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OLG München: 500.000 Euro Schmerzensgeld wegen schwerer Querschnittslähmung

Fachbeitrag im Medizinrecht

Ein folgenschwerer Behandlungsfehler und die rechtlichen Konsequenzen

Das Oberlandesgericht München verhängte in einem bedeutenden Urteil vom 23. Januar 2020 (Az.: 1 U 2237/17) ein Schmerzensgeld von 500.000 Euro für eine 14-jährige Patientin, die durch einen schwerwiegenden Behandlungsfehler eine schwere Querschnittslähmung erlitt. Dieses Urteil unterstreicht die erheblichen rechtlichen Konsequenzen bei groben ärztlichen Fehlern und betont die Bedeutung einer kompetenten rechtlichen Vertretung im Bereich der Arzthaftung.

Der medizinische Hintergrund

Die damals 14-jährige Patientin war aufgrund einer angeborenen Muskelschwäche auf eine komplexe Wirbelsäulenoperation angewiesen. Während des chirurgischen Eingriffs kam es jedoch zu einem gravierenden Zwischenfall: Ein zentraler Venenkatheter (ZVK) wurde fehlerhaft in den Spinalkanal eingebracht – ein massiver Behandlungsfehler, der über mehrere Stunden unentdeckt blieb. Erst durch eine verspätet durchgeführte Bildgebung wurde der Irrtum erkannt. Zu diesem Zeitpunkt war das Rückenmark bereits so stark beschädigt, dass eine dauerhafte Querschnittslähmung nicht mehr verhindert werden konnte.

Die zentralen Versäumnisse der Klinik

Das Oberlandesgericht München erkannte eine Reihe gravierender Behandlungsfehler, die sich sowohl während des Eingriffs als auch in der anschließenden Nachsorge ereigneten und in ihrer Gesamtheit als grob fahrlässig eingestuft wurden:

  • Fehlbewertung des Röntgenbildes: Die falsche Platzierung des Katheters war bereits auf der ersten Röntgenaufnahme erkennbar – wurde jedoch übersehen.

  • Verspätetes Eingreifen: Die fehlerhafte Lage des Katheters blieb über mehrere Stunden hinweg unentdeckt.

  • Überdosierung bei der Sedierung: Eine zu hohe Dosis des Schmerzmittels Sufentanil erschwerte die neurologische Kontrolle erheblich.

  • Verzögerte bildgebende Diagnostik: Wichtige Untersuchungen wie MRT oder CT wurden nicht rechtzeitig durchgeführt, wodurch die korrekte Diagnose unnötig verzögert wurde.

Das Gericht sah in der Summe dieser Versäumnisse eine eindeutige grobe Fahrlässigkeit. Die Kausalität zwischen den ärztlichen Fehlern und der eingetretenen Querschnittslähmung wurde bestätigt.

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Juristische Bewertung und Schmerzensgeldhöhe

Wegen der nachgewiesenen groben Behandlungsfehler kehrte das Oberlandesgericht München die Beweislast zulasten der Klinik um – ein zentraler Grundsatz im Arzthaftungsrecht, der die Rechte geschädigter Patient:innen stärkt. Die irreversible Querschnittslähmung der jungen Patientin wertete das Gericht als außergewöhnlich schwerwiegende Folge ärztlichen Versagens. Entsprechend wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro zugesprochen. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Klinik auch für zukünftige materielle Schäden aufkommen muss. Weitere Ansprüche der Patientin bleiben ausdrücklich vorbehalten.

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Bedeutung für die Praxis – rechtliche Unterstützung im Medizinrecht ist unerlässlich

Das Urteil des OLG München zeigt eindrücklich: Bei gravierenden Behandlungsfehlern sind rechtliche Schritte nicht nur gerechtfertigt, sondern oftmals unumgänglich. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Komplikationen frühzeitig zu erkennen, korrekt zu dokumentieren und unverzüglich zu handeln – geschieht dies nicht, können erhebliche Schadensersatzforderungen die Folge sein.

Für Betroffene ist es deshalb entscheidend, frühzeitig juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen. Unsere auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Regensburg steht Ihnen dabei zur Seite – kompetent, lösungsorientiert und mit klarem Blick für Ihre Interessen.

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