Relevante Infos zum Medizinrecht

Arzthaftungsrecht für Patienten

Erleidet ein Patient durch Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht einen Schaden – sei es durch Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler oder sonstige Pflichtverstöße – entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld. Das Patientenrechtegesetz allein hilft oft nicht weiter, zur Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten muss medizinisches Verständnis hinzukommen. Die Durchsetzung arzthaftungs­rechtlicher Ansprüche ist das Spezialgebiet von Rechtsanwältin Faßbender.

Schadensersatz

Bei der Arzthaftung hat der Arzt (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) den Patienten in Geld so zu stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten. Hierzu gehören in der Regel die Heilbehandlungskosten (inkl. Krankenbesuche durch Angehörige), Kosten für vermehrte Bedürfnisse wie der Pflegemehraufwand, Erwerbsschaden/ Verdienstausfall und der sog. Haushaltsführungsschaden.

Arbeitsrecht für Patienten

Als Patient hat man oft an verschiedenen Fronten zu kämpfen. Hierzu gehören Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, z. B. bei krankheits­bedingter Kündigung oder bei Wiedereingliederung. Als Fachanwältin für Medizinrecht und zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht ist Rechtsanwältin Faßbender in besonderer Weise qualifiziert.

Schmerzensgeld

Erleidet der Patient durch einen Fehler des Arztes Schmerzen, steht ihm ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Im Gesetz ist nicht geregelt, wie hoch die billige Entschädigung in Geld ist. Rechtsanwältin Faßbender sorgt als erfahrene Fachanwältin für Medizinrecht dafür, dass Sie Ihre Interessen durchsetzen und bekommen, was Ihnen zusteht.

Versicherungsrecht für Patienten

Für Patienten tritt neben die Sorge um die Gesundheit die Frage nach dem Geld – speziell in der Ausein­ander­setzung mit Versicherungen. Es geht z. B. um die Absicherung der Arbeitskraft durch eine private Berufsunfähigkeitsrente oder um Invaliditätsentschädigung durch eine private Unfallversicherung. Rechtsanwältin Faßbender steht immer auf der Seite der Patienten und sorgt mit ihrer Erfahrung dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Sozialrecht für Patienten

Mit Sozial­versicherungsträgern entsteht häufig Streit um die Erwerbsminderungs- oder BG-Rente.