Medizinrecht – Lexikon

Medizin im Arzthaftungsrecht

Medizin ist eine Erfahrungswissenschaft und aufgrund ständiger Entwicklung neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren sowie als Folge des wissenschaftlichen Fortschritts ständig im Fluss.

Jede Bewertung eines medizinischen Sachverhalts bezieht sich auf den zum Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung geltenden medizinischen Standard.       

Auf den folgenden Seiten können Sie sich näher über medizinische Fachbegriffe informieren.

Diese allgemeine Informationen können jedoch eine individuelle Beratung aus dem oben genannten Grund nicht ersetzen.