Wo kann man sich über Ärzte beschweren?

Das Wichtigste im Überblick:

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Es ist eine Situation, die Sie vermutlich verunsichert, enttäuscht und wütend macht: Sie haben sich von einem Arzt falsch behandelt gefühlt, waren mit der Beratung nicht zufrieden oder haben sogar einen konkreten Behandlungsfehler erlitten. Doch wohin können Sie sich mit Ihrer Beschwerde wenden? Welche Möglichkeiten haben Sie, gegen Missstände im Gesundheitswesen vorzugehen und Ihre Rechte als Patient durchzusetzen? Wir von Faßbender Rechtsanwälte erläutern Ihnen, wo Sie sich über Ärzte beschweren können und worauf Sie dabei achten sollten.

Was ist überhaupt ein Behandlungsfehler?

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, was genau einen ärztlichen Behandlungsfehler ausmacht. Grundsätzlich spricht man von einem Behandlungsfehler, wenn ein Arzt von der fachlich gebotenen Sorgfalt abweicht und dadurch den Patienten schädigt. Das kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • Fehldiagnosen
  • Fehlern bei der Behandlung (z.B. bei Operationen)
  • Medikationsfehlern
  • Unzureichender Aufklärung über Risiken
  • Verwendung mangelhafter medizinischer Geräte

Entscheidend ist, dass der Arzt einen vorwerfbaren Fehler begangen hat und dieser ursächlich für eine Schädigung des Patienten war.

An wen kann ich mich mit einer Beschwerde wenden?

Es gibt verschiedene Stellen, an die Sie sich mit einer Beschwerde über einen Arzt oder eine medizinische Einrichtung wenden können. Welche davon in Ihrem Fall die beste Anlaufstelle ist, hängt von den konkreten Umständen und Ihren Zielen ab.

Direkte Beschwerde beim Arzt oder der Klinik

In einem ersten Schritt kann ein persönliches Gespräch mit dem betroffenen Arzt oder der Klinikleitung sinnvoll sein. Schildern Sie sachlich, was vorgefallen ist und welche Konsequenzen Sie daraus ziehen. In manchen Fällen lassen sich auf diesem Weg bereits einvernehmliche Lösungen finden. Allerdings ist es ratsam, das Gespräch zu protokollieren und sich den Inhalt vom Gesprächspartner bestätigen zu lassen.

Beschwerde bei der Ärztekammer

Jeder Arzt muss Mitglied einer Landesärztekammer sein. Diese sind für die Berufsaufsicht zuständig und können berufsrechtliche Verfahren gegen Ärzte einleiten, wenn diese gegen ihre Berufspflichten verstoßen haben. Dazu gehört zum Beispiel auch die Pflicht zur sorgfältigen Behandlung. Eine Beschwerde bei der Ärztekammer kann zwar nicht zu einer Entschädigung führen, aber disziplinarische Konsequenzen für den Arzt nach sich ziehen.

Schlichtungsstelle der Landesärztekammer

Die Landesärztekammern unterhalten auch Schlichtungsstellen, an die Sie sich im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers wenden können. Diese werden dann durch unabhängige medizinische Gutachter geprüft. Das Verfahren ist für Patienten kostenlos und kann helfen, langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden.

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht

Gerade wenn es um größere Behandlungsfehler und Schadensersatzansprüche geht, ist es ratsam, sich frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Ihre Ansprüche umfassend prüfen und durchsetzen. Dabei helfen genaue Kenntnisse des Arzthaftungsrechts und Erfahrung im Umgang mit Gutachtern, Versicherungen und Gerichten.

Was muss ich bei einer Beschwerde beachten?

Egal, für welchen Beschwerdeweg Sie sich entscheiden, es gibt einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Dokumentieren Sie den Behandlungsverlauf und alle damit zusammenhängenden Umstände genau, z.B. durch Tagebucheinträge.
  • Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Befunde, Arztbriefe, Rezepte und Röntgenaufnahmen.
  • Notieren Sie sich die Namen möglicher Zeugen wie Angehörige oder Krankenhauspersonal.
  • Lassen Sie sich von Anwälten oder Patientenberatungsstellen über Ihre Rechte und die Erfolgsaussichten einer Beschwerde aufklären.
  • Achten Sie auf die Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen! Diese betragen im Regelfall 3 Jahre ab Kenntnis des Behandlungsfehlers.

Es ist nachvollziehbar, dass viele Patienten nach einem Behandlungsfehler verunsichert sind und sich allein gelassen fühlen. Umso wichtiger ist es, sich Unterstützung zu holen und seine Rechte entschlossen durchzusetzen.

Wir kämpfen für Ihr Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung

Genau hier setzt die Arbeit von Faßbender Rechtsanwälte an. Mit unserer Spezialisierung im Medizinrecht und jahrelanger Erfahrung in der Vertretung von Patienten sind wir der kompetente Partner an Ihrer Seite. Unsere Expertise umfasst:

  • Die umfassende Beratung und Prüfung Ihres Falls
  • Verhandlungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen
  • Die Beweissicherung und das Einholen medizinischer Gutachten
  • Die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Die Erfahrung von Rechtsanwältin Faßbender durch Ihre Tätigkeit auf Versichererseite

Unsere Mandanten profitieren zudem von unserer Erfahrung und unseren Erfolgen in der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Wir scheuen dabei auch nicht den Gang vor Gericht. Mit Empathie, Durchsetzungsstärke und Fachkenntnis verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

Ihre Ansprüche bei Behandlungsfehlern

Welche konkreten Ansprüche Ihnen als Patient bei einem ärztlichen Behandlungsfehler zustehen, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich kommen aber folgende Möglichkeiten in Betracht:

  • Schadensersatz für materielle Schäden wie zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Rentenschäden
  • Schmerzensgeld für erlittene Schmerzen, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Verlust an Lebensqualität

Darüber hinaus kann eine Beschwerde auch dazu beitragen, dass aus Fehlern gelernt und die Patientenversorgung verbessert wird.

Ihr Weg zu uns: Einfach, schnell und unverbindlich

Sie möchten wissen, ob Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind und welche Möglichkeiten Sie haben? Dann vereinbaren Sie am besten direkt einen Termin in unserer Kanzlei in Gießen. Aber auch eine telefonische Erstberatung ist jederzeit möglich. In einem ausführlichen und unverbindlichen Gespräch lernen wir Sie und Ihren Fall kennen und beantworten Ihre Fragen. Danach erarbeiten wir gemeinsam eine Strategie für Ihr weiteres Vorgehen. Dabei begleiten wir Sie in jeder Phase: Vom Anfordern der Behandlungsunterlagen bis zum rechtskräftigen Urteil.

Scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte als Patient in Anspruch zu nehmen und sich gegen schlechte medizinische Behandlung zu wehren. Mit Faßbender Rechtsanwälte haben Sie einen starken und erfahrenen Partner auf Ihrer Seite, damit Ihnen Gerechtigkeit widerfährt und sich Ihre Gesundheit und Lebensqualität verbessern. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir sind für Sie da.

Häufig gestellte Fragen

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor, über den ich mich beschweren kann?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt vom medizinischen Standard abweicht und dadurch den Patienten schädigt. Das kann z.B. bei Fehldiagnosen, OP-Fehlern, falscher Medikation oder mangelnder Aufklärung der Fall sein.

Wo kann ich mich über einen Arzt beschweren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Ein direktes Gespräch mit dem Arzt, eine Beschwerde bei der zuständigen Landesärztekammer oder deren Schlichtungsstelle sowie die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts.

Welche Fristen muss ich bei einer Arzthaftungsklage beachten?

Grundsätzlich gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, die ab Kenntnis des Behandlungsfehlers und des Schadens zu laufen beginnt.

Welche Beweise benötige ich für eine erfolgreiche Beschwerde oder Klage?

Wichtig sind eine genaue Dokumentation des Behandlungsgeschehens, Zeugenaussagen, Röntgenbilder und andere medizinische Unterlagen. Ein qualifiziertes Gutachten ist meist unerlässlich, um einen Behandlungsfehler nachzuweisen.

Mit welchen Kosten muss ich bei einem Arzthaftungsprozess rechnen?

Die Kosten hängen vom Streitwert und Verfahrensverlauf ab. Neben Gerichts- und Anwaltskosten fallen oft Kosten für Gutachten an. Aber: Bei Obsiegen können die Kosten der Gegenseite auferlegt werden. Auch Rechtsschutzversicherungen und Prozesskostenhilfe sind möglich.

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler?

Ja, wenn durch den Fehler Schmerzen, Leiden oder andere Beeinträchtigungen verursacht wurden. Die Höhe hängt von der Schwere des Fehlers und der Folgen ab. Als Orientierung dienen Schmerzensgeldtabellen und frühere Urteile.

Wie lange dauert es, bis eine Beschwerde über einen Arzt bearbeitet wird?

Das kommt auf den gewählten Weg an: Eine Beschwerde bei der Ärztekammer wird oft innerhalb weniger Monate abgeschlossen. Ein Schlichtungsverfahren dauert meist 6-12 Monate, ein Gerichtsprozess kann sich über mehrere Jahre hinziehen.

Kann ich mich auch über einen Zahnarzt oder Heilpraktiker beschweren?

Ja, auch Zahnärzte und Heilpraktiker müssen Behandlungsstandards einhalten und haften für Fehler. Für Zahnärzte gibt es eigene Zahnärztekammern mit Schlichtungsstellen. Bei Heilpraktikern kommt oft nur der Rechtsweg in Betracht.

Wer haftet, wenn bei einer Operation etwas schiefgeht – der Arzt oder das Krankenhaus?

Das hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Arzt zum Krankenhaus steht: Ist er fest angestellt, haftet das Krankenhaus. Bei Belegärzten muss genau geprüft werden, in wessen Verantwortungsbereich der Fehler fällt.

Kann ich frei entscheiden, welcher Anwalt mich in Arzthaftungsfragen vertritt?

Ja, die Wahl des Rechtsanwalts ist immer frei und unabhängig von der Krankenversicherung. Allerdings ist bei der Kostenerstattung durch die Rechtsschutzversicherung zu beachten, dass oft Selbstbehalte anfallen oder die Versicherungssumme begrenzt ist.