Bauchorgane

Gallenoperationen  

Eine Verstopfung der Gallenwege mit Rückhaltung von Galle nennt man im medizinischen Sprachgebrauch Cholestase. Bei dieser tritt eine Fettunverträglichkeit auf, da dieses nur noch in geringem Umfang aus dem Darm absorbiert werden kann. Weiterhin tritt der sogenannte posthepatische Ikterus (Gelbsucht) auf, da das Hämoglobinabbauprodukt Bilirubin, ein gelber Farbstoff, nicht mehr ordnungsgemäß ausgeschieden werden kann und eine Gelbfärbung der Haut und Schleimhäute verursacht. Diese Verstopfungen können verschiedene Ursachen wie Tumore der Bauchspeicheldrüse, Gallenblase, Gallengänge oder des Zwölffingerdarms haben. Eine andere Ursache können Gallensteine sein. Gallensteine sind Kristallisationsprodukte, die entstehen, wenn das Mischungsverhältnis zwischen Lecithin, Cholesterin und den Gallensalzen aus dem Gleichgewicht gerät. Symptome treten nur in etwa einem Viertel aller Fälle auf. Dazu gehören Koliken, Druckschmerzen im rechten Oberbauch und die oben erwähnte Gelbsucht. In seltenen Fällen kommt es auch zu Rückenschmerzen.  Ist eine operative Therapie der Gallenblase oder Gallenwegserkrankungen indiziert, kommt die konventionelle Cholezystektomie, die Coledochusrevision bzw. eine laparaskopische Cholezystektomie in Betracht.      

Urteil zum Behandlungsfehler bei einer Gallenoperation:
OLG Hamm, Urt. v. 15.03.2000, Az. 3 U 1/99:
Verletzung: Durchtrennung des Hauptgallengangs infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers, mehrere Nachoperationen, Arbeitsunfähigkeit des Patienten 1 Jahr, Dauerschäden: Psychische Belastung wegen der Gefahr eine Leberzirrhose Schmerzensgeld: 35.000 €

Blinddarmentzündung (Appendizitis)
Der Blinddarm ist der „blinde“ Anfangsteil des im rechten Unterbauch aufsteigenden Dickdarms. Am Blinddarm befindet sich ein Anhängsel, der so genannte Wurmfortsatz. Er enthält viele Lymphfollikel und kann sich durch Infektion mit Krankheitserregern, öfter jedoch durch Verlegung zum Beispiel mit Kotsteinen oder Fremdkörpern wie Kirschkernen, seltener Kernen von Weintrauben oder Melonen, entzünden. Ein Wurmbefall des Darms ist manchmal damit assoziiert.

Behandlungsfehler bei Blinddarmoperation:
OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.03.2003, Az. 8 U 105/02: Blinddarmperforation, Schmerzensgeld: 3.100 €

Hernien (Brüche)
Durch akute oder chronische intraabdominelle Druckerhöhung, z.B. bei körperlicher schwerer Arbeit, oder ähnlichem kann es zum Auftreten einer Hernie kommen. Am häufigsten treten Leistenbrüche auf. Es kommt dabei zu einer Ausstülpung des Peritoneums (Bruchsack) durch eine angeborene oder erworbene Lücke. Je nach der Größe und des Inhalts des Bruchsacks kann es zur Einklemmung von Darm und anderen Organen kommen. Bei dem Auftreten einer Hernie sollte operiert werden. Jede Bruchoperation beinhaltet zwei Phasen, die Resektionsphase und die Reparationsphase.

Brandenburgische OLG, Urteil vom 15. Juli 2010, Az. 12 U 232/09:
Aufklärungsfehler bei Operation eines Leistenbruchs, Schmerzensgeld: 15.000,00 €