Der Befunderhebungsfehler ist eine Form des Behandlungsfehlers, die sich von anderen Behandlungsfehlern, insbesondere dem Diagnosefehler, unterscheidet. Während ein Diagnosefehler vorliegt, wenn ein Arzt bereits erhobene Befunde falsch interpretiert oder falsch auswertet, liegt ein Befunderhebungsfehler vor, wenn eine notwendige Untersuchung erst gar nicht oder nicht vollständig durchgeführt wird. Das bedeutet, dass der Arzt nicht alle erforderlichen diagnostischen Maßnahmen ergreift, um eine Krankheit zu erkennen oder auszuschließen.
Diagnose- und Therapiefehler
Ein klassisches Beispiel für einen Befunderhebungsfehler ist der Patient, der mit Brustschmerzen in die Notaufnahme kommt, aber kein EKG erhält, obwohl dies medizinisch notwendig wäre. Gleiches gilt für das bereits erwähnte Beispiel einer Patientin mit unspezifischen Symptomen, die ebenfalls kein EKG erhält, obwohl ein Herzinfarkt vorliegt.
In beiden Fällen bleibt der Herzinfarkt unentdeckt, weil der Arzt die notwendige Untersuchung unterlassen hat. Wäre das EKG hingegen durchgeführt worden, die typischen Veränderungen aber übersehen oder falsch interpretiert worden, läge eine Fehldiagnose (Diagnosefehler) vor. Diese Unterscheidung ist wichtig, da ein Befunderhebungsfehler häufig die Ursache für einen späteren Diagnosefehler sein kann.
Ein klarer Unterschied besteht auch zu anderen Behandlungsfehlern, wie z.B. dem Therapiefehler. Ein Therapiefehler liegt vor, wenn der Arzt zwar die richtige Diagnose gestellt hat, die Behandlung aber nicht dem medizinischen Standard entspricht oder eine falsche Therapie beginnt oder fortsetzt, die für den Patienten gesundheitsschädlich sein kann.
Ein Beispiel hierfür wäre eine richtig erkannte bakterielle Infektion, die jedoch mit dem falschen Antibiotikum oder in unzureichender Dosierung behandelt wird. Ein Befunderhebungsfehler setzt dagegen bereits vorher an, da die entscheidende Diagnostik nicht durchgeführt wurde.
Rechtliche Folgen eines Befunderhebungsfehlers
Die Unterscheidung zwischen Befunderhebungsfehlern, Diagnosefehlern und sonstigen Behandlungsfehlern ist nicht nur für die medizinische Praxis, sondern auch für rechtliche Fragestellungen von großer Bedeutung. Während einfache Diagnosefehler nicht zwingend zu einer Haftung führen, können qualifizierte oder grobe Befunderhebungsfehler gravierende rechtliche Konsequenzen für den Arzt haben.
Zudem zeigt sich, dass Befunderhebungsfehler häufig am Anfang einer Fehlerkette stehen. Wird eine Untersuchung unterlassen, kann dies zu einer Fehldiagnose und einer Fehlbehandlung führen, die im schlimmsten Fall die Gesundheit des Patienten massiv gefährdet. Darüber hinaus kann die Nichtbehandlung der eigentlichen Erkrankung zu weiteren Schäden führen, die bei korrekter Diagnosestellung deutlich früher erkannt und behandelt worden wären. Dies kann zu einer Verlängerung der Leidenszeit, aber auch zu bleibenden Schäden führen.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Ärzte sorgfältig diagnostizieren und dafür sorgen, dass alle notwendigen Untersuchungen veranlasst werden. Eine vollständige und gewissenhafte Befunderhebung ist die Grundlage für eine exakte Diagnose und eine erfolgreiche Behandlung. Dadurch werden nicht nur Fehldiagnosen vermieden, sondern auch die Sicherheit der Patienten gewährleistet.