Urteil | Schmerzensgeld | Kontext |
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OLG Oldenburg, Urteil vom 18.03.2020 – 5 U 196/18 | 800.000 € Schmerzensgeld | wegen zu spät erkannter Menningokokkensepsis. Bei dem zum Zeitpunkt der fehlerhaften Behandlung 5-jährigen Kläger wurde trotz Hinweise der Mutter der Zustand des Klägers ignoriert und trotz der erkennbaren hämorrhagischen Nekrosen kein Arzt hinzugezogen. |