Erste Hilfe rund um das Thema Zeugnis

Was Sie beachten sollten:

  1. Formulierungsvorschlag durch den Arbeitnehmer
    Der Arbeitnehmer kann seinem Arbeitgeber einen Zeugnisentwurf zukommen lassen. Dieser Entwurf ist zwar für den Arbeitgeber unverbindlich, aber so kann dieser Zeugnisvorschlag im Falle einer Einigung bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Gegenstand dieser Einigung werden.
  2. Einhaltung der formalen Anforderungen an ein Zeugnis
    Das Zeugnis sollte auf dem Unternehmensbriefkopf ausgedruckt sein und von einer dazu berechtigten Person unterschrieben sein.
  3. detaillierte Tätigkeitsbeschreibung
    Eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung ist der wichtigste Baustein eines Zeugnisses. Dieser Punkt enthält individuelle Informationen und keine Textbausteine. Auch die Laufbahn in dem Unternehmen sollte aus dem Zeugnis ersichtlich sein.
  4. Arbeitsbefähigung, Arbeitsbereitschaft
    Unter dem Stichwort „Arbeitsbefähigung“ sollten beispielsweise Aussagen zu dem Fachwissen und den Fortbildungen sowie der Stressresistenz des Arbeitnehmers zu finden sein.Die Arbeitsbereitschaft betrifft die Frage des „Wollens“ des Arbeitnehmers. Hierunter sind unter anderem die Frage der Bereitschaft, sich über die regulären Arbeitszeiten hinaus einzusetzen oder die nach der Identifizierung mit den übertragenen Aufgaben zu fassen.
  5. Arbeitsweise, Arbeitsergebnisse
    Unter dem Stichwort „Arbeitsweise“ sind unter anderem Ausführungen zur Strukturiertheit, Sorgfalt und Zielorientiertheit zu erwarten.Der Punkt „Arbeitsergebnisse“ bezieht sich auf die Qualität der Arbeit, das Arbeitstempo sowie die Terminstreue.
  6. Zusammenfassende Leistungsbewertung
    Hier ist zu beachten, dass die Einzelbewertungen und die zusammenfassende Gesamtbewertung übereinstimmen.
  7. Sozialverhalten
    Hierunter ist das Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen zu fassen.
  8. Beendigungsgrund und – datum
    Eine Aussage zum Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte das Zeugnis nicht nennen. Das korrekte Beendigungsdatum muss in dem Arbeitszeugnis genannt sein.
  9. Bedauerns‑, Dankesformel und Zukunftswünsche
    Einen Anspruch auf die Aufnahme einer entsprechenden Formulierung in das Arbeitszeugnis hat der Arbeitnehmer nicht. Ebenso wenig hat er einen Anspruch auf eine bestimmte inhaltliche Formulierung (BAG, Urteil vom 11.12.2012, Az.: 9 AZR 227/11; eine ausführliche Besprechung dieser Entscheidung finden Sie unter Archiv, aktuelles Arbeitsrecht aus 2013)
  10. Ausstellungsdatum
    Das Ausstellungsdatum muss mit dem Datum der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses übereinstimmen.
  11. Arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung des Zeugnisanspruchs
    Diese Fristen sind unbedingt zu beachten, andernfalls kann der Arbeitnehmer seinen Zeugnis- bzw. Zeugnisberichtigungsanspruch nicht mehr durchsetzen.