Haare, Haut | ||
leicht | Missglückte Dauerwellenbehandlung | 120,00 – 550,00 € |
mittel | Erfordernis über längere Zeit eine Perücke zu tragen | 1.600,00 € |
schwer | Skalpierung durch 8.000,00 € | |
bleibende Kahlköpfigkeit | 12.000,00 € | |
dauerhafter Haarverlust (Alopezie) einer Frau nach Chemotherapie mit psychischen Problemen | 15.000,00 € | |
Schädel | ||
Schädelfraktur, die ohne OP folgenlos ausheilt | ||
leicht | zahlreiche kleine Schnittwunden auf der Schädeldecke, geschwollene Nase durch Schlag auf den Kopf mit einer Flasche | 1.500,00 – 2.000,00 € |
mittel | Schädelfraktur mit 5.000,00-12.000,00 € | 15.000,00-25.000,00 € |
schwer | Schädelfraktur mit Schädelhirntrauma | 15.000,00-25.000,00 € |
Schädelfraktur mit Hirnblutung, Ober- und Unterarmtrümmerbruch, 8 Monate Neurorehabilitation, 3 Jahre noch Probleme im sprachlichen Bereich | 22.000,00 € | |
Schädelfraktur mit erheblichen dauerhaften Gehirnschäden | 50.000,00-160.000 € (+ 420,00 € mtl.) |
|
Gehirn | ||
leicht | Schädelhirntrauma 1. Grades | 511,29 – 2.000,00 € |
mittel | Schädelhirntrauma 1.-2. Grades, geringer Dauerschaden | 2.000,00 – 10.000,00 € |
Schädelhirntrauma 1.-2. Grades mit Persönlichkeitsveränderung oder Ähnlichem | 20.000 – 45.000 € | |
Schädelhirntrauma 2. Grades | 25.000,00 – 70.000,00 € | |
schwer | Schädelhirntrauma 3. Grades | 20.000,00 – 80.000,00 € |
Stammhirnkontusion, substanzielle Hirnschädigung, Halbseitenlähmung rückläufig, hirnorganische Wesensveränderung, Verlangsamung, Hirnleistungsstörungen, Konzentrations- und Merkfähigkeitsschwäche, erhöhte Erschöpfbarkeit, Beeinträchtigung der Lernfähigkeit, Stimmstörungen | 68.000,00 € | |
sehr schwer | Kalottenfraktur, Subarachnoidalblutung, Tetraparese, Beckenringfraktur, Außenbandriss Knie, schwere Hirnschädigung mit organischer Wesensveränderung, teilweise Bewegungsunfähigkeit der Beine, Blasenentleerungsstörung, Inkontinenz, MdE 100%, Pflegefall | 80.000,00 € |
Schädelhirntrauma 3. Grades, Intensivpflegefall, Apallisches Syndrom, Tetraparese | 100.000,00 – 400.000,00 € | |
Schwerste Hirnschädigung eines Neugeborenen | 500.000,00 € + 500,00 Rente pro Monat |
|
Augen | ||
leicht | vorübergehende Sehminderung | 300,00 – 1.800,00 € |
Glassplitterverletzung, Narbe am Oberlid | 4.000,00 € | |
mittel | Sehschwäche dauerhaft gemindert, Doppelbilder, räumliches Sehen eingeschränkt | 5.500,00 – 12.000,00 € |
schwer | dauerhaft gravierende Sehschwäche auf einem Auge | 30.000,00 – 45.000,00 € |
Erblindung auf einem Auge | 35.000,00 – 110.000,00 € | |
Hirnschaden durch Sauerstoffunterversorgung, Erblindung beider Augen sowie starke Behinderung psychomotorischer Art | 55.000,00 € | |
sehr schwer | Totalerblindung (auf beide Augen) | 40.000,00 € (+ 300,00 € mtl) – 270.000,00 € (+ 270,00 € mtl.) |
Nase | ||
leicht | Geschwollene Nase; Nasenbeinfraktur (NbF) | 100,00 – 800,00 € |
mittel | doppelte NbF; NbF mit Nasenscheidewandfraktur; NbF mit Jochbeinfraktur | doppelte NbF; NbF mit Nasenscheidewandfraktur; NbF mit Jochbeinfraktur |
Nachhaltige Verunstaltung der Nase; erhebliche Entstellung | 7.000,00 – 12.000,00 € | |
schwer | Nasenabriss | 19.000,00 € |
völliger Geruchssinnverlust (nach Schädelfraktur) | 20.000,00 € | |
Gehirnschaden, dadurch Verlust des Geruchssinns und Teile des Geschmackssinns, Konzentrationsschwierigkeiten, leichte Schwierigkeiten des Gleichgewichts, | 28.000,00 € | |
Ohren | ||
leicht | vorübergehende Gehörschädigung nach Konzert | 950,00 € |
mittel | Ohrverletzung, Deformierung des Ohrs | 1.600,00 – 2.200,00 € |
Gehörschädigung; Trommelfellriss; dauerhafte Innenohrschädigung | 3.200,00 – 4.000,00 € | |
mittelgradiger bis schwerer 5.000,00 – 11.500,00 € | ||
schwer | Gehörschädigung (wesentlicher Hörverlust) | 10.000,00 – 15.000,00 € |
Ohrmuschelverlust; Innenohrschwerhörigkeit beidseits | 20.000,00 – 30.000,00 € | |
Taubheit auf einem Ohr oder beidseits keine Urteile vorhanden, nur in Verbindung mit Hirntraumata | ||
Mund | ||
leicht | Zungenverletzung; Platzwunde Oberlippe | 200,00 – 350,00 € |
Oberlippenrisswunde | 2.500,00 € | |
mittel | Taubheit der Unterlippe + des Kinns | 6.500,00 – 8.300,00 € |
Zungennervverletzung, Gefühls- und Geschmacksinnesbeeinträchtigung | 7.000,00 – 15.000,00 € | |
schwer | Zungennervdurchtrennung, Sprachstörungen | 30.000,00 € |
Zähne | ||
leicht | 24-stündige Zahnschmerzen; Zahnfraktur 2 Zähne; Beschädigung d. Zahnverblendung an 2 Zähnen | 100,00 – 1.900,00 € |
mittel | dreimonatige verfehlte Behandlungsdauer; Zahnverlust von vier Zähnen | 2.000,00 – 2.300,00 € |
schwer | 2 Jahre andauernde kieferorthopädische Behandlung mit erheblichen Zahnschmerzen; Verlust von 4 Implantaten, Entzündungen + Angstzustände | 5.000,00 – 10.500,00 € |
erheblicher Zahnverlust | 12.000,00 – 19.000,00 € | |
Kiefer | ||
leicht | einfache Unterkieferfraktur; doppelte Fraktur | 850,00 – 4.200,00 € |
mittel | dreifache UK-Fraktur, Dauerschaden; zusätzliche Frakturen | 8.500,00 – 15.000,00 € |
schwer | Oberkieferverletzung mit OK-Prothese | 20.000,00 € |
Hypoxischer Hirnschaden | ||
Bei dem damals 17-jährigen Kläger sollte eine Nasenbeinfraktur operativ versorgt werden. Bei der OP wurden die Schläuche zur Beatmung verwechselt. Das Gehirn des Patienten wurde über 25 Minuten mit zu wenig Sauerstoff versorgt, so dass ein schwerer hypoxischer Hirnschaden mit erheblicher geistiger und körperlicher Behinderung entstanden ist. (Urteil LG Gießen vom 06.11.2019 - 5 O 376/18) | 800.000 € Schmerzensgeld | |
Ein einjähriges Kind sollte im Krankenhaus eine intravenöse Antibiotikagabe erhalten. Als die Krankenschwester erschien, hatte es Apfelspalten und Chips in der Hand. Die Wangentaschen waren gefüllt. Die anwesende Mutter bat die Antibiotikagabe erst zu beginnen, nachdem das Kind fertig gegessen habe, was ignoriert wurde. Das Kind schrie während der Anlage der Antibiose fortwährend und verschluckte sich dabei an Apfelspalten. Es erlitt einen hypoxischen Hirnschaden mit schwersten neurologischen Ausfallerscheinungen. Es kann sich kaum bewegen, nicht selbst essen oder sich waschen und pflegen. (Landgericht Limburg Urteil vom 28.06.2021- 1 O 45/15) | 1.000.000,00 € Schmerzensgeld |
Gerichtsurteile
Kopf
Schädelhirntrauma
Im Jahr 2017 sprach das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 31.1.2017 – 8 U 155/16 ) dem dortigen 21-jährigen Kläger, bei dem die Ärzte ein Schädelhirntrauma nicht erkannt hatten, ein Schmerzensgeld in Höhe von 560.000,00 € zu.
Hypoxischer Hirnschaden
Urteil LG Gießen vom 06.11.2019 – 5 O 376/18
800.000 € Schmerzensgeld
Bei dem damals 17-jährigen Kläger sollte eine Nasenbeinfraktur operativ versorgt werden. Bei der OP wurden die Schläuche zur Beatmung verwechselt. Das Gehirn des Patienten wurde über 25 Minuten mit zu wenig Sauerstoff versorgt, so dass ein schwerer hypoxischer Hirnschaden mit erheblicher geistiger und körperlicher
Behinderung entstanden ist.
Hypoxischer Hirnschaden
Landgericht Limburg Urteil vom 28.06.2021- 1 O 45/15
1.000.000,00 € Schmerzensgeld
Ein einjähriges Kind sollte im Krankenhaus eine intravenöse Antibiotikagabe erhalten. Als die Krankenschwester erschien, hatte es Apfelspalten und Chips in der Hand. Die Wangentaschen waren gefüllt. Die anwesende Mutter bat die Antibiotikagabe erst zu beginnen, nachdem das Kind fertig gegessen habe, was ignoriert wurde. Das Kind schrie während der Anlage der Antibiose fortwährend und verschluckte sich dabei an Apfelspalten. Es erlitt einen hypoxischen Hirnschaden mit schwersten neurologischen Ausfallerscheinungen. Es kann sich kaum bewegen, nicht selbst essen oder sich waschen und pflegen.
Haut
Urteil Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.10.2015 – 26 U 63/15
Grober Befunderhebungsfehler Melanom- 100.000,00 € Schmerzensgeld
Bei dermatologischen Auffälligkeiten muss ein bösartiger Befund differenzialdiagnostisch ausgeschlossen werden. Die histologische Entnahme einer Probe muss durch einen Arzt durchgeführt und darf nicht dem Patienten selbst überlassen werden. Bei einem Melanomverdacht ist der Patient deutlich auf die Notwendigkeit der Wiedervorstellung zum Ausschluss des Verdachts hinzuweisen. Eine fehlerhafte Probeentnahme und der unterlassene Hinweis der Wiedervorstellung können – bei einem Melanomverdacht – als grober Behandlungsfehler zu werten sei. Bei einer Leidenszeit einer 55-jährigen Patientin mit mehreren operativen Eingriffen und letztlich tödlichem Ausgang ist ein Schmerzensgeld von 100.000,00 € angemessen.