Die Thrombose ist eine Gefäßerkrankung, bei der sich ein Blutgerinnsel in einem Blutgefäß bildet. Meist ist eine Thrombose der Venen gemeint, wenn von dieser die Rede ist. Sie äußert sich durch das Auftreten von Fieber, reduziertem Allgemeinbefinden, Tachykardie (Herzrasen) sowie lokalen Symptomen wie Schweregefühl, Schmerzen, lokaler Druckempfindlichkeit, gestauten Hautvenen, Ödem bzw. Hautverfärbung der unteren Extremitäten.
Die Symptome können je nach Lage, Art und Größe sehr unterschiedlich sein, oft werden sie von den Betroffenen nicht bemerkt.
Ein Thrombus, der sich von seiner Entstehungsstelle löst und vom Blutfluss durch den Körper geschwemmt wird, wird als Embolus bezeichnet. Wenn der Embolus eine Engstelle im Gefäßsystem verstopft, wird das Gewebe hinter der betroffenen Stelle nicht mehr ordnungsgemäß durchblutet und nimmt Schaden, man spricht dann von einer Embolie.
Besonders gefährdet für Embolien nach Venenthrombosen sind die großen und kleinen Gefäße in der Lunge, da dort das gesamte Blut aus dem venösen Kreislauf gesammelt und gefiltert wird.
Behandlungsfehler: Vorbeugung gegen Thrombose
OLG Düsseldorf Urt. v. vom 21.02.2008, Az. I-8 U 82/06:
Sind einem Arzt Venenprobleme eines Patienten bekannt, so ist er dazu verpflichtet, bei Anlegen eines Gipsverbandes am Unterschenkel gleichzeitig Medikamente zu verabreichen, die eine Thrombose verhüten. Versäume er dies, so müsse er für eine daraufhin auftretende Thrombose und Lungenembolie haften.