Sepsis

UrteilSchmerzensgeldKontext
OLG Oldenburg, Urteil vom 18.03.2020 – 5 U 196/18800.000 € Schmerzensgeldwegen zu spät erkannter Menningokokkensepsis. Bei dem zum Zeitpunkt der fehlerhaften Behandlung 5-jährigen Kläger wurde trotz Hinweise der Mutter der Zustand des Klägers ignoriert und trotz der erkennbaren hämorrhagischen Nekrosen kein Arzt hinzugezogen.