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Schmerzensgeldtabelle: Jetzt Ansprüche nach Fehler prüfen

Fachbeitrag im Medizinrecht

Schmerzensgeldtabelle: Jetzt Ansprüche nach Fehler prüfen

Medizinische Behandlungsfehler stellen für Betroffene eine enorme Belastung dar. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen und oft langwierigen Therapien sehen sich Patienten auch mit der Frage konfrontiert, wie sie für ihr erlittenes Leid entschädigt werden können. Besonders das Thema Schmerzensgeld sorgt regelmäßig für Unsicherheit, da die Höhe stark vom individuellen Einzelfall abhängt.

In diesem Beitrag informiert Rechtsanwältin Anita Faßbender, Fachanwältin für Medizinrecht, darüber, wie die Schmerzensgeldtabelle Betroffenen als Orientierung dienen kann, welche Faktoren die Höhe eines Schmerzensgeldes nach einem Behandlungsfehler beeinflussen und warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Warum ist die Schmerzensgeldtabelle für Patienten nach Behandlungsfehlern so wichtig?

Medizinische Behandlungsfehler können für Patienten schwerwiegende Folgen haben. Neben körperlichen Schmerzen und Einschränkungen leiden Betroffene oft auch unter psychischen Belastungen. Sie müssen sich zudem mit langwierigen Therapien und Behandlungen auseinandersetzen.

In solchen Situationen soll das Schmerzensgeld einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden bieten, die sich nicht mit Geld beziffern lassen. Doch die Frage, wie hoch ein angemessenes Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler sein sollte, beschäftigt Geschädigte, deren Anwälte und Gerichte regelmäßig.

Schmerzensgeldtabelle: Orientierungshilfe für Anspruchsberechtigte

Die Festlegung eines Betrags für erlittene Schmerzen oder immaterielle Schäden ist kaum objektiv möglich und wird bei Geschädigten, Verursachern und Gerichten sicherlich zu unterschiedlichen Einschätzungen führen. Um jedoch eine Orientierung hinsichtlich der Schmerzensgeldhöhe zu erhalten, gibt es sogenannte Schmerzensgeldtabellen.

Diese Tabellen fassen Gerichtsurteile zu unterschiedlichen Verletzungen und Schadensfällen zusammen und geben typische Beträge für bestimmte Schadensbilder an. Für Mandanten ist es besonders praktisch, eine erste Einschätzung über die mögliche Höhe des eigenen Anspruchs zu erhalten, wenn die in der Schmerzensgeldtabelle beschriebenen Schadensbilder ihrem eigenen Schaden oder Sachverhalt ähneln.

Die Schmerzensgeldtabelle gibt Geschädigten nach einem Behandlungsfehler somit eine wichtige erste Grundlage, um die Schadenregulierung strukturiert und informiert einzuleiten.

Gerichtliche Entscheidung berücksichtigen immer konkrete Umstände

Allerdings sollte man bedenken, dass den Entscheidungen immer ein bestimmter Sachverhalt zugrunde lag. Ob dieser dem eigenen Fall gleicht, ist häufig nicht der Fall. Es können daher Faktoren geben, die eine solche Angabe aus der Schmerzensgeldtabelle im Vergleich zum eigenen Fall rechtfertigen, sie zu erhöhen oder zu verringern. Die Schmerzensgeldtabelle dient daher lediglich als Richtwert.

Bei der gerichtlichen Bewertung spielen die konkreten Umstände des Einzelfalls eine zentrale Rolle, etwa die Art des Behandlungsfehlers, die Schwere der Verletzung oder der Verlauf der Genesung. Das bedeutet: Die Beträge in den Schmerzensgeldtabellen können als grober Rahmen betrachtet werden, sie sind jedoch nicht verbindlich für den individuellen Fall. Für eine rechtssichere Einschätzung empfiehlt sich daher immer eine persönliche Beratung durch eine erfahrene Fachanwältin für Medizinrecht.

Was versteht man unter Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler?

Wenn ein Behandlungsfehler zu gesundheitlichen Schäden führt, stellen sich Betroffene schnell die Frage, welche Ansprüche sie haben. Neben dem Ersatz konkreter Kosten und Schäden, wie Verdienstausfall oder Heilbehandlungen, spielt das Schmerzensgeld eine zentrale Rolle. Es soll nicht materielle, also nicht mit Geld messbare Folgen ausgleichen, sondern körperliche Schmerzen, Einschränkungen im Alltag sowie seelische Belastungen, die durch den ärztlichen Fehler entstanden sind.

Abgrenzung zu Schadensersatzansprüchen

Während der Schadensersatz finanzielle Aufwendungen wie Pflegekosten, Therapien oder Fahrtkosten ersetzt, bezieht sich das Schmerzensgeld ausschließlich auf immaterielle Schäden. Es geht also darum, das erlittene Leid und die Lebensbeeinträchtigung in einer angemessenen Geldsumme auszudrücken. Dieser Unterschied ist wichtig, da Patienten neben dem Schmerzensgeld häufig auch weitere Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Gesetzliche Grundlage des Schmerzensgeldes

Rechtsgrundlage für den Anspruch ist § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort ist geregelt, dass bei einer Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung auch ein Ausgleich für immaterielle Schäden verlangt werden kann. Für Geschädigte nach einem Behandlungsfehler bedeutet dies, dass sie nicht nur für konkrete finanzielle Einbußen, sondern auch für ihr persönliches Leid entschädigt werden.

Bedeutung für Patienten

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist immer vom Einzelfall abhängig. Faktoren wie Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Schmerzen oder bleibende Beeinträchtigungen fließen in die Bewertung ein. Um eine Orientierung zu erhalten, greifen Anwälte und Gerichte häufig auf Schmerzensgeldtabellen zurück. Diese geben Betroffenen erste Anhaltspunkte, ersetzen jedoch nicht die individuelle rechtliche Bewertung.

Mehr zum Thema Behandlungsfehler, lesen Sie in diesem Beitrag.

Was ist eine Schmerzensgeldtabelle?

Nach einem Behandlungsfehler möchten viele Patienten wissen, welche Höhe an Schmerzensgeld sie realistisch erwarten können. Eine erste Orientierung bieten sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Diese enthalten eine große Zahl gerichtlicher Entscheidungen und dienen als praxisnahes Hilfsmittel, um die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes für bestimmte Verletzungen oder Schäden nach einem Behandlungsfehler einzuschätzen. Als Nachschlagewerk ermöglichen Schmerzensgeldtabellen es Geschädigten, Anwälten und Gerichten, den eigenen Fall mit ähnlichen Situationen zu vergleichen.

Die einzelnen Einträge bzw. dokumentierten Urteile beschreiben die Art des Fehlers, das Ausmaß der gesundheitlichen Schäden sowie die jeweils zugesprochene Entschädigungssumme. Somit geben Schmerzensgeldtabellen Betroffenen einen Anhaltspunkt dafür, welche finanziellen Ausgleichsmöglichkeiten ihnen nach einem ärztlichen Fehler offenstehen.

Schmerzensgeldtabellen in der Praxis

In der Praxis greifen Anwälte und Gerichte besonders häufig auf die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle, die Schmerzensgeldtabelle von Hacks, Wellner, Klein und Kohake sowie die Celler Schmerzensgeldtabelle (Sammlung des OLG Celle) zurück. Diese Werke sammeln Urteile von deutschen Zivilgerichten und ordnen sie nach Art der Verletzung und Höhe des zugesprochenen Betrags. Dadurch entsteht ein Überblick darüber, wie Gerichte vergleichbare Fälle in der Vergangenheit bewertet haben.

Grenzen und Bedeutung der Schmerzensgeldtabelle in Einzelfällen

Die Schmerzensgeldtabelle ist ein reines Orientierungsmittel und bietet keine verbindlichen Vorgaben, sodass die Beträge nicht bindend sind. Sie spiegelt lediglich wider, wie bestimmte Gerichte in Einzelfällen entschieden haben. Allerdings ist jeder medizinische Schadensfall einzigartig und wird daher von den Gerichten individuell bewertet.

Das bedeutet konkret, dass die tatsächlichen Ansprüche in der Praxis auch dann höher oder niedriger ausfallen können, selbst wenn ähnliche Fälle in der Tabelle mit bestimmten Beträgen aufgeführt sind. Faktoren wie der Grad des Verschuldens, die Schwere und Dauer der Folgeschäden oder das Verhalten der Konfliktparteien während der Regulierung wirken sich unmittelbar auf die Bemessung aus. Die Tabelle dient daher als Ausgangspunkt für die weitere juristische Argumentation im jeweiligen Einzelfall.

Ein weiterer Aspekt, den Betroffene beachten sollten, ist die fehlende Berücksichtigung der Inflation. Viele der in den Tabellen aufgeführten Urteile stammen aus vergangenen Jahren oder sogar Jahrzehnten. Ein Schmerzensgeld von beispielsweise 20.000 Euro, das ein Gericht vor 15 Jahren zugesprochen hat, hätte heute aufgrund der Kaufkraftverluste einen deutlich höheren Wert. Deshalb kann eine reine Orientierung an Tabellen ohne juristische Bewertung dazu führen, dass die tatsächliche Entschädigungshöhe falsch angesetzt wird.

Individuelle Bewertung ist entscheidend

Jeder Behandlungsfehler ist einzigartig, jeder Fall ist anders und somit muss auch die Berechnung eines Schmerzensgelds individuell erfolgen. In die Bemessung fließen neben den Tabellen auch Faktoren wie Dauer und Intensität der Schmerzen, bleibende Einschränkungen, psychische Folgen oder das Verschulden des Arztes ein. Schmerzensgeldtabellen sind daher zwar eine wertvolle Grundlage, ersetzen aber keine individuelle Prüfung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Behandlungsfehler bestimmt?

Bei Behandlungsfehlern variieren die möglichen Schmerzensgeldsummen je nach Schwere und Art der Verletzungen erheblich. Zu den häufigsten Fällen zählen unter anderem Fehlbehandlungen bei Operationen, falsche Diagnosen, unterlassene Diagnostik oder die verspätete Erkennung von Krankheiten. Diese verursachen oftmals körperliche Schäden und psychische Belastungen, die durch das Schmerzensgeld ausgeglichen werden sollen.

Gerichte und Anwälte berücksichtigen bei der Bemessung des Schmerzensgelds stets den Einzelfall, weshalb die Spannweite möglicher Beträge von wenigen Tausend Euro bis hin zu sechsstelligen Summen reicht. Dabei spiegeln die höheren Beträge meist schwerwiegende und dauerhafte Gesundheitsschäden wider.

Wichtige Kriterien für die Bemessung

Ein zentrales Kriterium ist die Intensität und Dauer der Schmerzen. Kurzzeitige Beschwerden rechtfertigen in der Regel einen geringeren Betrag als langanhaltende Leiden, die das tägliche Leben stark einschränken. Zudem ist zu berücksichtigen, ob dauerhafte Folgen oder Behinderungen zurückbleiben. Eine chronische Beeinträchtigung oder gar der Verlust von Lebensqualität über Jahre hinweg erhöht den Anspruch erheblich.

Auch das Verschulden des Arztes spielt eine Rolle. Wurde der Fehler durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten verursacht, fällt die zugesprochene Summe oft höher aus. Ebenso wichtig sind persönliche Faktoren wie das Alter und die Lebenssituation des Patienten. Ein junger Mensch mit einem bleibenden Schaden hat statistisch gesehen eine längere Leidenszeit vor sich als ein älterer Patient. Das wirkt sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus.

Beispiele aus der Praxis

Die Bandbreite der Fälle zeigt, wie unterschiedlich Gerichte urteilen. So kann bereits eine kleine Operation gravierende Folgen haben, etwa wenn durch eine Nervenverletzung dauerhafte Schmerzen entstehen. Besonders schwerwiegend sind Geburtsschäden, die nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern ein Leben lang belasten.

Ebenso kann eine verspätete Krebsdiagnose dazu führen, dass die Heilungschancen sinken und das Leiden des Patienten sich verlängert. Kritisch sind auch falsche OP-Methoden oder Fehler bei Wirbelsäulen-Operationen, da hier das Risiko von Lähmungen einzelner Bereiche bis hin zur vollständigen Lähmung besteht. In solchen Fällen sprechen Gerichte regelmäßig deutlich höhere Schmerzensgeldsummen zu.

Schmerzensgeldtabelle von ausgewählten Entscheidungen

  • Schwerste Hirnschädigung mit weiteren schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen nach grob behandlungsfehlerhafter Geburt (mehrere Behandlungsfehler: u.a. zu spät eingeleiteter Notkaiserschnitt, nicht ausreichende Überwachung, nicht ausreichende Versorgung mit Sauerstoff; Schmerzensgeld 1.000.000 Euro; LG Göttingen (14.08.2025, noch nicht veröffentlicht)

  • Schwerste Hirnschädigung mit Zerebralparaese eines Säuglings nach grob behandlungsfehlerhafter Geburt (Sauerstoffmangel im Verlauf der Geburt); Schmerzensgeld 500.000 Euro; LG Münster, 2003 (Az. 11 O 1004/03)

  • Schwerste Hirnschädigung mit Tetraspastik eines Kindes nach Behandlungsfehler bei Narkotisierung (OP einer Unterarmfraktur); Schmerzensgeld 500.000 Euro; Kammergericht Berlin, 2012 (Az. 20 U 157/10)

  • Tod des Patienten (nach starken Schmerzen (aufgrund eines Diagnosefehlers (übersehenes metastasierendes Nierenkarzinom); Schmerzensgeld 33.233,97 Euro; LG Hanau, 1998 (Az. 7 O 1579/97)

  • Weitgehende Körperlähmung aufgrund eines Spritzenabzesses, dadurch multiples Organversagen, Suizid des Patienten nach etwa einem Jahr durch grob behandlungsfehlerhafte Verabreichung von Spritzen und dabei Übertragung einer Infektion mit Streptococcus pyogenes; Schmerzensgeld 500.000 Euro; OLG Celle, 2018 (Az. 1 U 71/17)

  • Beidseitige Fußamputation, Amputation von 6 Fingern sowie weiteren Beschwerden nach einer  grob behandlungsfehlerhaft nicht erkannten Bauchfellentzündung (Peritonitis); Schmerzensgeld 175.000 Euro; OLG Hamm, 2008 (Az. 3 U 199/07)

  • Gelenkversteifung und massive Schmerzen für ein Jahr nach behandlungsfehlerhafter Arthrose-OP (Arzt unterließ Einsatz von Spongiosaplastik); Schmerzensgeld 10.000 Euro; LG Mönchengladbach, 2008 (Az. 6 O 425/06)

  • Dauerhafte Gehbehinderung durch behandlungsfehlerhafte Oberschenkel-OP mit Fehlstellung des linken Beins; Schmerzensgeld 8.000 Euro; OLG Frankfurt, 2008 (Az. 8 U 93/05)

  • Unterlassene Aufklärung des Arztes, dass ein Stück eines Bohrers im Tibiaknochen abgebrochen ist; Schmerzensgeld 2.000 Euro; OLG München, 2002 (Az. 1 U 2373/01)

  • Übelkeit nach Narkose (3 Tage) nach grob behandlungsfehlerhaftem Unterlassen der Gabe eines Medikaments zur Verhinderung einer Narkosemittelunverträglichkeit Schmerzensgeld 1.000 Euro; OLG Koblenz, 2012 (Az. 5 U 1450/11)

  • Hautrötungen und Hautanspannungen durch behandlungsfehlerhafte Gabe eines Medikaments, gegen das eine bekannte Allergie bestand; Schmerzensgeld 500 DM (255,65 Euro); AG Neubrandenburg, 2001 (Az. 18 C 739/00)

Spannweite der zugesprochenen Beträge

Die Höhe des Schmerzensgeldes nach Behandlungsfehlern variiert stark. Leichte Eingriffe mit vorübergehenden Schmerzen liegen im unteren Bereich, also bei einigen hundert oder maximal tausend Euro. Bei schweren und dauerhaften Schäden, etwa durch grobe ärztliche Fehler oder folgenschwere Fehldiagnosen, sind hingegen Summen im sechsstelligen Bereich möglich.

Für Betroffene ist es daher entscheidend, ihren Fall von einer Fachanwältin für Medizinrecht professionell prüfen zu lassen, um eine realistische Einschätzung zu erhalten und ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen zu können.

Welche Schritte sollten Betroffene nach einem Behandlungsfehler einleiten?

Wer nach einer medizinischen Behandlung den Verdacht hat, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollte möglichst frühzeitig handeln. Denn nur wenn wichtige Unterlagen und Beweise gesichert und ausgewertet werden, bestehen gute Chancen, einen Anspruch auf Schmerzensgeld erfolgreich durchzusetzen.


Erste Maßnahmen für Patienten

Zunächst sollten alle vorhandenen Arztunterlagen eingeholt und sorgfältig aufbewahrt werden. Dazu gehören Befunde, Operationsberichte, Laborwerte und Röntgenaufnahmen. Es besteht ein gesetzliches Recht auf Kopien bzw. die Herausgabe der Patientenakte. Außerdem sollten die eigenen Eindrücke und Beobachtung als Patient oder Angehöriger aufgezeichnet werden, denn so kann man sich im Nachhinein noch besser an die Situation oder strittige Details erinnern.

Auch eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung ist sinnvoll, um eine objektive Einschätzung über das Vorliegen eines Behandlungsfehlers zu erhalten.

Wege zur Durchsetzung von Ansprüchen

Stehen die Patientenakten und ärztlichen Unterlagen zur Verfügung, geht es um die Prüfung und konkrete Durchsetzung der Ansprüche. Für Patienten ist dieser Schritt ohne anwaltliche Unterstützung kaum möglich. Die Gegenseite wird in der Regel durch erfahrene Juristen und Versicherungen vertreten, die den Anspruch kritisch prüfen und oft abwehren. Zudem sind ein medizinisches Gutachten, eine rechtliche Argumentation und eine präzise Bewertung des Schadens erforderlich. Hier ist es entscheidend, frühzeitig eine erfahrene Rechtsvertretung einzuschalten.

Unterstützung durch eine Fachanwältin für Medizinrecht

Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen erfordert spezialisiertes Wissen im Medizin- und Haftungsrecht. Die Erfahrung von Rechtsanwältin Anita Faßbender, Fachanwältin für Medizinrecht, ist hier von entscheidender Bedeutung. Sie verfügt sowohl über das notwendige juristische Fachwissen als auch über ein tiefes Verständnis der medizinischen Zusammenhänge. Sie kann einschätzen, welche rechtlichen und medizinischen Argumente greifen, Gutachten bewerten und die Forderungen rechtlich fundiert gegenüber der Haftpflichtversicherung oder vor Gericht durchsetzen.

Verjährungsfristen nicht versäumen!

Von besonderer Bedeutung sind die gesetzlichen Fristen. In den meisten Fällen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Patient von dem Schaden und dessen möglicher Ursache erfahren hat. Wer zu lange wartet, riskiert, seine Ansprüche zu verlieren. Daher ist es entscheidend, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Welche Rolle spielt ein Anwalt bei der erfolgreichen Durchsetzung von Schmerzensgeld?

Die Unterstützung durch einen auf das Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt geht weit über die reine Anspruchsprüfung hinaus. Während Patienten zunächst vor allem den Verdacht eines Behandlungsfehlers haben und die ersten Beweise sichern, sorgt der Anwalt dafür, dass aus diesem Verdacht ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch entsteht.

Koordination des gesamten Verfahrens

Ein wesentlicher Vorteil anwaltlicher Hilfe liegt in der strukturierten Steuerung des gesamten Prozesses. Von der Einholung medizinischer Gutachten über die Kommunikation mit der Gegenseite bis hin zur Vertretung vor Gericht sorgt der Anwalt dafür, dass keine Fristen versäumt und keine Argumente übersehen werden.

Entwicklung einer individuellen Strategie

Jeder Fall ist einzigartig. Ein erfahrener Patientenanwalt analysiert die konkrete Situation und entwickelt darauf basierend eine maßgeschneiderte Strategie. Dazu gehört auch die Abwägung, ob eine außergerichtliche Einigung sinnvoll erscheint oder der Weg vor Gericht größere Erfolgsaussichten bietet.

Vermeidung typischer Fehler

Viele Patienten unterschätzen die Komplexität der Beweisführung. Ohne juristische Begleitung besteht die Gefahr, dass Ansprüche zu niedrig beziffert, entscheidende Unterlagen nicht berücksichtigt oder Fristen versäumt werden. Ein spezialisierter Anwalt stellt sicher, dass die Durchsetzung des Schmerzensgeldes auf einer soliden Grundlage erfolgt.

Stärkung der Verhandlungsposition

Nicht zuletzt verschafft anwaltliche Vertretung Patienten eine klare Position auf Augenhöhe. Versicherungen und Kliniken wissen, dass sie es mit einem professionellen Gegenüber zu tun haben und sind daher eher bereit, realistische Vergleiche einzugehen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Anita Faßbender!

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, warten Sie nicht zu lange. Rechtsanwältin Anita Faßbender ist Fachanwältin für Medizinrecht, sie prüft Ihren Fall professionell, entwickelt eine individuelle Strategie und vertritt Ihre Interessen konsequent gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch und lassen Sie sich kompetent unterstützen!

Fazit

  • Schmerzensgeldtabelle ist eine Orientierung: Sie zeigt, welche Beträge Gerichte in ähnlichen Fällen zugesprochen haben. Sie ist jedoch nicht bindend. Da die Tabellen vergangenheitsbezogen sind und die Inflation häufig nicht berücksichtigen, ersetzt ihr Inhalt niemals die individuelle Bewertung Ihres Falls.

  • Entscheidend ist immer der Einzelfall: Die Höhe und der Erfolg eines Anspruchs hängen von der Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Schmerzen, möglichen bleibenden Beeinträchtigungen, Ihrem Alter und dem Grad des ärztlichen Verschuldens ab. Darum können die Beträge deutlich höher oder niedriger ausfallen als in den Beispielen der Tabelle.

  • Früh handeln und Beweise sichern: Fordern Sie Ihre Patientenakte an, sammeln Sie Befunde, Berichte und Bildmaterial und halten Sie eigene Beobachtungen schriftlich fest. Eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung hilft, den Verdacht auf einen Behandlungsfehler fachlich abzustützen.

  • Verjährungsfristen beachten: In der Regel verjähren Ansprüche drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und möglicher Ursache. Wer zu lange wartet, riskiert den endgültigen Verlust seiner Rechte. Lassen Sie Ihren Fall daher frühzeitig prüfen und sichern Sie sich eine persönliche Beratung.

  • Spezialisierte anwaltliche Unterstützung nötig: Versicherer und Kliniken wehren Ansprüche professionell ab. Eine Fachanwältin für Medizinrecht wie Anita Faßbender prüft Ihren Fall sowohl rechtlich als auch medizinisch, bewertet Gutachten, beziffert das Schmerzensgeld realistisch und setzt Ihre Ansprüche konsequent außergerichtlich und vor Gericht durch.

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