Kollektives Arbeitsrecht

Im Gegensatz zum Individualarbeitsrecht beschäftigt sich das kollektive Arbeitsrecht mit Fragen zum Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht. Im kollektiven Arbeitsrecht geht es also um die Regelung der Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Tarifvertragsparteien) sowie der Belegschaftsvertretungen (Betriebs- und Personalräte) zu den Mitgliedern und den Vertragspartnern.