Grundsätzlich übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten zur Wahrung Ihrer Rechte.
- In der Regel sind medizinrechtliche Auseinandersetzungen von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
- Je nach Vertrag müssen Sie nur Ihre Selbstbeteiligung bezahlen — auch das klärt die Anwältin für Sie.
- Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Dann kommt ggf. auch eine Kostenübernahme im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) oder im Wege einer Prozessfinanzierung in Frage.