfordern ein tiefes Verständnis sowohl der juristischen als auch der medizinischen Aspekte. Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur die Erfolgsaussichten einer Klage realistisch einschätzen, sondern auch dafür sorgen, dass alle notwendigen Beweise rechtzeitig gesichert und Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld konsequent durchgesetzt werden.

Eine ausgezeichnete Ansprechpartnerin in diesem Bereich ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Anita Faßbender, die sich ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert hat. Durch ihre umfassende Expertise im Arzthaftungsrecht bietet sie Betroffenen eine fundierte rechtliche Beratung und setzt sich engagiert für deren Rechte ein. Sie begleitet ihre Mandanten durch den gesamten Prozess – von der ersten Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers über die außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche.

Gerade bei Befunderhebungsfehlern, die häufig zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen, ist eine kompetente anwaltliche Unterstützung entscheidend. Rechtsanwältin Anita Faßbender weiß in solchen Fällen sehr genau, auf welche medizinischen und juristischen Argumente es ankommt und wie Patienten ihre Rechte optimal nutzen können. Wer auf eine professionelle und durchsetzungsstarke Vertretung setzt, ist bei ihr in den besten Händen.

Fazit

  • Definition und Bedeutung eines Befunderhebungsfehlers: Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder medizinisches Fachpersonal es unterlässt, notwendige diagnostische Maßnahmen durchzuführen oder relevante Befunde zu erheben. Dies kann dazu führen, dass eine Erkrankung nicht oder erst verspätet erkannt wird, was die Heilungschancen erheblich verschlechtern und zu gesundheitlichen Schäden führen kann.

  • Abgrenzung des Befunderhebungsfehlers von anderen Behandlungsfehlern: Der Befunderhebungsfehler unterscheidet sich vom Diagnosefehler, bei dem vorliegende Befunde falsch interpretiert werden, und vom Therapiefehler, bei dem eine falsche oder unangemessene Behandlung erfolgt.

  • Mögliche Folgen eines Befunderhebungsfehlers: Ein nicht oder zu spät erkannter medizinischer Befund kann schwerwiegende Folgen wie eine Verschlechterung der Prognose oder bleibende Gesundheitsschäden haben. Beispiele sind das Übersehen eines Herzinfarkts bei Frauen, einer Hirnvenenthrombose oder einer Blinddarmentzündung, was jeweils zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen kann.

  • Beweislastumkehr bei Befunderhebungsfehlern: Im Gegensatz zu anderen Behandlungsfehlern kann bereits ein einfacher Befunderhebungsfehler zu einer Beweislastumkehr führen. Das bedeutet, dass nicht der Patient beweisen muss, dass der Fehler seinen Schaden verursacht hat, sondern der Arzt oder das Krankenhaus muss beweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre. Dies verbessert die Rechtsposition des Patienten erheblich.

  • Bedeutung anwaltlicher Unterstützung für Patienten: Da Arzthaftungsfälle rechtlich und medizinisch komplex sind, sollten sich betroffene Patienten an eine Fachanwältin für Medizinrecht wie Rechtsanwältin Anita Faßbender wenden. Sie hat sich auf den Bereich des Patientenschutzes spezialisiert, prüft mögliche Befunderhebungsfehler und setzt Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durch. Eine fundierte Rechtsberatung kann entscheidend dafür sein, dass Patienten zu ihrem Recht kommen und ihre Rechte durchsetzen können.

FAQ

1. Was genau ist ein Befunderhebungsfehler und wie unterscheidet er sich von anderen Behandlungsfehlern?

Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt eine notwendige Untersuchung unterlässt oder relevante Befunde nicht erhebt. Dies kann dazu führen, dass eine Krankheit nicht oder erst spät erkannt wird.

Dieser Fehler unterscheidet sich vom Diagnosefehler, bei dem bereits erhobene Befunde falsch interpretiert werden, und vom Therapiefehler, bei dem eine falsche oder nicht leitliniengerechte Behandlung erfolgt.

 

2. Welche Behandlungsfehler gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Behandlungsfehlern:

  • Befunderhebungsfehler: unterlassene oder unzureichende Diagnostik

  • Diagnosefehler: falsche Interpretation der erhobenen Befunde

  • Therapiefehler: falsche oder unsachgemäße Behandlung

  • Aufklärungsfehler: unzureichende oder fehlende Aufklärung des Patienten über Risiken

  • Dokumentationsfehler: mangelhafte oder fehlende ärztliche Dokumentation

3. Kann ich einen Arzt wegen einer falschen Diagnose verklagen?

Ja, eine Klage gegen einen Arzt wegen einer falschen Diagnose ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Diagnosefehler zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Dabei ist zu prüfen, ob der Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Eine Fachanwältin für Medizinrecht wie Anita Faßbender kann beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

 

4. Was tun bei einer falschen Diagnose?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen eine falsche Diagnose gestellt wurde, sollten Sie zunächst eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt einholen, um die Diagnose zu überprüfen. Außerdem ist es wichtig, alle medizinischen Unterlagen wie Arztbriefe, Laborwerte und bildgebende Verfahren anzufordern, um mögliche Fehler nachvollziehen zu können. Dazu sind Ärzte und Kliniken gesetzlich verpflichtet.

Wenn sich herausstellt oder der Verdacht besteht, dass eine Fehldiagnose oder eine unterlassene Befunderhebung gesundheitliche Folgen hatte, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Anita Faßbender prüft, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchgesetzt werden können.

 

5. Wann ist ein grober Behandlungsfehler gegeben?

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt in besonders schwerwiegender Weise gegen den ärztlichen Standard verstößt. Dies ist der Fall, wenn der Fehler nicht mehr verständlich ist und einem gewissenhaften Arzt unter keinen Umständen hätte unterlaufen dürfen. Bei groben Behandlungsfehlern tritt häufig eine Beweislastumkehr ein, so dass der Arzt beweisen muss, dass sein Fehler nicht ursächlich für den Gesundheitsschaden war. Bei Befunderhebungsfehlern kann eine Beweislastumkehr auch unterhalb der Schwelle des groben Fehlers eintreten.

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