Faßbender Rechtsanwälte - Ihre Fachanwälte für Medizinrecht und Arbeitsrecht

BGH folgt Argumentation im Haftungsrecht: Erfolg für Mandantin der Kanzlei Faßbender

Fachbeitrag im Medizinrecht

BGH folgt Argumentation im Haftungsrecht: Erfolg für Mandantin der Kanzlei Faßbender

Mit einem beachtlichen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kanzlei von Rechtsanwältin Anita Faßbender, Fachanwältin für Medizin- und Arbeitsrecht, ihre Kompetenz und Beharrlichkeit unter Beweis gestellt. Nach zwei verlorenen Instanzen erreichte die Kanzlei zusammen mit dem BGH-Anwalt Dr.Christian Zwade, dass der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aufhob und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwies. Der Beschluss des VI. Zivilsenats stärkt nicht nur die Rechte von Geschädigten bei Glätteunfällen, sondern unterstreicht auch, wie wichtig präzise juristische Arbeit und eine konsequente Prozessführung sind, um Gerechtigkeit durchzusetzen.

Dieser Erfolg zeigt eindrucksvoll, wofür die Kanzlei Faßbender steht: fachliche Exzellenz, strategisches Denken und unermüdlicher Einsatz für die Interessen der Mandanten. Wo andere Verfahren an formalen Hürden scheitern, setzt Frau Rechtsanwältin Faßbender auf juristische Tiefe, Ausdauer und Überzeugungskraft und beweist, dass konsequente Rechtsvertretung selbst auf höchster Ebene zum Erfolg führen kann. Der folgende Beitrag beleuchtet den Fall, die Entscheidung des BGH und ihre Bedeutung für zukünftige Haftungs- und Medizinrechtsverfahren.

Wie gelang unserer Kanzlei ein Erfolg vor dem BGH im Haftungsrecht nach zwei verlorenen Instanzen?

Nach zwei Niederlagen vor den Instanzgerichten konnte unsere Kanzlei einen bemerkenswerten Erfolg beim BGH erzielen. In einem Haftungsrechtsfall, der die Verletzung der Räumpflicht für einen eisglatten Gehweg betraf, stellte der VI. Zivilsenat des BGH klar, dass die Anforderungen an den Klagevortrag von Geschädigten nicht überspannt werden dürfen. Die Entscheidung zeigt, dass sorgfältige und beharrliche anwaltliche Arbeit auch in komplexen Verfahren zum Erfolg führen kann.

Hintergrund des Verfahrens

Im zugrunde liegenden Fall stürzte eine Passantin auf einem vereisten Gehweg und erlitt erhebliche Verletzungen. Nach zwei abgewiesenen Klagen vor dem Landgericht Gießen und dem Oberlandesgericht Frankfurt wandten wir uns mit Hilfe des BGH-Anwalts Dr. Christian Zwade an den Bundesgerichtshof. Herr Dr. Zwade legte für unsere Mandantin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Ziel war es, die überzogenen Anforderungen der Vorinstanzen an die Substantiierung des Klagevortrags überprüfen zu lassen.

Bedeutung der BGH-Entscheidung für das Haftungsrecht

Der BGH gab der Beschwerde statt und hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt auf. Nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts hatte die Klägerin bereits ausreichend dargelegt, dass eine allgemeine Glätte bestand und eine Verletzung der Streupflicht vorlag. Indem das OLG diesen Vortrag unberücksichtigt ließ, verletzte es den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör. Der Fall wurde an das OLG Frankfurt zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Stärkung des rechtlichen Gehörs und Signalwirkung für Haftungsfälle

Die Entscheidung des BGH hat über den Einzelfall hinaus Signalwirkung. Sie stellt klar, dass Gerichte den Vortrag von Klägerinnen und Klägern umfassend würdigen müssen und keine übermäßigen Anforderungen an die Darlegungslast stellen dürfen. Damit stärkt der BGH nicht nur die Rechte Geschädigter, sondern auch die Bedeutung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess. Für unsere Kanzlei ist dieser Erfolg ein Beleg dafür, dass konsequente rechtliche Argumentation und Ausdauer selbst in langwierigen Verfahren zum Ziel führen können.

Was war passiert?

Der Rechtsstreit, der kürzlich vor dem Bundesgerichtshof landete, nahm seinen Anfang in einem alltäglichen, aber folgenreichen Vorfall. Unsere Mandantin kam im Februar 2021 auf einem vereisten Gehweg zu Fall und zog sich dabei erhebliche Verletzungen zu. Der betroffene Gehweg befand sich vor einem Wohnhaus, dessen Eigentümer für die Räum- und Streupflicht verantwortlich war.

Nach dem Unfall machten wir für die Geschädigte Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend. Wir argumentierten, dass der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe, da der Gehweg weder ausreichend geräumt noch gestreut worden sei, obwohl dies in der Straßenreinigungssatzung der Stadt so vorgesehen war.

Gesundheitliche Folgen und Haftungsfrage

Die Folgen des Sturzes waren erheblich. Unsere Mandantin musste stationär behandelt werden, es entwickelte sich ein hartnäckiges Hämatom mit nachfolgenden Komplikationen. Im Rahmen der weiteren medizinischen Behandlung kam es zu einer Operation sowie zu bleibenden Beschwerden am betroffenen Bein. Aufgrund dieser gesundheitlichen Einschränkungen kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen im Alltag, weshalb neben dem Schmerzensgeld auch ein Haushaltsführungsschaden geltend gemacht wurde.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand jedoch nicht die Höhe des Schadens, sondern die Frage, ob der Hauseigentümer seiner satzungsmäßigen Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachgekommen war. Damit rückte die rechtliche Bewertung der Verkehrssicherungspflicht in den Fokus, die bei winterlichen Witterungsverhältnissen einen zentralen Bestandteil des Haftungsrechts bildet.

Rechtliche Einordnung des Falles

Die Klägerin stützte ihre Ansprüche auf § 823 BGB in Verbindung mit der örtlichen Straßenreinigungssatzung. Diese Satzung verpflichtet Grundstückseigentümer, Gehwege bei Schnee und Eisglätte so zu sichern, dass Gefahren für Passanten nach allgemeiner Erfahrung ausgeschlossen sind. Entscheidend war daher, ob am Unfalltag eine allgemeine Glätte bestand und ob der Beklagte oder die von ihm beauftragten Personen ihrer Pflicht zum Räumen und Streuen nachgekommen waren.

Die Besonderheit des Falles lag darin, dass die Instanzgerichte die Anforderungen an den Sachvortrag der Klägerin sehr hoch angesetzt hatten. Sie hielten die Klage für unschlüssig, da aus ihrer Sicht keine ausreichenden Angaben zur Wetterlage und Glättebildung vorlagen. Erst der Bundesgerichtshof stellte in seinem Beschluss vom August 2025 klar, dass diese Bewertung zu streng war.

Bedeutung für ähnliche Haftungsfälle

Der Fall verdeutlicht exemplarisch, wie schnell alltägliche Unfälle rechtliche Relevanz erlangen können. Bei winterlicher Glätte sind Grundstückseigentümer verpflichtet, angemessene Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um Passanten zu schützen. Kommt es dennoch zu einem Sturz, hängt die Haftung häufig davon ab, ob die Pflicht zur Gefahrenabwehr objektiv verletzt wurde und ob der Geschädigte seinen Anspruch ausreichend begründet hat.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in diesem Verfahren zeigt, dass Gerichte die Substantiierungsanforderungen an Geschädigte nicht überdehnen dürfen. Für Betroffene und deren Rechtsvertretung ist dies ein wichtiges Signal. Eine sorgfältige Dokumentation und eine juristisch klare Argumentation sind entscheidend, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Wie verlief das Verfahren?

Der Rechtsstreit begann vor dem Landgericht Gießen. Die Klägerin verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld, nachdem sie auf einem vereisten Gehweg gestürzt war. Das Gericht sah die Voraussetzungen einer Haftung des Grundstückseigentümers jedoch als nicht gegeben an. Nach Auffassung des Landgerichts konnte die Klägerin nicht ausreichend darlegen, dass eine sogenannte allgemeine Glätte vorgelegen habe, die eine Streu- und Räumpflicht ausgelöst hätte.

Zudem stellte das Landgericht fest, dass die Klägerin die Glätte vor dem Sturz bemerkt hatte und sich damit bewusst einer Gefahr ausgesetzt hatte. Es wies die Klage daher vollumfänglich ab. Ein Antrag auf Einholung eines meteorologischen Gutachtens blieb unberücksichtigt. Für die Klägerin und ihre anwaltliche Vertretung bedeutete dies zunächst einen deutlichen Rückschlag.

Zurückweisung der Berufung durch das Oberlandesgericht Frankfurt

Gegen das Urteil des Landgerichts legten wir für die Klägerin Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein. Ziel war es, die Entscheidung überprüfen zu lassen und die Versagung der Beweisaufnahme zu korrigieren. In dem Berufungsverfahren brachte die Kanzlei Faßbender zusätzliche Fakten und Wetterdaten ein, die die bestehende Eisglätte am Unfalltag belegten.

Das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es sah den ergänzenden Vortrag als verspätet an und lehnte eine weitere Beweisaufnahme ab. Mit Beschluss wies das OLG die Berufung ohne mündliche Verhandlung zurück. Damit blieb das Urteil des Landgerichts bestehen.

Diese Entscheidung stellte die anwaltliche Vertretung vor eine anspruchsvolle Situation: Nach zwei abgewiesenen Instanzen blieb nur noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof, die durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht werden musste.

Erfolg der Kanzlei vor dem Bundesgerichtshof

Die Kanzlei Faßbender setzte sich daraufhin mit dem BGH-Anwalt Dr. Christian Zwade in Verbindung, um im Namen der Klägerin daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Diese Beschwerde rügte insbesondere eine Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG. Der Sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs folgte dieser Argumentation in seinem Beschluss vom 01.07.2025 (Az. VI ZR 357/24) und hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf.

Der BGH stellte klar, dass die Vorinstanzen die Anforderungen an den Sachvortrag der Klägerin überspannt hatten. Bereits die erstinstanzlichen Angaben zur Glättebildung und zur Wetterlage waren ausreichend, um eine Beweisaufnahme durchzuführen. Die Weigerung, diese Beweise zuzulassen, verletzte das rechtliche Gehör unserer Mandantin.

Mit seinem Beschluss verwies der BGH das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurück. Damit eröffnete sich die Möglichkeit, den Fall auf einer sachlich korrekten Grundlage weiterzuführen und die Ansprüche unserer Mandantin vollständig prüfen zu lassen.

Bedeutung für zukünftige Verfahren im Haftungsrecht

Der Verfahrensverlauf zeigt exemplarisch, wie wichtig eine konsequente und fachlich präzise Prozessführung im Haftungsrecht ist. Selbst nach zwei ablehnenden Urteilen kann eine sorgfältig begründete Beschwerde vor einem Bundesgericht zum Erfolg führen. Die Entscheidung unterstreicht zudem die Bedeutung des rechtlichen Gehörs und der fairen Bewertung von Parteivortrag und Beweisanträgen.

Für die Kanzlei Faßbender ist der Ausgang des Verfahrens ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass Engagement, juristische Präzision und Ausdauer auch in komplexen haftungsrechtlichen Streitigkeiten zu einem erfolgreichen Ergebnis führen können.

Was entschied der Bundesgerichtshof?

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 01.07.2025 ein deutliches Signal an die Instanzgerichte gesendet. Der VI. Zivilsenat stellte fest, dass die Klägerin in ihren Verfahrensgrundrechten verletzt wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den im Vergleich zur ersten Instanz deutlich erweiterten Vortrag zur Glättebildung und zur Wetterlage zu Unrecht als verspätet zurückgewiesen. Nach Auffassung des BGH hätte dieser Vortrag berücksichtigt und in die Beweisaufnahme einbezogen werden müssen.

Das Gericht betonte, dass das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG ein zentrales Verfahrensgrundrecht ist. Es verpflichtet die Gerichte, den Vortrag der Parteien vollständig zur Kenntnis zu nehmen und ernsthaft in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Wenn eine Partei plausible und rechtlich relevante Tatsachen vorträgt, dürfen die Gerichte keine überhöhten Anforderungen an die Schlüssigkeit stellen.

Schlüssigkeit des Vortrags war ausreichend

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die Klägerin bereits in der ersten Instanz ausreichend substantiiert dargelegt hatte, dass am Unfalltag eine allgemeine Glätte herrschte. Wir hatten vorgetragen, der Gehweg sei spiegelglatt gewesen und die Temperaturen hätten um den Gefrierpunkt gelegen. Zudem hatten wir angeboten, ein meteorologisches Gutachten einzuholen, um die Wetterlage zu beweisen.

Nach Ansicht des BGH genügten diese Angaben bereits, um den Tatbestand einer Streupflichtverletzung schlüssig zu behaupten. Eine weitergehende Darstellung der meteorologischen Einzelheiten war demnach nicht erforderlich. Damit habe die Klägerin alles vorgetragen, was nötig war, um eine Beweisaufnahme zu eröffnen. Die Bewertung des Vortrags als unzureichend durch die Vorinstanzen und die Nicht-Erhebung von Beweisen verletze den Grundsatz eines fairen Verfahrens.

Unzulässige Anwendung der Präklusionsvorschriften

Ein weiterer zentraler Punkt der Entscheidung betrifft die Anwendung von § 531 ZPO. Das Oberlandesgericht hatte den ergänzenden Vortrag zur Wetterlage als verspätet angesehen und deshalb nicht berücksichtigt. Der Bundesgerichtshof beanstandete diese Auslegung deutlich.

Nach seiner Auffassung darf § 531 ZPO nicht dazu führen, dass ein sachlich erheblicher und bereits erstinstanzlich eingebrachter Vortrag ungehört bleibt. Das Berufungsgericht habe die Vorschrift offenkundig falsch angewandt und damit die prozessualen Rechte der Klägerin verletzt. Der BGH hob die Entscheidung daher auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück.

Klarstellung zu Mitverschulden und Sichtbarkeit von Glätte

In seinem Beschluss ging der Bundesgerichtshof auch auf die Frage des Mitverschuldens unserer Mandantin ein. Das Oberlandesgericht hatte angenommen, die Klägerin habe die Glätte erkennen können und sich daher selbst gefährdet. Diese Argumentation wies der BGH zurück. Ein Mitverschulden könne nur dann zu einem vollständigen Haftungsausschluss führen, wenn sich der Geschädigte einer offensichtlichen Gefahr bewusst und vermeidbar ausgesetzt habe. Die bloße Sichtbarkeit einer Eisfläche reiche hierfür nicht aus.

Damit stellte der BGH klar, dass Gerichte die Anforderungen an ein Mitverschulden nicht pauschal und ohne differenzierte Betrachtung anwenden dürfen. Entscheidend sei immer die konkrete Situation, insbesondere die Erkennbarkeit der Gefahr und die Zumutbarkeit einer Vermeidung.

Bedeutung der Entscheidung für zukünftige Verfahren

Mit diesem Beschluss hat der BGH die Maßstäbe für die richterliche Beurteilung von Glätteunfällen und Verkehrssicherungspflichten präzisiert. Die Entscheidung stärkt die Position von Geschädigten in Haftungsverfahren und erinnert die Gerichte daran, dass prozessuale Vorschriften wie § 531 ZPO nicht als Hürde, sondern als Garant für ein faires Verfahren zu verstehen sind.

Wenn ein Kläger nachvollziehbar darlegt, dass eine allgemeine Glätte vorlag und eine Pflichtverletzung naheliegt, muss das Gericht in die Beweisaufnahme eintreten. Der Beschluss ist daher nicht nur ein Einzelfallerfolg, sondern auch ein wichtiges Signal für eine ausgewogene Anwendung des Haftungsrechts.

Welche Bedeutung hat die BGH-Entscheidung für die Praxis im Haftungs- und Medizinrecht?

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat eine weitreichende Bedeutung für die anwaltliche Praxis im Haftungsrecht. Sie stärkt die Rechte von Geschädigten, die Ansprüche wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht geltend machen. Der BGH betont, dass Gerichte den Vortrag von Klägern vollständig würdigen müssen, auch wenn dieser nicht in allen Einzelheiten ausgeführt ist. Damit setzt der BGH ein wichtiges Signal für mehr Verfahrensgerechtigkeit und einen ausgewogenen Umgang mit der Darlegungs- und Beweislast.

Die Rechtsprechung verdeutlicht, dass ein schlüssiger Sachvortrag nicht daran scheitern darf, dass einzelne Details (z.B. zur Wetterlage oder zum genauen Zeitpunkt der Glättebildung) erst in der Beweisaufnahme geklärt werden sollen. Für Anwälte bedeutet dies, dass bereits ein plausibel und nachvollziehbar dargestellter Unfallhergang genügt, um eine gerichtliche Beweisaufnahme zu ermöglichen.

Bedeutung für das Haftungsrecht und das rechtliche Gehör

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs stellt klar, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör ein zentraler Bestandteil eines fairen Zivilverfahrens ist. Wenn ein Gericht den Vortrag einer Partei ignoriert oder übermäßig hohe Anforderungen an dessen Substantiierung stellt, wird dieses Grundrecht verletzt. Dies ist besonders relevant für Fälle, in denen die Haftung auf der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten beruht, beispielsweise bei Stürzen auf glatten Wegen, in Gebäuden oder auf Krankenhausgeländen.

Die Entscheidung wirkt über den Einzelfall hinaus. Sie fordert die Instanzgerichte dazu auf, die prozessualen Rechte der Parteien zu respektieren und Beweisanträge ernsthaft zu prüfen. Damit stärkt der Bundesgerichtshof das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des Zivilprozesses und unterstreicht die Bedeutung eines fairen und ausgewogenen Verfahrens.

Relevanz für das Medizinrecht

Auch im Medizinrecht entfaltet die Entscheidung eine indirekte, aber spürbare Wirkung. In vielen Arzthaftungsfällen geht es ebenfalls um komplexe Sachverhalte, die nur mithilfe von Gutachten geklärt werden können. Der Beschluss des BGH macht deutlich, dass Kläger keine vollständige medizinische oder technische Begründung liefern müssen, um rechtliches Gehör zu finden. Entscheidend ist, dass sie nachvollziehbar darlegen, weshalb ein Behandlungsfehler oder eine ärztliche Pflichtverletzung naheliegt.

Für unsere Kanzlei, die sich auf Medizin- und Haftungsrecht spezialisiert hat, bedeutet dies, dass eine sorgfältige Vorbereitung, die den Sachverhalt klar, aber nicht übermäßig technisch schildert, ausreicht, um den Einstieg in die Beweisaufnahme zu erreichen. Das stärkt die Position von Patienten im Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Signalwirkung für künftige Verfahren

Der BGH-Beschluss hat eine deutliche Signalwirkung für die gerichtliche Praxis. Er mahnt zur Zurückhaltung bei der Anwendung von Präklusionsvorschriften und erinnert daran, dass das Ziel des Zivilprozesses nicht die formale Abweisung einer Klage, sondern die materielle Gerechtigkeit ist.

Anwälte sollten sich nicht durch formale Rückschläge entmutigen lassen. Auch nach verlorenen Instanzen kann eine konsequente prozessuale Argumentation Erfolg haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn Grundrechte wie das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wurden. Die Entscheidung zeigt, dass sorgfältige Arbeit, juristische Beharrlichkeit und eine Spur Hartnäckigkeit entscheidend sind, um berechtigte Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen.

Kanzlei Faßbender: engagierte und beharrliche Vertretung mit juristischer Präzision

Der Erfolg vor dem Bundesgerichtshof ist Ausdruck der konsequenten Arbeit der Kanzlei Faßbender zusammen mit einem BGH-Anwalt. Rechtsanwältin Anita Faßbender, Fachanwältin für Medizinrecht und Arbeitsrecht, steht für eine Kombination aus fundierter rechtlicher Expertise, strategischem Denken und unermüdlichem Einsatz für die Rechte ihrer Mandanten.

Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Haftungs- und Medizinrecht sowie ihrer Spezialisierung im Arbeits- und Medizinrecht setzt sich Frau Rechtsanwältin Faßbender für eine faire und rechtsstaatliche Behandlung jedes einzelnen Falles ein. Ihre Arbeitsweise zeichnet sich durch Gründlichkeit, Weitblick und die Fähigkeit aus, auch komplexe Verfahren über mehrere Instanzen hinweg zielstrebig und überzeugend zu führen.

Kompetente Vertretung im Medizin- und Haftungsrecht

Ob es um Haftungsfragen, Behandlungsfehler oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen geht: die Kanzlei Faßbender steht Mandanten mit Kompetenz und Entschlossenheit zur Seite. Frau Rechtsanwältin Faßbender verbindet juristische Präzision mit menschlicher Empathie und kämpft mit Beharrlichkeit für die Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Gerade Fälle wie der erfolgreiche BGH-Beschluss zeigen, dass sich ihr Einsatz lohnt: Ein sorgfältig aufgebauter Vortrag, ein klarer rechtlicher Fokus, der Mut, Ungerechtigkeiten auch auf höchster Ebene anzufechten, und ein juristisches Netzwerk können den entscheidenden Unterschied machen.

Ihre Ansprechpartnerin für eine starke Interessenvertretung

Mandanten, die auf erfahrene Unterstützung im Medizinrecht, Haftungsrecht oder Arbeitsrecht angewiesen sind, finden in Rechtsanwältin Anita Faßbender eine engagierte Partnerin. Sie steht für eine Beratung, die über juristische Argumente hinausgeht, und wahrt die Interessen der Mandanten mit Entschlossenheit, Kompetenz und Integrität.

Fazit: BGH-Erfolg verdeutlicht die Bedeutung konsequenter Rechtsvertretung und die Arbeit der Kanzlei Faßbender

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zeigt eindrucksvoll, dass sich fundierte juristische Arbeit, Ausdauer und der Glaube an die eigene rechtliche Überzeugung auszahlen. Nach zwei verlorenen Instanzen erreichte die Kanzlei Faßbender mit Hilfe des BGH-Anwalt Dr. Christian Zwade für ihre Mandantin, dass der Fall erneut verhandelt wird. Der BGH hob dabei die Beachtung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör hervor.

Diese Entscheidung ist ein juristischer Erfolg und ein Zeichen dafür, dass Beharrlichkeit und Präzision selbst in langwierigen Verfahren zum Ziel führen können. Sie zeigt, dass sich eine sorgfältige Vorbereitung, eine klare Strukturierung des Vortrags und die konsequente Wahrung der Mandanteninteressen auch auf höchster gerichtlicher Ebene durchsetzen können.

Rechtsschutz durch Kompetenz und Leidenschaft

Rechtsanwältin Anita Faßbender, Fachanwältin für Medizinrecht und Arbeitsrecht, steht mit ihrem Namen für eine Kombination aus Fachwissen, Erfahrung und Leidenschaft für das Recht und die Ansprüche ihrer Mandanten. Sie vertritt Mandanten mit Nachdruck, Empathie und unabhängig davon, wie komplex oder schwierig ein Verfahren erscheint.

Gerade im Haftungsrecht, wo es häufig um (medizinische) Gutachten, komplexe Beweisfragen und die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche geht, zeigt sich ihre besondere Stärke: eine präzise rechtliche Argumentation, verbunden mit einer klaren strategischen Linie. Der Erfolg vor dem Bundesgerichtshof bestätigt, dass diese Kombination aus juristischer Kompetenz und menschlicher Entschlossenheit den entscheidenden Unterschied machen kann.

Kanzlei Faßbender: Ihr Partner für anspruchsvolle Verfahren

Die Kanzlei Faßbender steht für Kompetenz, Ausdauer und das klare Ziel, die berechtigten Interessen ihrer Mandanten erfolgreich durchzusetzen. Ob im Medizinrecht, im Haftungsrecht oder im Arbeitsrecht: Rechtsanwältin Anita Faßbender vertritt ihre Mandanten mit höchster Sorgfalt und Überzeugungskraft.

Ihre Arbeitsweise ist geprägt von Gründlichkeit, juristischer Klarheit und strategischer Weitsicht. Sie lässt sich nicht von Rückschlägen entmutigen, sondern nutzt jede Instanz, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Der Erfolg vor dem Bundesgerichtshof unterstreicht diese Haltung: Wer mit Kompetenz, Hartnäckigkeit und Leidenschaft für das Recht eintritt, kann auch in scheinbar aussichtslosen Situationen eine Wende erreichen.

Konsequente und beharrliche Rechtsvertretung macht den Unterschied

Das Verfahren wird nun erneut vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt. Damit eröffnet sich für die Mandantin die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf einer fairen Grundlage und durch eine Beweisaufnahme prüfen zu lassen. Für die Kanzlei Faßbender ist dieser Fall ein Beleg dafür, dass konsequente Rechtsvertretung, fachliche Tiefe und ein unbeirrbares Engagement für Gerechtigkeit den Unterschied ausmachen.

Rechtsanwältin Anita Faßbender und ihr Team stehen Mandanten mit Erfahrung, juristischem Weitblick und der Entschlossenheit, jedes Verfahren mit vollem Einsatz zu führen, zur Seite.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

Kontakt

Ihre Kanzlei Faßbender Rechtsanwälte.

Adresse

Öffnungszeiten

Mo.- Fr.: 08:00 – 18:00 Uhr

Kontakt