Wenn man unter Beschwerden oder einer Krankheit leidet und eine Heilung oder Besserung durch einen operativen Eingriff möglich erscheint, hoffen Patienten und Angehörige, dass die Operation erfolgreich verläuft und den gewünschten Erfolg bringt. Eine Operation ist aber auch ein einschneidendes Erlebnis für den Patienten, denn vor allem steht die Hoffnung auf Besserung der Beschwerden oder Heilung einer Krankheit im Vordergrund.
Oft sind die Tage oder Wochen vor dem Eingriff geprägt von Anspannung, Angst und gleichzeitiger Erleichterung: Endlich soll etwas gegen die Schmerzen, die Bewegungseinschränkung oder die immer wiederkehrenden Symptome unternommen werden.
OP mit unerwünschtem „Erfolg“
Doch eine Operation kann auch einen nicht erhofften Erfolg bringen und misslingen. Umso härter trifft es Patienten und Angehörige, wenn der erhoffte Erfolg ausbleibt und statt einer Verbesserung eine massive Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt.
Plötzlich sind bisher selbstverständliche Dinge wie Aufstehen, Ankleiden oder Duschen nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich. Oder man wacht auf und ist vom Hals abwärts gelähmt, obwohl die Operation eine Bewegungseinschränkung verbessern oder heilen sollte. Statt Rückkehr zur Normalität stehen Pflegebedürftigkeit, Hilfsmittel und Unterstützung durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte auf der Tagesordnung. Statt nach Hause in die gewohnte Umgebung zurückzukehren, kann es sein, dass man von nun an in einer Pflegeeinrichtung betreut werden muss.
Nach einer fehlerhaften Operation stellen sich viele Fragen
In einem solchen Moment tauchen viele Fragen auf: Wie konnte es soweit kommen? Handelt es sich um eine unvermeidbare Komplikation, ein unvermeidbares Operationsrisiko oder wurde bei der Operation etwas falsch gemacht? Und wenn etwas falsch gemacht wurde, welche Rechte hat der Patient dann, um mögliche Behandlungsfehler aufzuklären und Schadensersatzansprüche geltend zu machen?
Liegt ein Behandlungsfehler vor, haben Patienten und Angehörige bestimmte Rechte gegen den Arzt oder das Krankenhaus. Denn wenn der Arzt gegen den ärztlichen Standard verstoßen hat, den er laut Behandlungsvertrag schuldet, muss er dafür haften. Dazu gehören auch die Pflegekosten, wenn nach einer Operation Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, die auf den Behandlungsfehler zurückzuführen ist.
Pflegefall nach Hirn-OP
Eine Operation am Gehirn ist ein hochsensibler und komplexer Eingriff, bei dem selbst kleinste Fehler oder unvorhergesehene Komplikationen weitreichende Folgen für den Patienten und sein Leben haben können. Ziel einer Hirnoperation ist in der Regel die Behandlung von Erkrankungen wie Tumoren, Aneurysmen oder Epilepsieherden, um die Lebensqualität zu verbessern oder lebensbedrohliche Zustände zu beheben.
In einigen Fällen treten nach der Operation bleibende neurologische Schäden auf, die zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit führen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn gesundes Hirngewebe durch den Eingriff geschädigt wird, ein erhöhter Hirndruck entsteht oder die Operation einen Schlaganfall oder Durchblutungsstörungen auslöst.
Unterläuft dem Operateur während der Operation ein Fehler, der nicht nur eine schicksalhafte Komplikation darstellt, kann dies zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Pflegebedürftigkeit führen. Gründe für Behandlungsfehler können eine unzureichende oder fehlerhafte Diagnostik vor der Operation, ein fehlerhaftes Vorgehen, mangelnde Erfahrung des Operateurs, Fehler in der Nachsorge oder in der Hygiene vor, während und nach der Operation sein.
Kommt es nach einer Hirnoperation zu schweren Einschränkungen und daraus resultierender Pflegebedürftigkeit, sollten Betroffene den genauen Behandlungsverlauf überprüfen lassen. Bei Hinweisen auf mögliche Behandlungsfehler lohnt sich eine unabhängige medizinische Begutachtung und juristische Beratung, um die eigenen Rechte und Ansprüche durchzusetzen.
Pflegefall nach Bypass-OP
Eine Bypass-Operation ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem Blutgefäße umgeleitet werden, um eine verengte oder verschlossene Passage im Körper zu überbrücken. Der Begriff wird besonders häufig im Zusammenhang mit verengten Herzkranzgefäßen verwendet. Bei einer Bypass-Operation wird meist ein Stück einer körpereigenen Vene oder Arterie entnommen und als Bypass um die verengten Stellen der Herzkranzgefäße genäht. Obwohl diese Operation oft Leben rettet und die Lebensqualität verbessert, ist sie mit gewissen Risiken verbunden. Manchmal kann es nach der Operation zu unerwünschten Folgen kommen, die zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit führen.
Bei einer Bypass-Operation kann es beispielsweise zu Embolien kommen, die ins Gehirn gelangen und dort einen Schlaganfall auslösen. Außerdem ist eine solche Operation ein großer Eingriff, bei dem das knöcherne Brustbein durchtrennt werden muss, um an das Herz zu gelangen. Eine oder mehrere Blutgefäße müssen z. B. aus dem Bein des Patienten entnommen werden. Diese Bypässe müssen dann mit den Herzkranzgefäßen und der Hauptschlagader vernäht werden. Abschließend müssen das Brustbein wieder zusammengefügt und die Operationswunden verschlossen werden.
Da es sich bei der Bypass-Operation also um einen sehr komplexen und kleinteiligen Eingriff handelt, birgt dies ein hohes Potenzial für Behandlungsfehler während der Operation. Aber auch nach der Operation können Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Wundheilung, möglichen Infektionen, der allgemeinen Nachsorge, dem Auftreten schwerer Herzrhythmusstörungen oder einer Herzschwäche auftreten.
Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, kann es sich lohnen, eine unabhängige Begutachtung der medizinischen Unterlagen sowie eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers zu prüfen.