Schadensersatz

Bei der Arzthaftung hat der Arzt (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) den Patienten in Geld so zu stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten. Hierzu gehören in der Regel die Heilbehandlungskosten (inkl. Krankenbesuche durch Angehörige), Kosten für vermehrte Bedürfnisse wie der Pflegemehraufwand, Erwerbsschaden/ Verdienstausfall und der sog. Haushaltsführungsschaden.