Erleidet ein Patient durch Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht einen Schaden — sei es durch Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler oder sonstige Pflichtverstöße — entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld. Das Patientenrechtegesetz allein hilft oft nicht weiter, zur Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten muss medizinisches Verständnis hinzukommen. Die Durchsetzung arzthaftungsrechtlicher Ansprüche ist das Spezialgebiet von Rechtsanwältin Faßbender.
Kontakt
Ihre Kanzlei Faßbender Rechtsanwälte.
Adresse
-
Felsweg 1635435 Wettenberg bei Gießen
- +49 641 9717454
- info@fassbender-rechtsanwaelte.de
Öffnungszeiten
Mo.- Fr.: 08:00 – 18:00 Uhr
Kontakt
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen