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Oberschenkelhalsbruch und Spätfolgen: Hilfe bei ärztlichen Fehlern

Fachbeitrag im Medizinrecht

Wurden Sie oder ein Angehöriger nach einem Oberschenkelhalsbruch nie wieder richtig mobil und fragen sich jetzt, ob bei der Behandlung alles korrekt verlaufen ist?

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihre 82-jährige Mutter stürzt im Badezimmer und wird mit starken Schmerzen ins Krankenhaus eingeliefert. Die Diagnose lautet: Oberschenkelhalsbruch. Die behandelnden Ärzte entscheiden sich für eine Operation. Zunächst scheint alles gut zu verlaufen, doch einige Wochen später zeigen sich Komplikationen. Ihre Mutter kann das Bein kaum belasten, klagt über anhaltende Schmerzen und verliert zusehends ihre Selbstständigkeit. Monate später wird klar: Die Hüftprothese sitzt nicht korrekt. Eine erneute Operation ist notwendig. Die Familie ist ratlos und fragt sich, ob das hätte verhindert werden können.

Solche Fälle sind leider keine Seltenheit. Der Oberschenkelhalsbruch ist insbesondere bei älteren Menschen eine der häufigsten und folgenreichsten Frakturen. Gerade bei Patienten über 70 Jahren führt der Oberschenkelbruch oft zu schwerwiegenden Einschränkungen der Mobilität und Lebensqualität. Die medizinische Versorgung muss daher sorgfältig, individuell und leitliniengerecht erfolgen. Ein Behandlungsfehler in diesem sensiblen Bereich kann schwerwiegende Spätfolgen nach sich ziehen und damit auch rechtlich relevante Ansprüche auslösen.

Zögern Sie daher nicht, sich beraten zu lassen, wenn Sie den Verdacht haben, dass bei der Behandlung eines Oberschenkelhalsbruchs etwas schiefgelaufen ist. Die ersten Schritte können entscheidend dafür sein, ob Ihre Ansprüche durchsetzbar sind.

Was genau passiert bei einem Oberschenkelhalsbruch?

Wenn Sie oder ein Angehöriger mit der Diagnose Oberschenkelhalsbruch konfrontiert werden, stehen viele medizinische Fachbegriffe und Entscheidungen im Raum. Doch nur, wer die Grundlagen versteht, kann beurteilen, ob die Behandlung richtig erfolgt ist und ob später auftretende Beschwerden möglicherweise auf einen vermeidbaren Fehler zurückgehen.

Oberschenkelhals ist ein empfindlicher Bereich

Der Oberschenkelhals verbindet den langen Oberschenkelknochen (Femur) mit dem Hüftkopf. Diese Struktur trägt das gesamte Körpergewicht und ist daher besonders anfällig für Brüche, insbesondere im höheren Lebensalter: 95 % aller Oberschenkelhalsbrüche betreffen Patienten über 50 Jahre. Dies liegt auch daran, dass vor allem bei älteren Menschen oft ein vergleichsweise harmloser Sturz, etwa aus dem Stand oder vom Stuhl, ausreicht, um eine Fraktur zu verursachen.

Ein Bruch an dieser Stelle wird medizinisch als proximaler Femurbruch oder einfach als Oberschenkelhalsbruch bezeichnet. Solche Frakturen gelten als besonders kritisch, da sie das zentrale Gelenk für das Gehen betreffen und bei unzureichender Behandlung schnell zu Komplikationen führen können. Ein weiterer Grund, warum der Oberschenkelhals ein empfindlicher Bereich ist, ist die Blutversorgung. Der Oberschenkelhals wird durch die tiefe Oberschenkelarterie mit Blut versorgt. Durch den Bruch des Oberschenkelhalses kann diese Blutversorgung unterbrochen werden, sodass der Schenkelhals und der Femurkopf nicht mehr mit Blut versorgt werden. Neben Nekrosen des Femurkopfes (also dem Absterben der knöchernen Strukturen des Femurkopfes) kann dies auch zu einem nicht zu unterschätzenden Blutverlust führen. Die Folge kann eine Anämie (Blutarmut) sein.

Deshalb bricht der Oberschenkelhals so oft

Die häufigste Ursache eines Oberschenkelhalsbruchs ist ein Sturz, wie im eingangs geschilderten Beispiel passiert, und wie er typischerweise im Haushalt oder beim Gehen auf unebenem Boden geschieht. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, deren Knochenstruktur z.B. durch Osteoporose bereits geschwächt ist. In solchen Fällen kann selbst ein leichter Aufprall zum Bruch führen.

Aber auch jüngere Menschen können betroffen sein, etwa bei Verkehrsunfällen oder schweren Sportverletzungen. In diesen Fällen liegt in der Regel eine deutlich höhere Krafteinwirkung vor, die zu einer komplexen Fraktur führen kann.

Wie äußert sich ein Oberschenkelhalsbruch?

In der Regel äußert er sich durch starke Schmerzen in der Hüft- und Leistengegend oder im Oberschenkel, eine Unfähigkeit zu gehen oder das Bein zu belasten sowie gegebenenfalls durch eine Verkürzung oder Drehstellung des betroffenen Beines. Vor allem bei medialen Oberschenkelhalsfrakturen lässt sich eine solche Fraktur dadurch erkennen, dass das betroffene Bein nach außen rotiert und verkürzt ist.

Zur sicheren Diagnose sind bildgebende Verfahren zwingend erforderlich. In den meisten Fällen reicht eine Röntgenaufnahme aus, um die Fraktur eindeutig zu erkennen. In unklaren Fällen muss eine Computertomografie (CT) oder eine Magnetresonanztomografie (MRT) durchgeführt werden, um die Fraktur zu bestätigen oder auszuschließen. Hierbei kann es zu Behandlungsfehlern kommen, wenn gar nicht, zu spät oder nicht ausreichend untersucht wird. In der juristischen Praxis treten häufig Fälle auf, in denen ein Bruch in der Notaufnahme übersehen wurde, weil entweder gar keine Bildgebung durchgeführt wurde oder die vorhandene Aufnahme fehlerhaft beurteilt wurde.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es bei einem Oberschenkelhalsbruch?

Sobald die Diagnose gesichert ist, muss die behandelnde Klinik eine geeignete Therapieentscheidung treffen. Grundsätzlich stehen zwei Wege offen: die konservative und die operative Behandlung. Eine konservative Therapie ohne Operation kommt heute nur noch selten infrage, etwa wenn die Fraktur stabil und kaum verschoben ist oder der Allgemeinzustand des Patienten eine Operation unmöglich macht. Auch hier kann eine falsche Entscheidung jedoch schwerwiegende Folgen haben, etwa wenn ein eigentlich instabiler Bruch nicht chirurgisch versorgt wird.

In der überwiegenden Zahl der Fälle erfolgt eine operative Versorgung. Dabei gibt es verschiedene Verfahren, die jeweils sorgfältig auf die individuelle Situation des Patienten abgestimmt werden müssen.

Verschiedene Methoden verfügbar: verschiedene Faktoren spielen bei Entscheidung eine Rolle

Bei jüngeren Patienten mit guter Knochenqualität kann versucht werden, den Hüftkopf zu erhalten. Dies kann beispielsweise durch eine Schraubenosteosynthese erfolgen, bei der der Bruch mit Metallteilen stabilisiert wird. Diese Methode ist technisch anspruchsvoll und nicht für jeden geeignet. Bei älteren Menschen hingegen wird häufig eine Endoprothese, also ein künstliches Hüftgelenk, eingesetzt.

Dabei unterscheidet man zwischen Teil- und Totalendoprothesen. Bei der Totalendoprothese (Hüft-TEP) werden sowohl der Gelenkkopf des Oberschenkels als auch die Gelenkpfanne ersetzt. Bei der Duokopfprothese (Hüft-HEP, auch Hemiprothese genannt) wird dagegen nur der Hüftkopf und der obere Teil des Oberschenkelknochens ersetzt. Die Gelenkpfanne bleibt bei dieser Methode erhalten.

Bei lateralen Schenkelhalsfrakturen, das heißt Frakturen, die in der Basis des Schenkelhalses auftreten, werden meist femurkopferhaltende OP-Methoden angewandt. Sollte dies nicht möglich sein, kommen beispielsweise die Gammanagel-Osteosynthese oder die Versorgung mit einer dynamischen Hüftschraube (DHS) in Betracht.

Auswahl ungeeigneter Methoden kann einen Behandlungsfehler darstellen

Die unterschiedlichen Methoden und Herangehensweisen bei einem Oberschenkelhalsbruch zeigen bereits, dass die Wahl der richtigen Methode für den Arzt von vielen Faktoren abhängt. Die Gefahr, dass diese Faktoren falsch eingeschätzt werden und somit ein ungeeignetes Verfahren gewählt wird, ist groß. Die Folgen eines solchen Verfahrens können für die betroffene Person immens sein und stellen nicht selten einen Behandlungsfehler dar.

Wenn etwa bei einer stark verschobenen Fraktur dennoch eine hüftkopferhaltende Operation durchgeführt wird, obwohl die medizinischen Leitlinien eindeutig zur Endoprothese raten, kann dies später zu Implantatversagen, Hüftkopfnekrose oder massiven Bewegungseinschränkungen führen. Solche Eingriffe sind dann nicht nur medizinisch falsch, sondern auch juristisch angreifbar.

Welche Spätfolgen können nach einem Oberschenkelhalsbruch auftreten?

Viele Patienten gehen davon aus, dass mit der richtigen medizinischen Versorgung alles wieder gut wird. Doch oft zeigen sich Wochen oder sogar Monate nach der Operation gesundheitliche Beschwerden, die deutlich über das hinausgehen, was als normaler Heilungsverlauf anzusehen ist. Diese Spätfolgen können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen und sind in manchen Fällen die Folge eines Behandlungsfehlers. Wenn Sie oder ein Angehöriger betroffen sind, sollten Sie die Ursache dieser Beschwerden genau prüfen lassen.

Folgende Spätfolgen sind nach einem Oberschenkelhalsbruch möglich:

  • Chronische Schmerzen und dauerhafte Einschränkungen: Anhaltende Schmerzen nach einem Oberschenkelhalsbruch sind keineswegs immer ein unvermeidbares Übel. Oft resultieren sie aus operativen Versäumnissen, einer fehlerhaften Implantatwahl oder Komplikationen, die durch mangelhafte Nachsorge nicht rechtzeitig erkannt wurden. Auch Bewegungseinschränkungen, wie eine eingeschränkte Hüftbeweglichkeit oder eine bleibende Gehunfähigkeit, deuten oft darauf hin, dass der Bruch nicht korrekt versorgt oder rehabilitiert wurde.

  • Fehlstellungen und Beinlängendifferenzen: Ein ebenfalls häufiges Langzeitproblem nach operativer Versorgung ist die Entstehung einer Beinlängendifferenz. Diese entsteht in der Regel, wenn bei der Implantation einer Hüftprothese die Länge nicht korrekt angepasst wurde. Eine ungleiche Beinlänge kann zu Haltungsschäden, Rückenschmerzen, neuen orthopädischen Problemen und einer reduzierten Mobilität führen. Auch Fehlstellungen, die durch eine unpräzise Frakturversorgung verursacht wurden, können den Gang erheblich beeinträchtigen.

  • Hüftkopfnekrose und mechanisches Implantatversagen: Gerade bei Operationen, die den Hüftkopf erhalten sollen, besteht das Risiko einer Hüftkopfnekrose. Dabei stirbt das Knochengewebe aufgrund unzureichender Durchblutung ab, was zu einem vollständigen Verlust der Gelenkfunktion führen kann. Wird dieses Risiko in der Therapieplanung nicht richtig eingeschätzt oder nach der Operation nicht überwacht, kann daraus ein schwerer Folgeschaden entstehen. Auch technisches Versagen, wie eine Lockerung oder das Herausgleiten eines Implantats, ist keine bloße Komplikation, sondern häufig die Folge vermeidbarer Fehler bei der Auswahl, Platzierung oder Verankerung der Prothese.

  • Entstehung von Arthrose und notwendige Folgeoperationen: Heilt ein Oberschenkelhalsbruch nicht exakt ausgerichtet oder werden Gelenkflächen durch falsche Belastung dauerhaft geschädigt, entwickelt sich in vielen Fällen eine Arthrose im Hüftgelenk. Diese schleichende Gelenkzerstörung kann zu einer dauerhaften Bewegungseinschränkung und weiteren Operationen führen. Revisionsoperationen sind für Patienten mit großem körperlichen und seelischen Stress verbunden. Auch wirtschaftlich wiegen sie schwer. Aus rechtlicher Sicht ist dabei entscheidend, ob die Notwendigkeit der erneuten Operation auf einem Behandlungsfehler beruht oder ob sie im Rahmen des allgemeinen Krankheitsverlaufs zu erwarten war.

  • Pflegebedürftigkeit und Verlust der Selbstständigkeit: Eine der gravierendsten Spätfolgen ist die dauerhafte Pflegebedürftigkeit, besonders bei älteren Betroffenen. Viele Menschen, die vor dem Bruch noch selbstständig waren, sind nach Komplikationen plötzlich auf Pflegepersonal oder Angehörige angewiesen. Sie verlieren ihre Mobilität, benötigen Hilfe im Alltag oder müssen ihr Zuhause verlassen. Wenn diese Entwicklung auf vermeidbare Versäumnisse in der Akutbehandlung oder der Rehabilitation zurückzuführen ist, etwa durch eine fehlende Mobilisierung oder eine unzureichende Thromboseprophylaxe, kommt eine Haftung im Medizinrecht ernsthaft in Betracht.

  • Berufliche und wirtschaftliche Folgen: Nicht nur ältere Menschen sind betroffen. Bei jüngeren Patienten, die noch berufstätig sind, kann ein Oberschenkelhalsbruch ebenfalls weitreichende Konsequenzen haben. Kommt es infolge der Behandlung zu einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit oder gar zur Erwerbsunfähigkeit, entstehen erhebliche wirtschaftliche Schäden. Dazu zählen der Verdienstausfall und die Rentenminderung, aber auch Kosten für Haushaltshilfen, Wohnungsumbauten oder private Therapien. In Fällen eines Behandlungsfehlers können neben dem Schmerzensgeld auch konkrete Schadenspositionen geltend gemacht werden.

Schwere Folgen können Ursache eines Behandlungsfehlers sein

Wenn Sie selbst oder ein Angehöriger unter einer oder mehreren dieser Folgen leiden oder einen auffällig schweren Heilungsverlauf beobachten, zögern Sie nicht, Ihre Rechte prüfen zu lassen. Nicht jede Komplikation ist schicksalhaft. Vieles hätte durch eine fachgerechte Behandlung nach dem Facharztstandard verhindert werden können. 

Die auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei Faßbender Rechtsanwälte hilft Ihnen dabei, medizinische Unterlagen auszuwerten, ein fachärztliches Gutachten einzuholen und berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Vertrauen Sie nicht allein auf ärztliche Aussagen, sondern holen Sie sich eine unabhängige juristische Einschätzung ein. 

Der erste Schritt zur Klärung ist oft die erste Kontaktaufnahme! Zögern Sie daher nicht und kontaktieren Sie Rechtsanwältin Anita Faßbender, Fachanwältin für Medizinrecht, die ausschließlich auf der Patientenseite tätig ist.

Wann liegt nach einem Oberschenkelhalsbruch ein Behandlungsfehler vor?

Wenn die Genesung nicht wie erwartet verläuft, stellen sich viele Betroffene die Frage: War das einfach Pech oder wurde bei der Behandlung ein Fehler gemacht? Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend, denn nur bei einem ärztlichen Behandlungsfehler bestehen rechtlich durchsetzbare Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.

Beispiel aus der Praxis: Implantat falsch gewählt, Patientin dauerhaft gehbehindert

Eine 76-jährige Patientin wird nach einem Sturz mit einem Oberschenkelhalsbruch ins Krankenhaus eingeliefert. Die behandelnden Ärzte entscheiden sich für ein hüftkopferhaltendes Verfahren mit Schrauben, obwohl die Fraktur deutlich verschoben ist. Schon wenige Wochen nach der Operation treten starke Schmerzen auf und das Bein kann nicht belastet werden. Die Nachkontrolle zeigt: Der Hüftkopf ist abgestorben, das Implantat hat versagt. Die Patientin muss erneut operiert werden, dieses Mal mit einer Totalendoprothese. Die zweite Operation ist komplizierter und die Patientin bleibt dauerhaft in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt. Ein später erstelltes medizinisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die erste Operationsmethode nicht dem Facharztstandard entsprach.

Dieser Fall zeigt exemplarisch, wann aus juristischer Sicht von einem Behandlungsfehler die Rede sein kann.

Behandlungsfehler im rechtlichen Sinne

Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn die medizinische Behandlung nicht dem sogenannten fachärztlichen Standard entspricht. Dieser beschreibt das, was ein sorgfältig arbeitender Arzt oder eine Klinik zum Zeitpunkt der Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst hätte tun müssen. Dabei ist nicht der ideale Ablauf maßgeblich, sondern das, was unter vergleichbaren Umständen von einem durchschnittlichen Arzt der jeweiligen Fachrichtung erwartet werden darf.

Der Behandlungsvertrag, der einer ärztlichen Behandlung zugrunde liegt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 630a BGB geregelt. Daraus ergibt sich die Pflicht des Arztes, eine fachgerechte Behandlung durchzuführen. Verstößt er gegen diese Pflicht, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.

Bestimmung des medizinischen Standards

Ob der medizinische Standard eingehalten wurde, wird im Streitfall meist durch ein unabhängiges Gutachten geklärt. Dieses beurteilt anhand der konkreten Befunde, der Diagnose und der Therapiewahl, ob das Vorgehen medizinisch vertretbar war. Ein Behandlungsfehler kann beispielsweise bei einem Oberschenkelhalsbruch vorliegen, wenn ein instabiler Bruch konservativ behandelt wurde oder eine ungeeignete Operationsmethode gewählt wurde, obwohl die medizinischen Leitlinien eine andere Vorgehensweise vorsehen.

Auch eine fehlerhafte Nachsorge, eine verspätete Reaktion auf Komplikationen oder ein unzureichendes Schmerzmanagement können als Abweichung vom medizinischen Standard gelten.

Rechtlich relevant ist ein Behandlungsfehler, wenn

Nicht jeder Fehler führt automatisch zu einem Anspruch. Er muss vielmehr kausal für einen gesundheitlichen Schaden sein. Das bedeutet: Die fehlerhafte Behandlung muss ursächlich dafür sein, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder nicht verbessert hat. In unserem Beispiel wäre die erste Operation kausal für den dauerhaften Schaden, da durch das falsche Vorgehen eine zweite Operation notwendig wurde, die mit weiteren Risiken verbunden war.

 Verdacht auf Behandlungsfehler? Lassen Sie den Vorwurf rechtlich prüfen!

Wenn nach einem Oberschenkelhalsbruch dauerhafte Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Folgeschäden auftreten, ist es ratsam, die Behandlung rechtlich überprüfen zu lassen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung nicht dem medizinischen Standard entsprach und ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Ob fehlerhafte Operationswahl, unzureichende Nachsorge oder mangelhafte Aufklärung: In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und weitere Ansprüche.

Welche Ansprüche haben Patienten nach einem Behandlungsfehler?

Wenn nach einem Oberschenkelhalsbruch vermeidbare Komplikationen auftreten und ein medizinisches Gutachten einen Behandlungsfehler bestätigt, stellt sich Betroffenen die entscheidende Frage: Welche konkreten Ansprüche bestehen? Das Medizinrecht sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um erlittene Schäden finanziell und rechtlich auszugleichen.

  • Schmerzensgeld bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Zentraler Anspruch im Arzthaftungsrecht ist das Schmerzensgeld. Es gleicht die körperlichen und seelischen Leiden aus, die durch den Behandlungsfehler verursacht wurden, und stellt somit einen immateriellen Schadensersatz dar. Seine Höhe richtet sich nach der Intensität und Dauer der Schmerzen, der Einschränkung im Alltag, dem Alter des Patienten sowie der Frage, ob eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit entstanden ist. Auch zusätzliche Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen fließen in die Bewertung ein.

  • Schadensersatz für Behandlungskosten und Mehraufwand: Neben dem immateriellen Schaden können auch materielle Schäden ersetzt verlangt werden. Dazu zählen Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden, etwa für Medikamente, Hilfsmittel oder Zuzahlungen. Auch Umbaukosten für eine barrierefreie Wohnung oder Umzugskosten in ein Pflegeheim gehören dazu, sofern sie durch den Behandlungsfehler notwendig geworden sind.

  • Haushaltsführungsschaden bei eingeschränkter Selbstständigkeit: Ein Haushaltsführungsschaden entsteht, wenn die betroffene Person ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen kann. Dieser berechnet sich nach dem Umfang der ausfallenden Arbeitszeit und kann unabhängig davon geltend gemacht werden, ob tatsächlich eine Haushaltshilfe engagiert wurde.

  • Erwerbsschaden und Rentenausfall bei Berufstätigen: Gerade bei jüngeren Patienten kann ein Behandlungsfehler nach einem Oberschenkelhalsbruch zu einer dauerhaften Einschränkung der Arbeitsfähigkeit führen. In diesem Fall kann der Verdienstausfall geltend gemacht werden. Wird durch den gesundheitlichen Schaden eine Berufsunfähigkeit ausgelöst, umfasst der Schadensersatz auch Rentenausfälle sowie Beiträge zur Altersvorsorge.

  • Pflege- und Betreuungskosten durch fehlerhafte Behandlung: Wenn durch die fehlerhafte Behandlung eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit entsteht, können auch die damit verbundenen Kosten ersetzt ve

Was tun bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler nach einem Oberschenkelhalsbruch?

Wenn der Heilungsverlauf auffällig kompliziert ist, dauerhafte Beschwerden bestehen oder eine zweite Operation erforderlich wird, stellt sich oft die Frage: Wurde bei der Behandlung alles richtig gemacht? Ein solches Gefühl sollten Sie ernst nehmen. Denn je früher Sie handeln, desto besser lassen sich medizinische und juristische Sachverhalte aufklären.

Symptome und Warnsignale ernst nehmen

Achten Sie auf Hinweise, die auf einen Behandlungsfehler hindeuten können. Dazu gehören anhaltende Schmerzen, Probleme beim Gehen, eine offensichtliche Fehlstellung des Beins, entzündete Operationswunden, eine nicht durchgeführte Rehabilitation oder der plötzliche Verlust der Selbstständigkeit. Auch wenn Ärzte auf Nachfrage ausweichend reagieren oder medizinische Maßnahmen nicht nachvollziehbar erscheinen, sollten Sie aktiv werden.

Fordern Sie Behandlungsunterlagen zeitnah an.

Als Patient oder gesetzlicher Vertreter haben Sie das Recht auf vollständige Einsicht in die Behandlungsdokumentation. Dazu zählen OP-Berichte, Röntgenaufnahmen, Arztbriefe und Pflegeprotokolle. Diese Unterlagen sind oft entscheidend, um festzustellen, ob eine ärztliche Pflichtverletzung vorliegt. Eine erfahrene Anwaltskanzlei unterstützt Sie auf Wunsch bereits bei der Durchsetzung dieses Anspruchs gegenüber dem Krankenhaus oder der behandelnden Praxis.

Die Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers erfolgt in der Regel auf Basis eines unabhängigen medizinischen Gutachtens, das anhand der Behandlungsdokumentation und neu erhobener Befunde erstellt wird. Dieses kann bei Schlichtungsstellen, dem Medizinischen Dienst oder im Rahmen eines Arzthaftungsverfahrens eingeholt werden. Auch private Gutachter können eingeschaltet werden. Eine juristisch begleitete Auswahl und Bewertung des Gutachters erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.

Juristische Beratung durch eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei

Das Medizinrecht ist ein komplexes und sensibles Rechtsgebiet. Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie sich an eine spezialisierte Fachanwältin oder einen Fachanwalt wenden. Hier erhalten Sie eine rechtlich fundierte Ersteinschätzung und erfahren, ob sich ein Vorgehen gegen die behandelnden Ärzte oder das Krankenhaus lohnt. Oftmals führt bereits ein anwaltliches Schreiben dazu, dass die Versicherung in Verhandlungen tritt.

Viele Betroffene sorgen sich um die Kosten eines Verfahrens. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die Kosten eines Arzthaftungsverfahrens. Wir klären unsere Mandanten transparent über alle Kosten auf.

Lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt professionell prüfen!

Sie vermuten nach einem Oberschenkelhalsbruch bei sich oder einem Angehörigen einen Behandlungsfehler? Dann sollten Sie nicht zögern, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn bereits die ersten Schritte entscheiden darüber, ob sich Ihr Fall später beweisen lässt und ob Ihnen Schmerzensgeld oder Schadensersatz zustehen.

Rechtsanwältin Anita Faßbender ist Fachanwältin für Medizinrecht und berät Sie persönlich, engagiert und mit der nötigen medizinrechtlichen Erfahrung ausschließlich auf der Seite der Patienten. In einem vertraulichen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam Ihre Unterlagen und die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und sichern Sie sich Ihre rechtliche Unterstützung im Arzthaftungsrecht.

Jetzt Termin vereinbaren – Ihre medizinrechtliche Beratung beginnt hier.

 

Fazit

  • Nicht jede Komplikation ist schicksalhaft: Ein Oberschenkelhalsbruch kann insbesondere bei älteren Menschen schwerwiegende Folgen haben. Wenn nach der Operation Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder eine zweite Operation notwendig werden, ist es wichtig, zu prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Eine fehlerhafte Operation oder unzureichende Nachsorge kann zu vermeidbaren Dauerschäden führen.

  • Wahl der Behandlungsmethode muss dem medizinischen Standard entsprechen: Ob eine konservative Therapie oder ein operativer Eingriff gewählt wird, hängt vom Zustand des Patienten und der Art des Bruchs ab. Wenn beispielsweise eine instabile Fraktur nicht operiert wird oder ein falsches Implantat eingesetzt wird, kann dies medizinisch nicht vertretbar sein. In solchen Fällen kann ein juristisch relevanter Behandlungsfehler vorliegen.

  • Typische Spätfolgen können wichtige Hinweise geben: Chronische Schmerzen, Gangstörungen, Beinlängendifferenzen, Implantatversagen oder Pflegebedürftigkeit sind häufige Spätfolgen nach einem Oberschenkelhalsbruch. Treten solche Beschwerden auf, sollte die Behandlung sorgfältig überprüft werden. Auch wirtschaftliche Einbußen wie Verdienstausfall oder Umbaukosten können ersatzfähig sein.

  • Betroffene haben Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz: Liegt ein Behandlungsfehler vor, können verschiedene Ansprüche entstehen. Dazu zählen Schmerzensgeld für die körperlichen und seelischen Belastungen sowie Schadensersatz für Mehraufwendungen, Pflegekosten, Umbauten oder entgangenes Einkommen. Auch der sogenannte Haushaltsführungsschaden ist rechtlich durchsetzbar.

  • Juristische Hilfe sichert Ihre Ansprüche: Die Prüfung eines Behandlungsfehlers erfolgt anhand der Krankenunterlagen und medizinischer Gutachten. Dabei ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln. Eine auf Medizinrecht spezialisierte Anwaltskanzlei kann Sie professionell unterstützen, die richtigen Schritte einleiten und Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherern durchsetzen.

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