OP verschoben Schadensersatz – Steht mir ein Anspruch zu?

Das Wichtigste im Überblick:

  • Bei einer verschobenen OP haben Sie möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durch
  • Nutzen Sie unsere Expertise als Fachanwälte für Medizinrecht und unsere Erfahrung mit Versicherungen

Sie hatten einen wichtigen Operationstermin, auf den Sie sich nicht nur körperlich, sondern auch mental vorbereitet haben. Die Rehabilitation war geplant, die Rückkehr ins Berufsleben stand fest. Doch dann wurde der Eingriff überraschend und ohne nachvollziehbare Begründung abgesagt. Was nun?

Eine kurzfristige OP-Absage ist für Patienten in mehrfacher Hinsicht eine Belastung. Da sind zunächst die Sorgen um die eigene Gesundheit: Verschlechtert sich der Zustand durch die Verzögerung? Kommen nun doch Zweifel an der Notwendigkeit des Eingriffs auf? Stehen hinter der Verschiebung medizinische Fehleinschätzungen oder organisatorische Probleme?

Hinzu kommen häufig handfeste wirtschaftliche Nachteile: Verdienstausfall durch verlängerte Arbeitsunfähigkeit, zusätzliche Kosten für Fahrten, Medikamente oder Haushaltshilfen. Und nicht zuletzt die psychische Belastung – schließlich kostet es Kraft, sich immer wieder auf eine OP einzustellen. Deshalb klären wir hier die Frage: Steht Ihnen nach einer verschobenen OP Schadensersatz zu?

Expertenrat vom Fachanwalt für Medizinrecht

Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen bei einer willkürlichen OP-Verschiebung Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen können. Deshalb ist es ratsam, sich in einer solchen Situation von einem erfahrenen Medizinrechtler beraten zu lassen.

In unserer Kanzlei finden Sie genau diese Expertise. Wir haben uns auf Medizinrecht spezialisiert und vertreten ausschließlich die Interessen der Patienten. Unsere Fachanwältin Anita Faßbender verfügt nicht nur über tiefgreifende Fachkenntnisse, sondern kennt auch die Perspektive der Versicherungen aus ihrer früheren Tätigkeit.

Das heißt für Sie: Wir können Ihre Ansprüche realistisch einschätzen, die Erfolgsaussichten seriös beurteilen und die Gegenseite effektiv in die Schranken weisen. Dank unserer speziellen Konstellation setzen wir oft noch Ansprüche durch, wo andere längst aufgegeben hätten.

Unsere Strategie für Ihren Erfolg:

  • Gründe der OP-Absage hinterfragen
  • Einsicht in Krankenunterlagen und OP-Pläne verlangen
  • Verstöße gegen Aufklärungs- und Organisationspflichten aufdecken
  • Entstandene Kosten und Einbußen detailliert beziffern
  • Schadensersatz bei Klinik und Versicherung anmelden
  • Im Zweifelsfall gerichtliche Klärung herbeiführen

Ihr Recht bei OP-Verschiebung

Grundsätzlich gilt: Sagt die Klinik einen Eingriff aus Gründen ab, die aus ihrer Sphäre stammen und für die Sie als Patient nicht verantwortlich sind, haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung für alle Nachteile, die Ihnen daraus entstehen.

Das können sein:

  • Verdienstausfälle durch verlängerte Arbeitsunfähigkeit
  • Fahrtkosten zu Behandlungen oder Untersuchungen
  • Kosten für Medikamente, Heilbehandlungen, Hilfsmittel
  • Kosten für Haushaltshilfen bei Alleinerziehenden oder Pflegenden
  • Schmerzensgeld für verlängerte Schmerzen und Einschränkungen

Rechtlich stützt sich der Schadensersatzanspruch bei OP-Absagen auf die §§ 280ff. BGB (Schadensersatz statt der Leistung) und § 823 BGB (Deliktische Haftung).

So gehen wir in Ihrem Fall vor

Wenn Sie mit einer OP-Absage zu uns kommen, ist der erste Schritt eine umfassende Bestandsaufnahme. In einem persönlichen Gespräch schildern Sie uns den Verlauf aus Ihrer Sicht. Wir schauen uns Ihre Unterlagen an und prüfen, ob die Gründe für die Verschiebung stichhaltig sind.

Sehen wir Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler oder ein Organisationsverschulden der Klinik, melden wir in Ihrem Auftrag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei der Einrichtung und Ihrer Haftpflichtversicherung an. In diesem Schreiben beziffern wir Ihre bisherigen Nachteile und stellen weitere Ansprüche in Aussicht, sollte sich Ihr Zustand noch verschlechtern.

Anschließend verhandeln wir mit der Gegenseite. In vielen Fällen zeigt diese sich jetzt schon einsichtig und bietet eine akzeptable Entschädigung an. Manchmal ist aber auch hartnäckiges Nachhaken, der Beizug eines Gutachtens oder eine medizinische Prüfung erforderlich. Bleibt die Klinik oder Versicherung unnachgiebig, scheuen wir auch den Gang vors Gericht nicht.

Ihr nächster Schritt

Wenn auch Sie von einer OP-Absage betroffen sind und Rat brauchen, kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Schildern Sie uns telefonisch oder per E-Mail kurz Ihren Fall, dann sehen wir uns die Details an und besprechen persönlich mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir freuen uns auf Sie! Ihr Team von Faßbender Rechtsanwälte.

Häufig gestellte Fragen

Unter welchen Umständen habe ich Anspruch auf Schadensersatz bei einer OP-Absage?

Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Klinik den Eingriff aus Gründen absagt, die in ihrer Verantwortung liegen und nicht medizinisch gerechtfertigt sind. Dazu zählen z.B. Organisations- und Planungsfehler, Personalengpässe oder eine Fehleinschätzung der Dringlichkeit. Wird die OP dagegen wegen einer akuten Erkrankung des Patienten oder einer medizinischen Kontraindikation verschoben, bestehen keine Ansprüche.

Welche Kosten und Schäden kann ich geltend machen?

Sie können alle Nachteile ersetzt verlangen, die durch die OP-Verschiebung entstehen. Dazu gehören vor allem:

  • Verdienstausfall durch verlängerte Arbeitsunfähigkeit
  • Fahrtkosten, z.B. zu weiteren Untersuchungen
  • Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Heilbehandlungen
  • Kosten einer Haushaltshilfe bei Alleinerziehenden oder Pflegenden
  • Schmerzensgeld für zusätzliche Schmerzen und Einschränkungen
Wie werden die Ansprüche berechnet und belegt?

Verdienstausfälle werden anhand der bisherigen Gehälter berechnet. Fahrtkosten lassen sich durch Tankquittungen oder Tickets belegen. Rezepte und Rechnungen dokumentieren Ausgaben für Medikamente und Behandlungen. Die Kosten einer Haushaltshilfe schätzt man anhand des zeitlichen Mehraufwands. Schmerzensgeld wird individuell anhand der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung festgesetzt.

Was muss ich tun, um meine Rechte zu wahren?

Am besten informieren Sie sich schon beim Aufklärungsgespräch, was im Fall einer kurzfristigen Absage gilt. Haken Sie kritisch nach, wenn Ihr OP-Termin verschoben wird. Lassen Sie sich die Gründe schriftlich bestätigen und dokumentieren Sie alle Folgekosten. Wird eine einvernehmliche Lösung schwierig, ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Wie lange habe ich Zeit, Schadensersatz einzufordern?

Grundsätzlich verjähren Schadensersatzansprüche in 3 Jahren ab dem Jahresende der Pflichtverletzung, also der OP-Absage. Wurden die Ansprüche vorher schon außergerichtlich angemeldet, ist die Frist gehemmt. Trotzdem empfiehlt es sich, zügig zu handeln, da die Beweislage mit der Zeit schlechter wird.

Kann ich Schmerzensgeld auch ohne körperliche Schäden verlangen?

In der Regel wird Schmerzensgeld als Ausgleich für erlittene Schmerzen und körperliche Einschränkungen gezahlt. In besonderen Fällen wie einer stark verzögerten Krebsbehandlung ist aber auch ein Anspruch denkbar, wenn die psychische Belastung durch die Ungewissheit und die Angst vor einer Verschlechterung groß ist.

Wie erfolgversprechend ist die gerichtliche Durchsetzung?

Das lässt sich nur im Einzelfall seriös beurteilen. Die Erfolgsaussichten hängen vor allem davon ab, ob sich die Gründe der Absage klar der Klinik zuordnen lassen und wie gut sie zu belegen sind. Ein Facharzt für Medizinrecht kann die nötige Aufklärungsarbeit leisten und die Chancen fundiert einschätzen.

Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis ich mein Geld erhalte?

Auch das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Oft lassen sich Ansprüche schon mit einer gut begründeten außergerichtlichen Aufforderung durchsetzen. Die Versicherungen zahlen dann meist innerhalb weniger Wochen. Kommt es zum Prozess, kann es bis zu einem rechtskräftigen Urteil aber auch 1-2 Jahre dauern.

Mit welchen Kosten muss ich für die Rechtsdurchsetzung rechnen?

Bei eindeutiger Sach- und Rechtslage übernimmt oft die Versicherung der Klinik die Kosten. Müssen wir dagegen Klage einreichen, richten sich die Gebühren nach dem Streitwert, der sich wiederum an der Höhe der Forderungen orientiert. In vielen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe möglich. Die Kosten besprechen wir aber immer vorab mit Ihnen.

Warum sollte ich mich ausgerechnet an Ihre Kanzlei wenden?

Weil Sie bei uns gleich mehrfach Kompetenz und Erfahrung bekommen: Wir sind eine der wenigen Kanzleien, die sich auf Medizinrecht spezialisiert und dabei voll auf die Patientenseite konzentriert haben. Durch ihre zusätzliche Ausbildung verfügt Frau Rechtsanwältin Faßbender als Fachanwältin für Medizinrecht über besonderes Fachwissen in diesem Bereich. Durch ihre früheren Einblicke auf der Versichererseite kennt sie auch die Argumente und Kniffe der Gegenseite. Dieses Rundum-Know-how führt dazu, dass wir schon viele Mandate in Sachen OP-Verschiebung erfolgreich durchgesetzt haben.