Medizinrecht aktuell

Aktuelles und Wissenswertes zum Recht für Ihre Gesundheit online auch am Arbeitsplatz, bei Behandlungsfehlern und zu Haftungsfragen.

Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden

OLG Frankfurt setzt neue Maßstäbe für die Berechnung von Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden

Das OLG Frankfurt/Main hat kürzlich in einer Entscheidung – Az. 22 U 97/16 – neue Maßstäbe für die Berechnung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens gesetzt. Mit der neuen Methode soll die Berechnung von Schmerzensgeld damit mehr anhand der Umstände des Einzelfalls berechnet werden. Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens soll sich besser an den modernen Gegebenheiten eines Haushalts orientieren.

Was war passiert?

Ein Motorradfahrer befährt im südhessischen Obertshausen eine Straße und kollidiert mit einem PKW. Der PKW-Fahrer vollzog trotz – vermutlich – roter Ampel mit seinem PKW eine Wende und traf den Motorradfahrer. Das Motorrad wird beim Zusammenstoß so schwer beschädigt, dass es Totalschaden erleidet.
Der Fahrer des Motorrads erlitt erhebliche Verletzungen im Bereich der Halswirbelsäule (HWS-Distorsion), eine Bauchwandprellung sowie einen komplizierten Bruch der Speiche im linken Unterarm (Radiusmehrfachfraktur). Der Bruch musste operativ mit einem externen Fixateur – einer Apparatur, die einen Knochenbruch mithilfe von Stangen, Platten und Drähten außerhalb des Körpers stabilisiert und zusammenhält – versorgt werden. Er war über 4 Monate krankgeschrieben und bei der Führung seines Haushalts eingeschränkt. Aufgrund des Speichenbruchs leidet der Motorradfahrer dauerhaft an Sensibilitätsstörungen in der linken Hand.
Die Haftpflichtversicherung des verursachenden PKW-Fahrers beglich außergerichtlich den Schaden am Motorrad und zahlte dem Motorradfahrer ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro. Darüber hinaus gehende Zahlungen, wie etwa den Haushaltsführungsschaden oder den erlittenen Verdienstausfall, lehnte die Versicherung ab.

Wie entschieden die Gerichte?

Der Motorradfahrer klagte vor dem Landgericht Darmstadt und verlangte u.a. neben weiterem Schmerzensgeld auch die Anerkennung des Haushaltsführungsschadens. Das Landgericht sprach dem Kläger daraufhin ein Schmerzensgeld von insgesamt 10.500 Euro zu sowie den Haushaltsführungsschaden.