Faßbender Rechtsanwälte - Ihre Fachanwälte für Medizinrecht und Arbeitsrecht.

Medizin- und Arzthaftungsrecht für Patienten

Fachbeitrag im Medizinrecht

Arzthaftungsrecht für Patienten

Erleidet ein Patient durch Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht einen Schaden — sei es durch Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler oder sonstige Pflichtverstöße — entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld. Das Patientenrechtegesetz allein hilft oft nicht weiter, zur Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten muss medizinisches Verständnis hinzukommen. Die Durchsetzung arzthaftungsrechtlicher Ansprüche ist das Spezialgebiet von Rechtsanwältin Faßbender.

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