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Schwangerschaft: Darf der Arbeitgeber das Team informieren?

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Schwangerschaft: Darf der Arbeitgeber das Team darüber informieren?

Schwangerschaft: Wenn ich als Rechtsanwalt frühzeitig von der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin erfahre, stellt sich häufig die Frage, ob ich das Team darüber informieren darf. Welche gesetzlichen Regelungen sind in diesem Zusammenhang zu beachten?

Schwangerschaft: Der Arbeitgeber ist nicht befugt, Informationen ohne Erlaubnis weiterzugeben.

Gemäß dem Mutterschutzgesetz ist es einem Arbeitgeber untersagt, Informationen über eine Schwangerschaft ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

  • Dies schließt alle Personen ein, die nicht unmittelbar an der Umsetzung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz der schwangeren Mitarbeiterin beteiligt sind.

  • Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, um festzustellen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist.

    • Die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sind dann umzusetzen.

    • So dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen ab dem fünften Monat nicht länger als vier Stunden pro Tag in stehender Position arbeiten.

    • Darüber hinaus sind Tätigkeiten wie häufiges Bücken, das Heben schwerer Lasten oder Arbeiten in lauten, staubigen oder schadstoffbelasteten Umgebungen für werdende Mütter nicht gestattet.

  • Damit ich als Arbeitgeber diese Schutzmaßnahmen umsetzen kann, bin ich berechtigt, Vorgesetzte und Personen im Arbeitsschutz, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, über die Schwangerschaft zu informieren.

Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze schwangere Arbeitnehmerinnen dabei, ihre Rechte durchzusetzen. Ganz gleich, ob es um Mitteilungspflichten, Mutterschutz oder die unbefugte Weitergabe sensibler Informationen geht – ich berate Sie umfassend und rechtlich sicher.

Bußgeld bei unerlaubter Weitergabe von Schwangerschaftsinformationen möglich.

Wenn ich als Rechtsanwalt feststelle, dass eine Führungskraft die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin ohne deren Einwilligung im Team offenbart, kann dies rechtliche Folgen für den Arbeitgeber nach sich ziehen. In solchen Fällen kann dem Arbeitgeber möglicherweise sogar ein Bußgeld auferlegt werden.

Wurde Ihre Schwangerschaft ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergeleitet? Ich stehe Ihnen rechtlich zur Seite und sorge dafür, dass Ihre Rechte geschützt werden und mögliche Bußgelder gegen den Arbeitgeber überprüft werden.

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