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Krankenhauskeim: Schmerzensgeld erfolgreich durchsetzen

Fachbeitrag im Medizinrecht

Das Wichtigste im Überblick:

  • Krankenhausinfektionen können Anspruch auf Schmerzensgeld begründen
  • Spezialisierte Anwälte helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Jetzt Termin vereinbaren!

Jedes Jahr infizieren sich tausende Patienten während eines Krankenhausaufenthalts mit gefährlichen Keimen. Die Folgen sind oft dramatisch: Schwere Erkrankungen, notwendige Zusatzbehandlungen und lange Genesungszeiten belasten die Betroffenen. Doch nicht immer ist eine solche Ansteckung unvermeidbar. Häufig liegt die Ursache in Hygienemängeln oder anderen Behandlungsfehlern der Klinik. In diesen Fällen haben Patienten Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Durchsetzung ist jedoch komplex. Wir als spezialisierte Patientenanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen.

Krankenhausinfektionen: Wenn Hygiene versagt

Nosokomiale Infektionen – so der Fachbegriff für im Krankenhaus erworbene Ansteckungen – gehören zu den Komplikationen bei einem stationären Aufenthalt. Trotz Hygienevorschriften und Desinfektionsmaßnahmen lassen sich nicht alle Keime vermeiden. Doch in vielen Fällen ist eine Infektion auf vermeidbare Hygienemängel zurückzuführen, zum Beispiel:

  • Unzureichende Händedesinfektion durch das Personal
  • Mangelnde Reinigung und Desinfektion von Instrumenten und Geräten
  • Fehlerhafte Aufbereitung von Verbandsmaterial
  • Unterlassene Isolierung infizierter Patienten

Kommt es in einem solchen Fall zur Ansteckung mit einem gefährlichen Krankenhauskeim wie Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa und Staphylokokken, liegt ein Behandlungsfehler vor. Der Patient hat dann Anspruch auf Entschädigung.

Wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen

Die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz bei einer Krankenhauskeimen ist rechtlich und medizinisch sehr komplex. Um nicht auf Ihrem Schaden sitzen zu bleiben, benötigen Sie die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts. Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf Seiten der Patienten tätig. Wir verfügen über große Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Krankenhausinfektionen.

Unsere Experten prüfen zunächst kritisch, ob die Infektion auf einen Hygienemangel oder sonstige Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Durch Begutachtung Ihrer Krankenunterlagen und Einholung externer Expertenmeinungen decken wir mögliche Fehlerquellen auf.

Sobald die Haftungsgrundlage geklärt ist, verhandeln wir mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wir legen Ihre Ansprüche detailliert dar und argumentieren konsequent in Ihrem Sinne. Unsere Expertise im Versicherungsrecht ermöglicht es uns, in vielen Fällen überdurchschnittlich hohe Entschädigungen zu erzielen.

Falls auf dem Verhandlungsweg keine angemessene Lösung erreicht werden kann, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Unsere spezialisierten Anwälte bereiten die Klage sorgfältig vor und setzen Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch.

Ihre Ansprüche auf einen Blick

Welche Ansprüche haben Sie konkret, wenn Sie sich aufgrund eines Behandlungsfehlers mit einem Krankenhauskeim infiziert haben? Hier die wichtigsten Fakten:

  • Anspruch auf materiellen Schadensersatz, z.B. für zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten oder Rentenschaden
  • Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittenen Schmerzen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Lebensqualitätsverluste
  • Bei Verstorbenen: Ansprüche der Angehörigen auf Hinterbliebenengeld und Beerdigungskosten

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre. Warten Sie daher nicht zu lange, sondern lassen Sie Ihren Fall frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt prüfen.

Unser Versprechen: Kompetente Rechtsberatung aus einer Hand

Wir stehen als starker Partner an Ihrer Seite. Profitieren Sie von unserer Expertise im Medizin- und Versicherungsrecht und unserer langjährigen Prozesserfahrung.

Was Sie von uns erwarten können:

  • Einfühlsame Beratung und enge Begleitung durch erfahrene Anwälte
  • Detaillierte Aufklärung über Erfolgsaussichten und Kostenrisiken
  • Sorgfältige Prüfung und Begutachtung Ihres Falls
  • Hartnäckige Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung
  • Konsequente gerichtliche Durchsetzung bei unzureichenden Vergleichsangeboten
  • Engagierte Vertretung Ihrer Interessen bis zur letzten Instanz
  • Übernahme aller Kosten bei Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe

In einem kostenlosen Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, Ihren Fall umfassend zu erörtern. Gemeinsam finden wir die beste Strategie, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation und kämpfen für die Entschädigung, die Ihnen zusteht. Dabei arbeiten wir stets transparent und halten Sie regelmäßig über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens auf dem Laufenden.

Ihre Ansprechpartner: Top-Anwälte im Arzthaftungsrecht

Bei Fragen zu Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Krankenhauskeimen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Als Experten im Medizin- und Versicherungsrecht sind wir bestens mit der Materie vertraut. Wir konnten bereits für zahlreiche Mandanten eine angemessene Entschädigung bei nosokomialen Infektionen durchsetzen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und unseren Expertenstatus, wenn es um Ihre Gesundheit und Ihre berechtigten Ansprüche geht. In einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir Ihren konkreten Fall und zeigen Ihnen mögliche Lösungswege auf. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam für Ihr Recht zu kämpfen!

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